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Lösung
am 02.11.2018 22:20
Als ich aber Ende Oktober mit Erstaunen auf mein Konto geschaut habe, habe sie mir doch abgebucht. Nach einem Telefonat von meinem Freund mit UM, stellte sich heraus, dass sie die Bestätigung, dass die Meldebestätigung angekommen ist, an meine alte Adresse geschickt haben, obwohl ja da meine neue Adresse drauf steht. Und sie bräuchten doch noch eine Kopie von meinem Mietvertrag. Ich habe aber kein Mietvertag, weil ich zu meinem Freund gezogen bin, und er der Hauptmieter ist.
Ich verstehe es nicht! Die Meldebestätigung ist von einem Amt, und sollte eigentlich ausreichen. Was geht denen der Mitvertrag an? Zumal sie nichts im Bestätigungsschreiben davon erwähnt haben.
Bei einem ähnlichen Beitrag, was ich hier gelesen habe, hat derjenige die Einzugsermächtigung widerrufen, und die haben trotzdem noch von seinem Konto abgebucht. Deshalb weiß ich nicht, ob ich meine jetzt auch widerrufen soll.
Ich bin stinksauer :rage:!!
Grüsse
Theo1995
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 03.11.2018 21:06
am 03.11.2018 21:22
am 03.11.2018 22:13
am 03.11.2018 22:18
am 03.11.2018 22:36
am 04.11.2018 16:09
Zwei Anschlüsse kommen nicht in Frage, was soll der Scheiß denn? Uns reicht ein Anschluß, dass bestimmen ja wohl wir, und nicht UM.
Das ist eine Gesetzeslücke sowas. Ich muss UM nicht fragen, ob ich vor der Vertragslaufzeit zu meinem Freund ziehen darf!!!
am 04.11.2018 16:45
am 04.11.2018 17:03
Hallo Theo1995,
ich fasse das nochmal zusammen:
Du ziehst innerhalb der Vertragslaufzeit um und an der neuen Adresse kann der Anschluss weiter genutzt werden. Dabei läuft der Vertrag dann einfach weiter ohne, dass die Laufzeit von vorne beginnt.
(Anmerkung: Früher ist bei einem Umzug die Laufzeit neu gestartet. Andere Kunden sind froh, wenn der Anschluss an der neuen Anschrift weiter genutzt werden kann.
Wie Anna Log schon schreibt ist ein Vertrag für beide Seiten bindend.
Unitymedia kann also die vertraglichen Leitungen erfüllen.
Du möchtest nun deinen Vertrag nicht mehr weiter erfüllen. Unitymedia kann aber weiter erfüllen.
Wer muss sich nun an die Bedingungen halten?
Aus der Ummeldebescheinigung geht für Unitymedia die neue Anschrift hervor. Ob du nun alleine in eine Wohnung ziehst oder zu deinem Mann, Frau, Eltern und so wie auch immer, steht da nicht und spielt auch keine Rolle.
Du möchtest nun, dass Unitymedia aus Kulanz den Vertrag vorzeitig kündigt. Dann muss man sich auch an die "Spielregeln" von Unitymedia halten.
Mache also nun folgendes:
Schicke ein Schreiben an Unitymedia mit folgenden Daten:
Deine Kundennummer, deine Anschriften (bisherige und neue) und deinem Geburtsdatum. Dazu schreibst du dann kurz, warum der Vertrag gekündigt werden soll. Dazu dann noch die Kundendaten (Kundennummer, Anschrift und Geburtsdatum) des Anschlussinhabers, der nun genutzt wird. Als Anhang dann noch die Ummeldebescheinigung.
Dann hat Unitymedia alle Daten und kann entscheiden ob, aus Kulanz, dein Vertrag gekündigt wird.
Zum Schluss gerne nochmal etwas zur Technik: Im Kabelnetz ist es möglich, dass an EINER Dose mehrere Anschlüsse (Kundennummern) genutzt werden können, sogar jeweils mit der vollen Leistung. Bei einem (V)DSL-Anschluss ist das nicht möglich.
Alle Kontaktwege zu Unitymedia hast du bereits genannt bekommen.
Nun hoffe ist, dass du dein Problem lösen kannst. Wir hier in der Community können da nicht mehr machen.
Andreas
am 04.11.2018 17:12
Also ich denke, das ist nur Hinhaltetaktik von UM. Die wollen nur, dass du weiter bezahlst, und das ohne Grund. Ich habe die Sachlage beim Ummeldeamt genauso gesagt, dass ich zu meinem Freund gezogen bin. Was sollte ich denn da anders sagen, oder verschleiern?
Zwei Anschlüsse kommen nicht in Frage, was soll der Scheiß denn? Uns reicht ein Anschluß, dass bestimmen ja wohl wir, und nicht UM.
Das ist eine Gesetzeslücke sowas. Ich muss UM nicht fragen, ob ich vor der Vertragslaufzeit zu meinem Freund ziehen darf!!!
am 05.11.2018 16:25