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Vodafone TV Vertrag abgerechnet trotz Widerruf?
Fabian2206
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Tag,

 

Mich hat ein Kollege von Ihnen Mitte Dezember angerufen und mir einen TV Vertrag aufgeschwätzt, ich habe diesem nie zugestimmt und trotzdem das TV Gerät per Post erhalten! Ich habe dieses Gerät nach Erhalt sofort zurückgesendet und den Zettel mit dem Widerruf ausgefüllt! Jetzt erhalte ich eine Rechnung über diesen Vertrag???? 
Über die E-Mail Kontakt@Vodafone.com bekommt man leider keine Rückmeldung, deshalb versuche ich hier mein Glück...

 

Vielen dank euch!

 

Liebe Grüße

Fabian

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@Fabian2206 

Du hast doch eine Widerrufsbelehrung mit dem Widerrufsformular bekommen. Dort ist alles genau erklärt - lesen hilft. Dort ist auch eine spezielle E-Mail-Adresse für den textlichen Widerruf aufgeführt. Die Ruecksendung von Hardware kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen (Defekt, Tarifwechsel , etc.). Die Rücksendung hat keine Auswirkung auf einen lfd. Vertrag.

 

 

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6 Antworten 6
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Fabian2206 

Der Widerruf geht aber extra an die dort aufgeführte Adresse. Im Paket bleibt der Widerruf wirkungslos - die Logistik kann damit nichts anfangen.

Diese wurde dann von der Logistik vernichtet oder wie soll ich das verstehen? Und wie kann ich diesen Vertrag jetzt widerrufen? Ich habe schließlich nicht mal ein Gerät zuhause... und wieso fällt es Vodafone nicht auf, dass ich das Gerät zurückgeschickt habe aber der Vertrag noch aktiv ist?

vielen Dank.

@Fabian2206 

Du hast doch eine Widerrufsbelehrung mit dem Widerrufsformular bekommen. Dort ist alles genau erklärt - lesen hilft. Dort ist auch eine spezielle E-Mail-Adresse für den textlichen Widerruf aufgeführt. Die Ruecksendung von Hardware kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen (Defekt, Tarifwechsel , etc.). Die Rücksendung hat keine Auswirkung auf einen lfd. Vertrag.

 

 

Wow, schwierige Antwort. Mir wird lediglich gesagt, dass ich Pech gehabt habe und kein Lösungsvorschlag gegeben... naja womit sollte man auch Rechnen..


@Fabian2206  schrieb:

Wow, schwierige Antwort. Mir wird lediglich gesagt, dass ich Pech gehabt habe und kein Lösungsvorschlag gegeben... naja womit sollte man auch Rechnen..


Es gibt dafür kein Lösungsvorschlag da der widerruf NICHT rechtzeitig eingegangen ist. 

 

Natürlich hast du Pech. Du hast ein widerrusformular bekommen wo genau steht wohin der widerruf geschickt werden muss. 

 

Wenn du es an die falsche Adresse schickst hast du halt Pech gehabt wenn du es nicht lesen kannst. 

@Fabian2206 

Aus einem nicht erfolgten Widerruf lässt sich nachträglich keiner basteln. Die gesetzlich festgelegten Widerrufsregeln sind da eindeutig. Ein Widerruf muss getrennt von einer Retoure erfolgen. 

 

Du kannst einen Kulanzantrag stellen. Ob dieser aber erfolgreich ist, lässt sich nicht beantworten.