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Lösung
am 09.01.2013 13:23
Wie ich bereits in einem anderen Beitrag (https://forum.vodafone.de/t5/LTE-Tarife-und-Vertrag/Au%C3%9Ferordentlich-fristlos-gek%C3%BCndigt-wg-... geschrieben hatte, wurde mir damals von einem Vodafone Mitarbeiter (als etwas anderes hat er sich nicht ausgegeben; der Bus, in dem er saß, war mit dem Vodafone Logo und als "Vodafone-LTE-Bus" gekennzeichnet) ein Vertrag vorgelegt, in dem zwar etwas von Drosselung stand, er jedoch ausdrücklich dazu erklärte, diese werden in der Mindestvertragslaufzeit sowieso nicht kommen.
Daraufhin habe ich mir nochmals die AGB von Vodafone zu Gemüte geführt und festgestellt, dass mündliche Nebenabreden nicht ausgeschlossen wurden (wie das ansonsten üblicherweise in den AGB größerer Firmen ja gemacht wird. Die Kanzlei, die das verzapft hat, gehört vom Hof gejagt 🙂 ).
Die Zusicherung des Mitarbeiters, es werde keine Drosselung geben, ist somit Vertragsbestandteil geworden.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass es nun einen Widerspruch gibt zwischen der mündlichen Abrede (keine Drosselung) und den AGB (Drosselung) geht diese Unklarheit nach den Regelungen des BGB zu AGB zu Lasten des Anwenders (Vodafone). Es gilt auch in diesem Fall allein die für den Verbraucher günstigere Regelung.
Somit dürfte sich bei mir keinen Einzelfall handeln und es nach meiner Auffassung ohne weiteres rechtlich durchsetzbar sein, bei Vorliegen entsprechender mündlicher Zusagen sowie fehlendem Ausschluss der Schriftformklausel in den AGB den LTE-Vertrag nunmehr fristlos zu kündigen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 09.01.2013 16:44
am 09.01.2013 16:54
nur mal so nebenbei bemerkt der BGH hat schon prozesse geführt daging es gerade mal um 3000 euro.also wundern würde mich nichts.
am 09.01.2013 17:03
am 09.01.2013 17:24
Mal davon abgesehen, daß der BGH nicht die erste juristische Instanz wäre, sollte es denn (wider Erwarten) tatsächlich jemand fertigbringen, wirklich Beweise statt nur Dampfgeplaudere zu liefern (und ich weiß, ich wiederhole mich mit dem folgenden Text):
Im deutschen Rechtssystem ist es m.W. immer noch so, daß die Schuld des Beschuldigten durch den Beschuldigenden bewiesen werden muß und nicht die Unschuld des Beschuldigten durch den Beschuldigten.
Also ist es am Beschuldigenden, die Beweise für die Schuld des Beschuldigten zu erbringen.
Liegen diese Beweise nicht vor bzw. können diese nicht entsprechend erbracht werden, kommt es auch eher weniger zu einem egal wie hochinstanzlichen Gerichtsprozeß.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 09.01.2013 17:57 - zuletzt bearbeitet am 09.01.2013 18:01 von BerndD
ich glaube es steht auch nicht zur frage ob man schlecht beraten wurde es ist fakt nur beweisen kann es halt keine xxx und nen anwalt finden der auf den zirklus lust hat wird auch kein mensch und wenn jemand doch einen anwalt findet wird der einem sagen das aussage gegen schriftlichen vertrag steht und damit die aussichten auf erfolg irgentwo bei genau 0 liegen.... eine sammel klage von ein paar 100 LTE xxx würde eventuell anderst aussehn da ja alle unter eid ihre aussage treffen könnten allerdings wird das wiederkein mensch aufe reihe bekommen also kann man das auch wieder vergessen... was bleibt kündigung und zurück zu DSL oder schlimmerem
EDIT: Forenregeln bitte beachten! Danke.
am 09.01.2013 21:45
Die Masche der Vodafone Vertreter mit ihren Aussagen zur Drossel, die ja scheinbar auch jetzt noch getätigt werden ist das aller letzte. Das Vodafone hier nicht schon lange eingegriffen hat ist an sich schon eine Frechheit... (mich haben btw. auch jene Aussagen zu einem Vertragsabschluss verleitet, wenngleich auch das nicht eintreffen mich nicht groß überrascht hat am Ende)
Ich frage mich wie ein so vernünftig gestarteter Thread überhaupt wieder in diese Anti-Richtung abdriften kann - wie man vor allem bei der Häufigkeit der Vorwürfe (wie viele User haben schon genau die gleichen Auskünfte bekommen ? Hunderte?) als Vodafone Fan oder Mitarbeiter immer noch davon ausgehen kann das dies Märchen sind?
