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Lösung

Rechnung
GRR_23
Daten-Fan
Daten-Fan

Sehr geehrtes Vodafone-Team,
am 07.02.2023 habe ich Ihnen Ein Einschreibe-Brief geschickt (den Sie erhalten haben) mit folgendem Inhalt:
"Leistungsausfall wegen Kabelschaden
Sehr geehrtes Vodafone-Team,
Ihr Kabel ist am 30.01. bei Bauarbeiten von LILA CONNECT beschädigt worden. Aber leider hat Ihre Firma diesen Schaden immer noch nicht behoben, obwohl der Vorfall umgehend gemeldet worden ist.
Deshalb stehen mir Telefon, Internet und Fernsehen weiterhin nicht zur Verfügung.
Nun bitte ich Sie, den Rechnungsbetrag entsprechend zu kürzen.

Meine Kundennummer: ....544    Rechnung ....541
MfG
"GRR_23"
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Am 18. 02. 23 wurde das Kabel erfolgreich repariert. D. h. 19 Tage ohne Leistung Ihrerseits.
Das heißt, Ihre Leistungen standen mir vom 30.01. bis 18.02. nicht zur Verfügung!
Dies ist mein dritter Versuch, von Ihnen überhaupt eine sachdienliche Antwort zu bekommen!

Und verweisen Sie mich bitte nicht an dieses "TOBi" !
(dies ist mein @-Inhalt an Sie vom 24.04.2023)
Mit freundlichen Grüßen
  "GRR_23"

8 Antworten 8
AdlerAuge
Giga-Genie
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Euer Kontakt zu Vodafone:

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Euer-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292

 

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https://forum.vodafone.de/t5/Willkommen-in-der-Community/%C3%84nderungen-in-der-Vodafone-Community/t...

 

 

LG

reneromann
SuperUser
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Wenn LILA CONNECT den Schaden verursacht hat, wendest du dich zur Regulierung deines Schadens auch an LILA CONNECT. Dies umfasst neben den anteiligen Grundgebühren für den Zeitraum der durch die Arbeiten verursachten Störungen auch entsprechende Ersatzmaßnahmen, z.B. Kosten für Handy-Internet als Ersatz für den ausgefallenen Festnetzanschluss.

 

Vodafone hat aber mit der Geltendmachung deiner Schäden bei dem Unternehmen, welches die Leitung beschädigt hat, nichts zu tun, selbst wenn deine Leitung von Vodafone stammt. Du müsstest dich schon an den Schädiger selbst wenden...


@reneromann  schrieb:

Wenn LILA CONNECT den Schaden verursacht hat, wendest du dich zur Regulierung deines Schadens auch an LILA CONNECT. Dies umfasst neben den anteiligen Grundgebühren für den Zeitraum der durch die Arbeiten verursachten Störungen auch entsprechende Ersatzmaßnahmen, z.B. Kosten für Handy-Internet als Ersatz für den ausgefallenen Festnetzanschluss.

 

Vodafone hat aber mit der Geltendmachung deiner Schäden bei dem Unternehmen, welches die Leitung beschädigt hat, nichts zu tun, selbst wenn deine Leitung von Vodafone stammt. Du müsstest dich schon an den Schädiger selbst wenden...


Ob Ihre Ansicht tragfähig ist muss sich noch herausstellen. Vodafone konnte die mit dem Kunden vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen (und das ausserhalb von vom Kunden zu vertretenden Umständen). Ich würde daher auf der Stornierung der von Vodafone berechneten Gebühren für eben diese Leistungen bestehen und höchst vorsorglich dies auch gegenüber dem Schädiger geltend machen. Sollten Kosten für Ersatzleitung entstanden sein würde ich auch das gegenüber dem Schädiger geltend machen.

 

Tragen Sie doch den Sachverhalt bei der Bundesnetzagentur vor:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html

 


@BinnenSegler21  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Wenn LILA CONNECT den Schaden verursacht hat, wendest du dich zur Regulierung deines Schadens auch an LILA CONNECT. Dies umfasst neben den anteiligen Grundgebühren für den Zeitraum der durch die Arbeiten verursachten Störungen auch entsprechende Ersatzmaßnahmen, z.B. Kosten für Handy-Internet als Ersatz für den ausgefallenen Festnetzanschluss.

 

Vodafone hat aber mit der Geltendmachung deiner Schäden bei dem Unternehmen, welches die Leitung beschädigt hat, nichts zu tun, selbst wenn deine Leitung von Vodafone stammt. Du müsstest dich schon an den Schädiger selbst wenden...


