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Oh Oh Oh, "kostenpflichtig Bestellen"-Button IST notwendig!
thomaskpunkt
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo Vodafone Team,

 

Ich bin auch einer, einer der geraederten Kunden die auf LTE angewiesen sind. Es gibt KEINE andere Internetverbindung über 56k. Also MUSS ich wohl auf eure tollen LTE Produkte mit der unverschaemten Drosselung zurueckgreifen. Meine 10GB Datenvolumen sind natuerlich nach wenigen Tagen aufgebraucht, Windows, Linux und Steam moechten schonmal updaten. Dazu noch Youtube und Zack: 25GB kein Problem. Jetzt habt ihr diese tolle Funktion Volumen nachzukaufen, das tat ich zum Dez. 2013 schon 2mal! also zusaetzlich zu den exorbitanten Kosten für eine 10GB Datenvolumenflat kommen nochmalig 30 € hinzu. Nun bin ich ja trotzdem ein netter Mensch und poste euch mal einen Wikipedia Link. Ihr solltet bemerken, eure "Volumennachbestell" - Umleitung beim Verbrauchen meines Volumens entspricht NICHT diesem Muster.

 

Wer da jetzt was wie draus macht, sei dahingestellt. Ich würde mich natuerlich sehr freuen wenn Vodafone mich für meinen Verbesserungsvorschlag hier entsprechend wuerdigt. Natuerlich mit Geld oder Datenvolumen. Alles Andere lasst ihr ja auch nicht gelten! 😉

 

Button

 

Mit freundlichsten Grüßen

Thomas M. K.

111 Antworten 111

In so einem Fall stellt ich mir immer die Frage, warum der Kundenbetreuer (m/w) hier "zugemacht" hat.  Ich kann mir rein auf Basis meiner Erfahrungen aus inzwischen 18 Jahren Kundendasein bei Mannesmann/Vodafone nicht vorstellen, daß eine nett vorgetragene Frage nach einem Entgegenkommen so komplett auf taube Ohren stößt.

 

Wenn ich dann aber die "Das ist nach meinem Verständnis illegal und ich kündige jetzt sofort und natürlich nur deswegen!"-Argumentation lese...hmmm...makes me think.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Einige lässt wohl die Erregung über’s Ziel hinausschießen - und den Anreiz durch in diesem Forum vagabundierende Stänkerer darfst du nicht vergessen.

 

Gar mancher Poster glaubt es ihnen ja auch hier zur Mehrung der eigenen Erfolgsaussichten in Ton und Aussage gleichtun zu müssen.

 

Leider - welch verkehrte Welt!


Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.

So, hab mir den ganzen Mist zu dem Thema durchgelesen.


@ der Ritter

Der Ritter hat mal wieder nur unüberlegtes Zeug von sich gegeben, da sich VF bei dieser momentanen Variante nicht an geltendes Recht hält. Alle weiteren Ausführungen, welche nicht dem §312g BGB entsprechen, sind somit rein fiktiv und somit total nutzlos.

Es gibt bereits genug dummes Zeug zu lesen. Bitte spare Sie sich jede weiter Zeile zu diesem Thema. Ihnen fehlen dafür einfach das nötige Grundwissen im Rechtswesen.

 

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

msmoke
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
@ der Ritter
Es waren taube Ohren! Und ich lasse jedem gut ausgebildetem Kundenbetreuer die Chance, einem unzufriedenen Kunden wieder zufrieden zu stellen. Sich hinter "geht nicht wegen Technik" zu verstecken ist mir zu einfach.
Außerdem ärgert mich die offensichtlich schlecht und nicht hinreichend der aktuellen Gesetzgebung folgende Buchungsfunktion über alle Maßen!! Und meine einzige Antwort als mündiger Verbraucher ist die, die ich hier genannt habe. Was sollen also die zweideutigen Kommentare?

@M0ttE schrieb:

Der Ritter hat mal wieder nur unüberlegtes Zeug von sich gegeben, da sich VF bei dieser momentanen Variante nicht an geltendes Recht hält.


