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Lösung
am 22.12.2023 18:56
Hallo zusammen,
ich wohne in einer Stadt, in der nicht Vodafone das Kabelnetz betreibt, sondern ein anderer (lokaler) Kabelnetzbetreiber.
Im Juni 2024 endet bekanntlich das Nebenkostenprivileg. Ab diesem Zeitpunkt wird weder das TV- noch das Internetsignal zum Wohnungsanschluss durchgeleitet, wenn man nicht beim Kabelnetzbetreiber einen TV-Anschluss bucht.
Ich habe nicht vor, einen Kabelanschluss zu buchen. Ist bereits bekannt, was Vodafone in diesem Fall mit einem bestehenden Kabel-Internet-Vertrag tun wird? Den Vertrag auf DSL umschalten und zu gleichen Konditionen weiterführen? Oder wird der Fall behandelt wie ein Umzug in ein nicht per Kabel versorgtes Gebiet mit Sonderkündigungsrecht?
am 22.12.2023 21:59
Grundsätzlich hast du das Recht den Vertrag außerordentlich zu beenden, wenn er nicht zu den Bedingungen weiter geführt werden kann.
Sollte das Seitens Vodafone der Fall sein, wird dich Vodafone informieren. Was sagt denn dein Vermieter? Der hat ja entsprechende Verträge abgeschlossen und kann und muss(!!!) dir Auskunft geben.
22.12.2023 22:17 - bearbeitet 22.12.2023 22:20
Wo steht das geschrieben?
Im Istzustand kommt man ja auch nicht aus dem Vertrag raus, wenn man kein Nebenkostenprivileg hat.
am 22.12.2023 22:20
Hey @HausHelene was genau? Meinst du dass Verträge außerordentlich gekündigt werden können, wenn sie nicht erfüllt werden? Ich suche es dir nicht im BGB raus. Das kannst du bitte selber machen.
am 22.12.2023 22:35
Meine Antwort klang härter als gemeint, oder so. Ich werde mich hier aber nicht in Individualrecht verwickeln.
Frohes Fest dir und deiner Familie.🎄
am 22.12.2023 23:11
Ich kenne die richtige Antwort nicht, glaube aber, dass deine Antwort einfach nur geraten ist.
Wenn ein Internetvertrag über einen Drittanbieter läuft, wird dieser aktuell so abgewickelt, dass man erzwungenermaßen einen Kabel-TV-Vertrag zusätzlich abschließen muss.
Das eigentliche Nebenkostenprivileg hat damit gar nichts zu tun. z.B. gibt es bei uns in Karlsruhe einen Stadtteil , der ausschließlich über einen Drittanbieter versorgt wird. Wenn man Kabel-Internet haben will, muss man schlicht zusätzlich Kabel-TV abschließen.
am 30.12.2023 11:17
Mein Vermieter sagt das, was auch der Kabelnetzbetreiber sagt: ab dem 1.7.2024 gibts über den Kabelanschluss weder TV noch Internet, wenn nicht ein eigenständiger Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen wurde.
Welche Verträge ich mit Vodafone abgeschlossen habe, interessiert meinen Vermieter naturgemäß nicht.
am 30.12.2023 11:35
Hi @Indiana_Horst,
meld Dich gern über einen der folgenden Kontaktwege bei uns. Dann verschaffen wir uns gern einen Überblick und schauen gemeinsam, was bei Dir möglich ist. Zusammen beraten wir über alle bestehenden Alternativen.
Liebe Grüße
R4mona
am 01.01.2024 02:54
@Indiana_Horst, Frohes Neues Jahr!
Welche Verträge hat aber denn dein Vermieter abgeschlossen? Das muss er wissen! Geht die NE4 (Hausinnenverkabelung) an den Netzbetreiber? Was ist die monatliche Gebühr? Das muss er wie gesagt wissen. (Manche winden sich da gerne raus...Weil sie einfach keinen Bock haben, sich mir mehr als den Einnahmen zu beschäftigen.) Grundsätzlich sind die Gebühren inzwischen aber niedriger, als mir einem Mehrnutzer. Müssen sich ja alle anpassen. Davon solltest du es schon abhängig machen.
am 13.01.2024 02:43
Hallo @R4mona ,
ich habe nun bereits mehrfach via Kontaktformular mein obiges Anliegen geschildert, leider erhalte ich jedoch jedes mal beim Absenden des Kontaktformulars eine Fehlermeldung, dass das Portal gerade in Wartungsarbeiten sei.
Eine Bestätigungsmail, dass die Anfrage eingegangen ist, erhalte ich zwar, allerdings habe ich auf meine noch vor Weihnachten abgesendete Nachricht bisher immer noch keinerlei Reaktion erhalten.
Bitte kümmere dich darum, dass die Anfrage endlich bearbeitet wird. Bitte kümmere dich auch darum, dass euer Kontaktformular fehlerfrei funktioniert.