Ob Ihre Ansicht tragfähig ist muss sich noch herausstellen. Vodafone konnte die mit dem Kunden vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen (und das ausserhalb von vom Kunden zu vertretenden Umständen).


Und das auch außerhalb von von Vodafone zu vertretenden Umständen -- wenn das Kabel durch Dritte beschädigt wird, ist dies schlichtweg höhere Gewalt.

 


@BinnenSegler21  schrieb:

Ich würde daher auf der Stornierung der von Vodafone berechneten Gebühren für eben diese Leistungen bestehen und höchst vorsorglich dies auch gegenüber dem Schädiger geltend machen.


Da liegt schon dein Problem: Du kannst nur entweder eine Erstattung von Vodafone fordern - dann gibt's aber keinen Schaden, den du gegenüber dem Verursacher geltend machen kannst (auch nicht "höchst vorsorglich") -oder- du machst den Schaden gegenüber dem Verursacher geltend. Beides gleichzeitig - auch "höchst vorsorglich" funktioniert nicht. Da VF hier aber ebenfalls Geschädigter ist, ist es sinnvoller, den Schaden beim Schädiger einzureichen, als über den Umweg mit VF zu gehen und sich mit VF rumzustreiten...

 


@BinnenSegler21  schrieb:

Sollten Kosten für Ersatzleitung entstanden sein würde ich auch das gegenüber dem Schädiger geltend machen.


Und warum nicht den kompletten Schaden, also auch die Kosten für die Grundgebühren?

Wenn man den Schädiger in Anspruch nimmt, dann komplett und nicht stückchenhaft...

 


@BinnenSegler21  schrieb:

Tragen Sie doch den Sachverhalt bei der Bundesnetzagentur vor:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html


Und was soll die BNetzA da machen? Dies ist eine "normale" Situation, in der ein Dritter einen Schaden herbeigeführt hat und dafür dann auch gegenüber den Geschädigten haften muss -- also ein "stinknormaler" Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung des Schädigers...

Für bzw. gegen was soll denn das aktuelle Gesetz dienen, wenn sich der Provider hinter dem Subunternehmer und dieser wiederum dem nächsten Subunternehmer verstecken darf?

Gibt es überhaupt noch einen Provider, der ohne Subunternehmer auskommt?


@HausHelene  schrieb:

Für bzw. gegen was soll denn das aktuelle Gesetz dienen, wenn sich der Provider hinter dem Subunternehmer und dieser wiederum dem nächsten Subunternehmer verstecken darf?

Gibt es überhaupt noch einen Provider, der ohne Subunternehmer auskommt?


Wir reden hier von einem "stinknormalen" Haftpflichtfall: Ein Dritter (LILA Connect - ein lokaler Glasfaseranbieter) hat bei "seinen" Verlegearbeiten das Kabel von Vodafone durchgehackt -- also ist dieser Dritte auch für den dadurch entstandenen Schaden haftbar.

 

Das hat nichts mit Subunternehmern o.ä. zu tun, sondern damit, dass hier einfach durch Dritte Kabel bei Bauarbeiten beschädigt wurden, an die die Dritten hätten gar nicht ran gehen dürfen.

An alle, die auf meinen Beitrag reagiert haben:  Danke für euer Ausführungen, sie haben tatsächlich meinen Ärger etwas abgebaut und mir insgesamt mehr Durchblick verschafft. Was ich tun werde oder ob ich überhaupt die Angelegenheit (aus Prinzip) weiter verfolge, kann ich noch nicht sagen.  Was auf jedenfall bleibt, ist meine Erkenntnis, dass ich als Kunde kommentarlos hängen gelassen worden bin, Hauptsache ich zahle pünktlich.  - Dabei hatte ich noch Glück: meine beiden Nachbarn, die Telekom-Kunden sind, mussten 73 Tage (!) auf die Reparatur des ebenfalls zerrissenen Telekom-Kabels warten.

Gruß und weg

GRR_23

Mich würde es ehrlich gesagt nicht wundern, wenn die "Firma", die den Schaden verursacht hat, auf einmal nicht mehr für den Schaden einstehen wollte und/oder die Schadensbeseitigung lieber durch eigene Sub-Sub-Sub-Unternehmen abwickeln wollte, die dann aber "auf unerklärliche Weise" andauernd keine Zeit hatten, bis es der Telekom zu blöd wurde und die selbst ein Team geschickt haben.

 

Denn das Problem ist dabei (leider), dass der Verursacher erst einmal mit eigenen Technikern eine fachgerechte Reparatur vornehmen darf, bevor der Netzbetreiber selbst aktiv wird und die Kosten umlegen kann...