Bitte formulieren Sie einmal konkret(!) aus, wo genau hier der Rechtsverstoß vorliegt.  Vielen Dank.

 

 


@M0ttE schrieb:

Alle weiteren Ausführungen, welche nicht dem §312g BGB entsprechen, sind somit rein fiktiv und somit total nutzlos.


Ich finde, Sie sollten nicht so hart mit sich selbst und Ihren Beiträgen ins Gericht gehen.

 

 


@M0ttE schrieb:

Es gibt bereits genug dummes Zeug zu lesen. Bitte spare Sie sich jede weiter Zeile zu diesem Thema. Ihnen fehlen dafür einfach das nötige Grundwissen im Rechtswesen.


Auch hier gilt meine Aussage von gerade, daß Sie Ihr eigenes Schreiben nicht selbst so hart kritisieren sollten.  Außer natürlich, Sie sind Auto-Masochist und empfinden dabei egal wie geartetes Vergnügen.

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.


@Turbotommi schrieb:

Herr der Ritter, ein Handy ist min einer SIM Pin geschützt, gelle? Auch kann man Handys konfigurieren und einschränken, näch? 


Achso. Und dein Netzwerk ist ohne Passwort gesichert ?

Sorry, lieber tommi, aber du hast dich auf vier Seiten wiedre einmal mehrfalch selbst in der Eigenen Aussage gedreht. Saubere Arbeit.

 

 


@Turbotommi schrieb:
Es hat übrigens noch keiner was dazu gesagt, was gegen eine Buchungsmöglichkeit ausschließlich über MyVodafone spricht. Andere Optionen muß man auch dort buchen. Und nochmal, es betrifft doch nur die paar Poweruser die mirt dem Volumen nicht klarkommen. Das ist ein verschwindend geringer Prozentsatz der LTE Nutzer!

 Doch, asber du hast es wie immer gekonnt überlesen. NIcht jeder LTE Kunde (und auch Handykunde, da das Prinzip das nachbuchen dort das gleiche ist) kann aufgrund von Vertragsmodalitäten MeinVodafone nutzen. SOmit fällt das aus.

 

 


@M0ttE schrieb:

So, hab mir den ganzen Mist zu dem Thema durchgelesen.


@ der Ritter

Der Ritter hat mal wieder nur unüberlegtes Zeug von sich gegeben, da sich VF bei dieser momentanen Variante nicht an geltendes Recht hält. Alle weiteren Ausführungen, welche nicht dem §312g BGB entsprechen, sind somit rein fiktiv und somit total nutzlos.

Es gibt bereits genug dummes Zeug zu lesen. Bitte spare Sie sich jede weiter Zeile zu diesem Thema. Ihnen fehlen dafür einfach das nötige Grundwissen im Rechtswesen.

 

 


 Das wichtigste was man im Rechtswesen wissen sollte: Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.

Was nutzt das geheule das es nicht rechtens ist? Solange da kein Richter den Finger hebt und sagt, lasst das, oder irgendwer es schafft, Vodafone eine Unterlassungserklärung abzuringen, bringt das alles einen feuchten Kehricht. Nur mit noch weniger Wert.

 

Ja, der Ritter schreibt oft sehr konfuses Zeug. Aber, leider, hat er in 99% der Aussagen recht, auch wenn sie manchmal sehr hochgezogen werden 😉 ... Klingt hart, ist aber leider so.

 

 

 

Generell kommt es hier leider so gut wie immer vor, wenn man nicht die Antowrt bekommt, die man zwingend will, das man dazu neigt, anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben das sie Schmarrn erzählen...

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



Bitte Forenregel, insb. 1.1, beachten.

Hmmm...da hast mich jetzt aber auf einen Gedanken gebracht:

 

Wäre das Vorgehen von Vodafone (und allen anderen Anbietern, die analog verfahren) so hochgradig illegal, wie manche versierten und zweifellos studierten Menschen hier behaupten, hätten wir dann nicht schon längst von der einen oder anderen Klage bzw. dem einen oder anderen Poltern der einen oder anderen Verbraucherzentrale gehört?

