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Lösung

Anbieterwechsel: Kein Internet zwischen den Verträgen
Jayer
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Folgendes Scenario:

Ich habe im September meinen Vorafone Vertrag zum 8.12.22 gekündigt.

Dann habe ich Mitte November einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen. Dieser versorgt mich mit Internet ab dem 14.01.23

 

Am 8.12 hat Vodafone mein Internet abgestellt. Scheinbar wurden sie nicht von meinem neuen Anbieter informiert dass sie mich bis zum 14.01. weiterversorgen müssen, da es nunmal gesetzlich so geregelt ist.

 

Also hab ich am 9.12. um ca. 15 Uhr angerufen und gefragt was los ist. Die Dame am Telefon hat mir zugestommt und behauptet sie leitet die Schritte zur "Notfallversorgung" ein. Innerhalb von 24h sollte ich dann wieder Internet haben.

 

 

Es sind 24h vorbei und Internet habe ich noch immer nicht. Frage: Wie lange dauert das bis der Antrag dazu durch ist? Und wann habe ich wieder Internet?

9 Antworten 9
natas666
Giga-Genie
Giga-Genie

ich gehe davon aus, dass da nichts mehr passiert - oder du wirst zu falschen konditionen beliefert werden.

die weiterversorgung nach telekommunikationsgesetz tkg durch den alt-anbieter wird nur durch den neu-anbieter beauftragt !

also NICHT durch den kunden selbst !

außerdem bin ich nicht sicher, wie es sich verhält wenn man selbst gekündigt hat (u nicht der neu-anbieter)

Wo soll denn da der Unterschied sein? Gesetz ist Gesetz. Ob der neue Anbieter Vodafone beauftragt oder ich das tue ist doch egal. Vodafone MUSS mich weiterversorgen bis der neue Anbieter übernimmt, da ist die Bundesnetzargentur ziemlich deutlich. Ich werde mich auch nochmal bein neuen Anbieter melden wenn bis Montag nichts von Seiten Vodafones kommt.

Der Unterschied ist relativ einfach:

Wenn DU zum Termin X kündigst, ist das deine Sache.

Wenn du dich bei einem anderen Anbieter mit Portierung anmeldest, ist das ggf. Sache des neuen Anbieters, wenn er plötzlich doch nicht kann. Das Problem mit der Weiterversorgung liegt beim neuen Provider.

 

Ob es übrigens nur um die Telefonie oder auch ums Internet, wenn ja, mit welchen Geschwindigkeiten, geht, weiss ich nicht.

Der Antwort von @HausHelene gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Wenn selbst gekündigt, dann ist der Vertrag gekündigt.

Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Sowohl der Kundendienst vom neuen Anbieter als auch der Kundendienst von Vodafone haben mir bestätigt dass Vodafone mich weiterversorgen muss bis der Wechsel abgeschlossen ist. Meine Frage war auch überhaupt nicht ob das so stimmt, von daher weiß ich nicht wieso jeder hier eine Frage beantwortet die nie gestellt wurde.

 

Meine Frage war wie lange es normalerweise dauert bis die Versorgung weiter geht

Hier gibt es schon länger keinen direkten Support mehr.

Wende dich an einen Kontaktkanal, bzw. an den neuen Provider

https://forum.vodafone.de/t5/Willkommen-in-der-Community/%C3%84nderungen-in-der-Vodafone-Community/t...

@Jayer
Weil wir Dir versuchen klar zu machen, dass das was Du vom Kundendienst dir erhoffst, nicht eintreten wird.

Du hast deinen Anschluss gekündigt, damit wird der zum entsprechenden Vertragsende beendet.
Die Weiterversorgung bezieht sich auf die Portierung der Rufnummer, wenn Du deine Rufnummer mitnimmst zum neuen Anbieter, dann wird dies quasi Unterbrechungsfrei erfolgen.

Besonderes Augenmerk hier auf Ablauf
https://de.wikipedia.org/wiki/Rufnummernmitnahme

Ansonsten gibt es keine Weiterversorgung...

Ok dann versetzt dich mal in meine Lage:

 

Ich rufe beim Kundenservice meines neuen Anbieters an der mir zusichert dass Vodafone mich weiterversorgen muss. Ich rufe beim Vodafone Kundendienst an der mir das gleiche versichert und die nötigen Schritte dazu einleitet.

 

Ich stelle hier die Frage wie lange das für gewöhnlich dauert und bekomme als Antwort, von Leuten die nicht für Vodafone arbeiten und nur Hobbymäßig hier antworten, dass ich mir das abschminken kann.

 

Warum glaubst du reagiere ich etwas genervt auf diese Antworten die mit meiner Frage nichts zu tun haben?

 

Ich suche hier nach Erfahrungsberichten, nicht nach Halbwissen wo man Wikipedia zitiert.

Zunächst mal sorry für die Falschinformation durch mich.

Allerdings waren deine Angaben (Portierung wurde eingeleitet)  auch unvollständig.

Hier der Gesetzestext, der alles erklärt:

https://www.buzer.de/59_TKG.htm