Das es am Ende schwer zu beweisen ist denke ich auch, aber die Reaktionen einiger hier lassen doch recht tief blicken was da für Charaktere am anderen Ende der Leitung sitzen ... ich bin dafür das ihr euer gestörtes Recht- und Unrechtsbewusstsein mal wo anders abladet und dieser Thread nicht weiter durch Nebenkriegsschauplätze ins lächerliche abdriftet...
am 09.01.2013 22:21
@faszinierend schrieb:Ich frage mich wie ein so vernünftig gestarteter Thread überhaupt wieder in diese Anti-Richtung abdriften kann - wie man vor allem bei der Häufigkeit der Vorwürfe (wie viele User haben schon genau die gleichen Auskünfte bekommen ? Hunderte?) als Vodafone Fan oder Mitarbeiter immer noch davon ausgehen kann das dies Märchen sind?
Das es am Ende schwer zu beweisen ist denke ich auch, aber die Reaktionen einiger hier lassen doch recht tief blicken was da für Charaktere am anderen Ende der Leitung sitzen ... ich bin dafür das ihr euer gestörtes Recht- und Unrechtsbewusstsein mal wo anders abladet und dieser Thread nicht weiter durch Nebenkriegsschauplätze ins lächerliche abdriftet...
Du sprichst mir aus der Seele.
Eine derart hartnäckige Dauerberieselung mit Banalitäten ist mir in der Tat auch selten in Foren größerer Firmen untergekommen. Dies scheint aber zumindest durch Vf geduldet (wenn nicht sogar mehr) zu sein.
Eine vernünftige Antwort eines zuständigen Vf-Mitarbeiters erwarte ich hier auch nicht mehr.
am 10.01.2013 08:15
@sandhaufen
Das waren meine Antworten zu deinen Beitrag 84 mit deinen 5 Punkten in diesem Thread. Schon vergessen. Du hast doch diese Punkte hier eingekippt, nicht ich. Daher denke ich, sollte man(n) wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren.
Hier habe ich eine interessante Aussage gefunden
Zitat:
"Beruft sich eine Partei dagegen auf mündliche Absprachen, so muss sie diese beweisen, was nur durch `Zeugenbeweis´ möglich ist. Häufig stehen dann aber sich widersprechende Aussagen gegenüber, so dass es für das Gericht nicht möglich ist zu erkennen, was wirklich vereinbart wurde. Dafür ist es gar nicht erforderlich, dass ein Zeuge die Unwahrheit sagt. Meist haben die Parteien tatsächlich unterschiedliche Auffassungen davon, was sie mündlich vereinbart haben. Die Folge ist dann eine so genannte `Beweislastentscheidung´ des Gerichts. Das heißt: Derjenige, der sich auf eine für ihn günstige mündlich getroffene Vereinbarung beruft, verliert den Prozess, weil er eben diese Vereinbarung nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen kann. Um solche Probleme zu vermeiden, werden viele Verträge schriftlich geschlossen."
Also wenn würde ich erst mal die Verbraucherberatung ansprechen was überhaupt möglich ist bevor man einen Rechtsanwalt beauftragt.
am 10.01.2013 19:48
genauso sehe ich das auch
erst die dafür zuständige verbraucherzentrale
und als weiteres natürlich über die medien so wie sich das gehört.
und wenn ein hund erstmal bellt fangen die anderen auch alle an zu bellen.
am 10.01.2013 19:54
Ja nur sind Hunde auch bekannt ohne jedwelchen oder gar bloeden gruenden zu bellen.