Untergeschobener Vertrag
Octron
Daten-Fan
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Hallo zusammen,

 
meinen Vertrag habe ich über Logitel am 27.09.2021 abgeschlossen und dort als Aktivierungsdatum den 20.10.2021 angegeben. Von euch kam dann am 29.09.2021 die Mail, dass mein Vertrag schon am 05.10.2021 beginnt. Daraufhin habe ich natürlich direkt bei euch angerufen und den Vorgang eurem Mitarbeiter geschildert. Dieser sicherte mir zu, dass das kein Problem sei und änderte das Aktivierungsdatum auf den 20.10.2021 ab. Im Anschluss wurden mir dann fälschlicherweise 9,95 für die Änderung in Rechnung gestellt, was zu einem erneuten Telefonat mit euch führte. Da ich die "Fritz Box" von Logitel immer noch nicht erhalten hatte, musste ich auch dort die Tage nochmals nachhaken. Da hat sich dann herausgestellt, dass mein über Logitel abgeschlossener Vertrag durch euren Mitarbeiter storniert worden. Ich hatte jetzt vorhin nochmals Kontakt mit euch und da hat sich herausgestellt, dass der Mitarbeiter anscheinend nicht wusste, wie er das Aktivierungsdatum ändert und im Anschluss des Telefonats einfach storniert und neu angelegt. Das alles ist jetzt sehr ärgerlich und kostet sehr viel Zeit und die "Fritzbox" von Logitel fehlt nach wie vor und es wurde mir unwissentlich ein direkter Vertrag bei euch zugeschoben, den ich ohne die Prämie von Logitel nie gemacht hätte.
 
Mit freundlichen Grüßen
Nico
 
11 Antworten 11
reneromann
SuperUser
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Dein Problem hättest du direkt mit Logitel klären müssen - wenn Logitel nicht das korrekte Aktivierungsdatum durchgibt, ist alleine Logitel für die Korrektur zuständig.

Richtig! Nur das Vorgehen des VF-Mitarbeiters ist nicht rechtmäßig.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Richtig! Nur das Vorgehen des VF-Mitarbeiters ist nicht rechtmäßig.


Warum? Wenn der Kunde den Willen eines Widerrufs am Telefon äußert, kann ein Widerruf auch telefonisch erklärt werden. Dafür muss auch nicht das Wort "Widerruf" fallen, sondern es muss lediglich aus den Aussagen des Kunden erkennbar sein, dass er einen Widerruf wünscht.

 

Wenn dann ein zweiter Vertrag abgeschlossen wird, der dann erst ab dem vom Kunden gewünschten Termin beginnt, dann sehe ich dort zumindest erst einmal kein unrechtmäßiges Verhalten.

 

Das Problem ist hier eher, dass der falsche Ansprechpartner gewählt wurde - es sollte aber auch klar in den Unterlagen von Logitel stehen, dass alleine Logitel für solche Fälle zuständig ist...


@reneromann  schrieb:

Wenn dann ein zweiter Vertrag abgeschlossen wird, der dann erst ab dem vom Kunden gewünschten Termin beginnt, dann sehe ich dort zumindest erst einmal kein unrechtmäßiges Verhalten.


Stimmt schon, nur der Kunde wollte ja nicht den Vertrag, den ihm der VF-Typ angedreht hat. Man könnte ja noch drüber diskutieren, wenn es identische Konditionen wären. Laut TE sind es das aber nicht. Ganz abgesehen davon bleibt natürlich die Frage nach der Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung.

Korrektes Vorgehen wäre gewesen: "Bitte rufen Sie bei.... an"


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Korrektes Vorgehen wäre gewesen: "Bitte rufen Sie bei.... an"


Was natürlich nur funktioniert, wenn der CCA die Information, dass der Vertrag über Logitel geschlossen wurde, auch kennt...

 

Ähnlich wie mit allen Konditionen, die zwischen Logitel und Kunden abgesprochen wurden - wenn hier Logitel irgendwelche Sachen "vergisst" - und das falsche Aktivierungsdatum kam hier meiner Erinnerung nach schon häuger mal in Beiträgen vor - dann würde es mich nicht wundern, wenn die FritzBox ebenso bei der Übermittlung von Logitel an Vodafone "vergessen" wurde...

Alles richtig - nur hat der Kunde einen "Vertrag", der keiner ist. Und das Problem dürfte sein, wie man aus der Nummer rauskommt. Dass Logitel den Fehler verursacht hat kann gut sein, nur ändert das halt nichts daran, dass der hotliner etwas gemacht hat, was so vom Kunden nicht gewollt war.

Ein widerruf muss EINDEUTIG erklärt werden.  Wieso sollte man sonst schriftlich ausdrücklich ein widerruf erklären?

 

Auch am Telefon imuss eindeutig der widerruf erklärt werden. Da reicht es nicht das der Mitarbeiter denkt der Kunde will ein widerruf. 


@DreiViertelFlo  schrieb:

Ein widerruf muss EINDEUTIG erklärt werden.  Wieso sollte man sonst schriftlich ausdrücklich ein widerruf erklären?


Du irrst dich - und zwar gewaltig.

 

Der Kunde muss mittels eindeutiger Erklärung den Vertragspartner von seiner Absicht vom Widerruf unterrichten - das heißt nur, dass eine einfache Rücksendung oder Annahmeverweigerung ohne irgendeinen Vermerk keinen Widerruf mehr darstellt, weil dann nicht klar ist, was der Kunde wollte.

 

Das Wort "Widerruf", die Text- oder gar Schriftform hingegen sind NICHT vorgegeben. Ganz im Gegenteil - ein Widerruf kann auch telefonisch erfolgen - dies ist explizit im Gesetz vorgesehen. Es bietet sich jedoch zwecks Beweisen an, den Widerruf nicht mündlich, sondern mindestens mal in Textform zu erklären.

 


@DreiViertelFlo  schrieb:

Auch am Telefon imuss eindeutig der widerruf erklärt werden. Da reicht es nicht das der Mitarbeiter denkt der Kunde will ein widerruf. 


Du widersprichst dir gerade selbst - im ersten Satz schriebst du noch, dass ein Widerruf in Schriftform erfolgen müsse - jetzt soll's aber doch am Telefon gehen? Entscheiden Sie sich bitte jetzt...

Vollkommen richtig, mir hat man vor vielen Jahren immer wieder gepredigt "Ein Blick ins Gesetz, fördert die Rechtssicherheit" Und das, was @reneromann schreibt, steht so in § 355 BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen - dejure.org Allerdings stoßen wir da schon auf Probleme, mit der Formulierung in Satz 3 "Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen"

Wenn nun jemand schreibt "Ich will das Zeugs nicht mehr" könnte das ja auch eine Kündigung (mit anderen Rechtsfolgen) sein. Da müsste er schon schreiben "Ich will das Zeug nicht", damit es eindeutig ist. Kann man das wirklich von jedem Verbraucher verlangen? Also ist es wirklich empfehlenswert, das vom Anbieter vorgegebene Widerrufsformular zu verwenden.

Aber ist das nicht alles OT?