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Abbuchung trotz Kündigungsbestätigung bei Umzug
Nicht anwendbar
Hallo, ich habe ein Problem mit Unitymedia. Zum Ende September 2018 habe ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wegen Umzug, nach vorheriger telefonischer Beratung mit Unitymedia. Ich bin zu meinem Freund gezogen, der auch Kunde von UM ist. Darauf habe ich eine Bestätigung erhalten erstmal bis zum Ende der Vertragslaufzeit zum 17.08.2019. In dem Schreiben stand außerdem, dass ich eine Kopie der Meldebestätigung schicken soll, was ich auch nachvollziehen konnte, und auch gemacht habe. 


Als ich aber Ende Oktober mit Erstaunen auf mein Konto geschaut habe, habe sie mir doch abgebucht. Nach einem Telefonat von meinem Freund mit UM, stellte sich heraus, dass sie die Bestätigung, dass die Meldebestätigung angekommen ist, an meine alte Adresse geschickt haben, obwohl ja da meine neue Adresse drauf steht. Und sie bräuchten doch noch eine Kopie von meinem Mietvertrag. Ich habe aber kein Mietvertag, weil ich zu meinem Freund gezogen bin, und er der Hauptmieter ist. 


Ich verstehe es nicht! Die Meldebestätigung ist von einem Amt, und sollte eigentlich ausreichen. Was geht denen der Mitvertrag an? Zumal sie nichts im Bestätigungsschreiben davon erwähnt haben. 


Bei einem ähnlichen Beitrag, was ich hier gelesen habe, hat derjenige die Einzugsermächtigung widerrufen, und die haben trotzdem noch von seinem Konto abgebucht. Deshalb weiß ich nicht, ob ich meine jetzt auch widerrufen soll.


Ich bin stinksauer :rage:!! 


Grüsse

Theo1995

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Andreas
SuperUser
SuperUser

Hallo Theo1995,


da an der neuen Adresse Unitymedia verfügbar ist, da dein Freund ja einen Anschluss nutzt, wäre es auch möglich, dass du deinen Vertrag weiter nutzt. Es ist rein technisch möglich, dass in einer Wohnung mehrere Kunden ihren jeweiligen Anschluss nutzen.


Es diesem Grund ist es wohl nötig, dass der Mietvertrag zugeschickt wird, damit Unitymedia sieht, dass du und dein Freund in EINER Wohnung wohnt. Aus der Meldebescheinigung geht ja nicht hervor, um welche Wohnung es sich handelt.


Mein Tipp: Wende dich per Chat bzw. Facebook oder Twitter an Unitymedia Hilfe. Dort können die Mitarbeiter dir dann weiterhelfen.

Den Chat findest du unter dem Reiter "Chat & E-Mail" auf www.unitymedia.de/privatkunden/kontakt

UBO ist nicht der Chat.


Andreas

Das bringt mir nichts! Und wo ist mein Benefit? Und nein, ich bin auch kein Mitarbeiter von Vodafone

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31 Antworten 31
Andreas
SuperUser
SuperUser

Hallo Theo1995,


da an der neuen Adresse Unitymedia verfügbar ist, da dein Freund ja einen Anschluss nutzt, wäre es auch möglich, dass du deinen Vertrag weiter nutzt. Es ist rein technisch möglich, dass in einer Wohnung mehrere Kunden ihren jeweiligen Anschluss nutzen.


Es diesem Grund ist es wohl nötig, dass der Mietvertrag zugeschickt wird, damit Unitymedia sieht, dass du und dein Freund in EINER Wohnung wohnt. Aus der Meldebescheinigung geht ja nicht hervor, um welche Wohnung es sich handelt.


Mein Tipp: Wende dich per Chat bzw. Facebook oder Twitter an Unitymedia Hilfe. Dort können die Mitarbeiter dir dann weiterhelfen.

Den Chat findest du unter dem Reiter "Chat & E-Mail" auf www.unitymedia.de/privatkunden/kontakt

UBO ist nicht der Chat.


Andreas

Das bringt mir nichts! Und wo ist mein Benefit? Und nein, ich bin auch kein Mitarbeiter von Vodafone
Torsten
SuperUser
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Und es ist auch wichtig, das die Kundendaten deines Freundes (KD-Nr., Name und Anschrift und ggfs. das Geburtsdatum) mit angegeben werden, denn UM kündigt dann aus Kulanz den kleineren Vertrag.
Nicht anwendbar
Hallo Andreas,


mein Freund hat bei UM einen höherwertigen Vertrag, als ich es hatte. Warum sollte ich meinen vertrag dann behalten? Wir haben ein Fetsnetz, was beim meinem Freund im Vertrag ja schon drin ist, wie auch das Internet/WLAN. Also warum sollten wir dann doppelt bezahlen?


Theo1995

Nicht anwendbar
Torsten, Kundendaten wurden ja durchgegeben. Aus Kulanz? ich habe ja bereitz eine Kündigungsbestätigung.


Theo1995

Torsten
SuperUser
SuperUser
Ja, aus Kulanz, Theo1995. Rechtlich verpflichtet ist UM dazu nämlich nicht, da du am neuen Wohnort problemlos weiterhin deinen Vertrag parallel zum Vertrag deines Freundes nutzen kannst. Das läuft im Kabelnetz anders als beim DSL - da braucht nämlich jeder Anschluss eine eigene Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL, auch CuDA [Kupferdoppelader] genannt).
Nicht anwendbar
Theo1995:
Torsten, Kundendaten wurden ja durchgegeben. Aus Kulanz? ich habe ja bereitz eine Kündigungsbestätigung.


Theo1995



Hallo,

Dein eigentlicher Vertrag läuft ja noch bis 08/2019, darüber hast du die Kündigungsbestätigung erhalten. Sollte das Sonderkündigungsrecht (Kulanz) in Betracht kommen, bist du in der Beweisplicht. Einfach eine Kopie vom MV und an UM schicken. Sollange die Kündigung noch nicht endgültig geklärt ist, würde ich die Einzugsermächtigung noch nicht widerrufen.
Nicht anwendbar
Ich zahle doch nicht für dass ich keine Leistung mehr erhalte. Im Mietvertrag m u s s ich nicht mit drinstehen, nur der Hauptmieter muss drin stehen. Ich finde es eine Sauerei von Unitymedia, dass, wenn man umzieht, sich nach denen richten muss: du musst solange zahlen, oder drin wohnen bleiben, bis die Vertragslaufzeit besteht. Das finde ich Betrug!!!
Gelöschter User
Nicht anwendbar
In anderen Fällen wurde berichtet, dass der Freund irgendeine Erklärung abgeben muss.

Das eigentliche Problem wurde oben schon genannt.
Bei DSL wäre der Aufwand für den Provider unglaublich hoch, wenn nicht gar unmöglich. Sonst wären die, allen voran 1und1, schon lange auf die gleiche Idee gekommen.
Bei Kabel ist das technisch kein Problem und es gibt sogar Wohngemeinschaften, in denen das ausdrücklich so erwünscht ist.

Wie wir Kunden dir da aber weiterhelfen können, ist mir nicht so klar.
Nicht anwendbar
Wir sind aber keine Wohngemeinschaft. Wir leben im eheähnlichen Verhältnis. Verheiratete Paare zahlen doch auch nicht für x- beliebige Anschlüsse über zwei Kundennummern.