1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Störung Internet und Festnetz - Berechnung einer Servicepauschale
klefri
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo, 

hatte Ende November bis Anfang Dezember einen Totalausfall vom Internet und Festnetz. 

In der Dezemberrechnung war dann eine Servicepauschale in Höhe von 99,50€ aufgeführt.

In dem angehängten Schreiben habe ich dieser Zahlung widersprochen und den ganzen Sachverhalt geschildert.

Als Antwort wurde auf die Nutzung der Online-Hilfe oder Schlichtung über die Bundesnetzagentur verwiesen.

Hatte eigentlich auf eine fachliche Klärung meines Problems im Hause Vodafone gehofft.

Vielleicht kann ich eine Hilfe und Aufklärung dieses Problems über diese Plattform erhalten.

MfG

klefri

 

Edit: @klefri Anhang wegen persönlicher Daten gelöscht. Bitte keine persönlichen Daten öffentlich posten!

21 Antworten 21
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@klefri 

Die Servicepauschale von 99,50€ wurde sicherlich berechnet, weil du bei einem vereinbarten Technikertermin die Tuer nicht geöffnet hast oder die Störung in deinem Verantwortungsbeteich liegt. (z.B. Router nicht richtig angeschlossen, fehlerhafte eigene Hardware etc.) 

klefri
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Trifft alles nicht zu. Techniker pünktlich empfangen. Seit Jahren keine Veränderung an Konfiguration der FritzBox vorgenommen. Keine fehlerhafte Hardware usw.

Wenn bei einem solchen Techniker Einsatz kosten entstehen, muss es hier auch einen entsprechenden Techniker Bericht geben. Wenn Vodafone Dir einen Techniker vorbeischickt, musst Du auch über eventl enstehende Kosten aufgeklärt werden/wurden sein.

Ist das nicht der Fall, würde ich Vodafone auffordern die Kosten auf die Tätigkeiten des Technikers aufzuschlüsseln und Nachweise zu erbringen.

 

Manchmal habe ich das Gefühl das man die Gespräche mit Vodafone gleich aufnehmen sollte, die machen das zwar auch, verweißt man aber darauf wenn etwas nicht passen sollte, bekommt man die Antwort, dafür sind die Aufnahmen nicht da.

Was hat der Techniker den bei dir gemacht? Wenn er z. B dein Kabel vom Router zur Dose erneuert hat, ist die pauschale berechtigt. Da es dein eigener verschulden war.. Ebenfalls wenn du in der Wohnung n Kabel angebohrt hast z. B wird die auch berechnet. 

@schlawiner01 

Die anfallenden Kosten für die Technikerpauschale sind bereits mit dem zum Tarif gehörenden Preis- und Leistungsverzeichnis anerkannt. Das gilt fuer Auslandsgespraeche (die Preise sind dort auch aufgeführt) wie für die Techniker Servicepauschale. Zusätzliche Aufklärung ist nicht erforderlich - da es bereits vertraglich vereinbart ist.

 

Ein Techniker-Bericht muss natürlich vorliegen. Dort sind die Gründe für die Berechnung im Verantwortungsbereich des Kunden aufgeführt.


@CE38  schrieb:

@schlawiner01 

Die anfallenden Kosten für die Technikerpauschale sind bereits mit dem zum Tarif gehörenden Preis- und Leistungsverzeichnis anerkannt. Das gilt fuer Auslandsgespraeche (die Preise sind dort auch aufgeführt) wie für die Techniker Servicepauschale. Zusätzliche Aufklärung ist nicht erforderlich - da es bereits vertraglich vereinbart ist.

 

Ein Techniker-Bericht muss natürlich vorliegen. Dort sind die Gründe für die Berechnung im Verantwortungsbereich des Kunden aufgeführt.


Das mag so sein, trotzdem gehört es zum guten Ton und um genau solche Unklarheiten zu vermeiden dazu einen Kunden Ordnungsgemäß auf zu klären. Das sind zuätzliche Kosten und diese gehören klargestellt oder soll der Kunde bevor er den Technikereinsatz bestätigt erst mal seinen Vertrag durchlesen den er vor 2 Jahren abgeschlossen hat? Das nennt man Servicewüste, es bricht doch keinen Servicemitarbeiter ein Bein ab, wenn er dem Kunden mitteilt: "Ich muss Sie aber darauf aufmerksam machen, das wenn der Fehler bei Ihnen festgestellt wird, folgende Kosten entstehen können ..... ".

 

Ich selbst arbeite in einem solche Gewerbe, wenn kosten entstehen sage ich dies im Vorraus dem Kunden, habe ich mich beim Techniker Einsatz verkalkuliert, nehme ich die Kosten auf meine Kappe.

Sollte ja aber klar sein das man den Techniker zahlt wenn es eigenes verschulden ist?



@DreiViertelFlo  schrieb:

Sollte ja aber klar sein das man den Techniker zahlt wenn es eigenes verschulden ist?


dann lies mal oben genauer

 

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Die reine umZugsmeldung hätte gereicht und wäre einfacher gewesen. Denn du kannst dann den Router in der alten und neuen Wohnung nutzen. Einfach umstecken und fertig.