 

Nun kann das zwei Gründe haben, daß das bisher anscheinend nicht/nicht öffentlichkeitswirksam (genug) passiert ist:

  1. Das Vorgehen/der Aufbau der Seite ist längst nicht so hochgradig illegal, wie manche versierten und zweifellos studierten Menschen hier behaupten.
  2. Wir sehen das typische "Jemand müßte mal..."- oder "Kann man nicht..."-Verhalten von Menschen, die nicht den Arm in der Hose haben, selbst auf Basis ihres Wissens (oder "Wissen-Glaubens") etwas zu unternehmen, weil die Sache doch marginal heikel ist.  Diese Menschen hoffen auf einen anderen Dummen, der sich darum kümmert und dann entweder Erfolg hat (den man mit "Ich hab's ja gleich gesagt!" jubelnd mitfeiern kann) oder aber sich richtig blamiert.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

@der Ritter

 

Scheinbar gehts bei dir nicht um Fakten, sondern nur darum einen wirren Senf über jedes x-beliebiges Thema in den Raum zu werfen.

Nun zu deiner Bitte:

Bitte formulieren Sie einmal konkret(!) aus, wo genau hier der Rechtsverstoß vorliegt.  Vielen Dank.

 

 

Wenn du jetzt glaubst, dass ich dir jetzt im Detail den gesamten Paragraph 312g des BGB erläutere und Schritt für Schritt wie einem Kleinkind erkläre, hast dich gewaltig geschnitten, meine Zeit ist dafür zu kostbar bildungsresistenten Rittern etwas zu erklären, was bereit in ausfürlich Schriftform niedergeschrieben ist.

Nur soviel:

312g des BGB

(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

 1.angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,

 

Da dies NICHT erfüllt ist, ist es kein rechtsgültiges Geschäft, weil ein Rechtsverstoß vorliegt. Fertig!

 

Desweiteren steht dort ebenfalls geschrieben:


3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen...

 

Auch das wird nicht erfüllt, was einen weiteren Rechtsverstoß darstellt.

 

Wenn du es trotzdem nicht verstehen willst, dann ist mir das völlig egal. Dann diskutiere ruhig weiter auf dem Level rum. Es bleibt doch nur Gewäsch ohne jeden gesetzlichen Rückhalt. Stelle dich weiter als "Ritter der Binsenweisheiten" in´s Rampenlicht, kommentiere weiter mit haltlosen Argumenten und nutzloser Gegenfragen die Meinung anderer, mache dich weiter lächerlich und zeige weiter der kompletten Community, wie helle du wirklich bist. Am Ende hast Du natürlich Recht und die anderen sind (wie immer in deinen Augen) die Doofen.

 

Wir sind sogar alle zu doof, einen einzelnen Satz: "Ein Unternehmer hat im elektronischen Geschäftsverkehr dafür Sorge zu tragen, dass Eingabefehler erkannt und berichtigt werden können müssen." richtig zu interpretieren. Nur Du nicht. Ich hab keinen Schimmer, was du aus einem so einfachen Satz an Informationen nicht aufnehmen kannst oder nicht aufnehmen willst. Thema beendet.

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

@Motte:
Du hast völlig Recht. Aber: Solange du nicht eine Einstweilige Verfügung beauftragst, wird sich daran nichts ändern.
Da kansnt du hier posten bis du lustig wirst, es hilft nicht.

Jeder hier im Fred weiß, das es wohl nicht ganz der Button Lösung entspricht, welche man sich im Gesetz vorstellt. Aber solange nur "man muss ja mal..." oder "kann denn nicht mal jemand...." im Kern der Aussage verwendet, kommt man nicht weiter.
Also entweder dafür sorgen, das es sich ändern oder sang und klanglos vorm Richter scheitern.
Sekt oder Selters.

 

Bitte Forenregel 1.1 beachten!

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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