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Lösung
am 10.04.2021 13:18
Hallo,
habe telefonisch durch verlängerung meines alten Handyvertrags ein Gesamtpaket von 3 Mobielfunk und 1 Festnetz DSL Vertrag abgeschlossen. Nach meinem Verständniss ist die Aufnahme zur telefonischen Zusammenfassung der Vertragsdetails ein Vertragsbestandteil. Wie lange muss diese Aufnahme (Achtung nicht für Qualitätsüberwachung) gespechert werden?
am 10.04.2021 13:22
Es gibt keine gesetzliche Mindest-Speicherfrist. Es gibt nur Angaben zur Höchstdauer, m.W. 90 Tage - wobei auch hier fraglich ist, ob diese 90 Tage überhaupt gespeichert wird -oder- ob bereits vorher gelöscht wird.
Verbindlich ist die Auftragsbestätigung in Textform - wenn diese deiner Meinung nach nicht mit dem Telefongespräch übereinstimmt, hast du die Möglichkeit des Widerrufs des Vertrages; nach Ablauf der Widerrufsfrist gilt der Vertrag so, wie er in der Auftragsbestätigung bestätigt wurde.