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am 17.02.2022 12:30 - zuletzt bearbeitet am 17.02.2022 12:55 von CE38
Auf meiner Januar Rechnung wurde mir berechnet:
"Servicepauschale für Endgeräteeinstellung und / oder Fehleranalyse" mit 99,50 EUR.
Vorausgegangen war seit Dezember 2021 tageweise Ausfälle von Internet und Telefon. Stundenweise auch danach im Januar 2022. Sogar die Bundesnetzagentur war mit eingebunden. Der Vodafone eigene Hausverstärker wurde warm, machte Pfeifgeräusche. Deshalb wurde mir ein Technikertermin gegeben damit der Fehler analysiert würde. Der Techniker kam, stellt den defekten Verstärker fest und tauschte ihn.
Den Verstärker wollte ich nie. Er gehört mir nicht. Er ist Vodafone Eigentum. Ein großer Aufkleber daneben an der Kellerwand weist deutlich darauf hin.
Für meine dauernden Ausfälle war also das Gerät von Vodafone schuld - doch ich soll den Techniker bezahlen? Ich hatte zuvor angeboten den Verstärker komplett abzuklemmen oder per Post zur Überprüfung einzusenden . Wurde abgelehnt.
Angebliche weitere Untersuchungen an meiner Installation fanden nicht statt. Endgeräte wie Router oder PC etc. wurden nicht angeschaut. Wohnräume mit solchen Geräten wurden nicht mal betreten. Nur der Keller.
Den Sachverhalt schrieb ich schon per Email, Brief und Einschreiben. Mit Fotos. Ich frage auch welches Endgerät angeblich gewartet worden sein soll?
Telefonate mit der Rechnungsabteilung und Technik endeten bislang immer positiv. Es sei nicht mein Verschulden und eine Erstattung sei mit der nächsten Rechnung in Arbeit. Es gibt aber keine schriftlichen Bestätigungen zu den Telefonaten. Jedoch zwei mal bisher (zuletzt heute 17.02.2022) ein Schreiben das der Sachverhalt von der Technikabteilung geprüft worden sei und alles korrekt wäre und nichts erstattet werden könne. Warum schreibt man mir immer anderes als am Telefon besprochen wurde?
Ganz nebenbei: Sollte tatsächlich eine Tätigkeit notwendig werden für die ich zu zahlen hätte, so muß das explizit für diesen Vorgang benannt und akzeptiert werden (BGB §312a). Weil dann wäre mir auch mal klar wofür. Es gab jedoch keinen Dienstleistungsauftrag bzgl. meinen Endgeräten. Eine Begründung der Berechnung wird trotz mehrfacher Widersprüche nicht gegeben. Ich wollte eigentlich meinen Rechtschutz nicht bemühen. Aber auf den Kosten werde ich nicht sitzen bleiben wollen.
Diese Doppelmoral und gegenteilige Aussagen zwischen Telefonaten und schriftlichen Mitteilungen sind eine extreme Zumutung. Freitag 11.02. Rechnungsabteilung und Technik., vorgestern 15.02. mit Herrn xxxxxxxx , heute erneut mit der Rechnungsabteilung. Wahnsinn. Immmer das gleiche Muster. Erstattung sei in Arbeit - alles positiv. Dann Ablehnung per Email ohne konkrete Begründung. Nur noch Wahnsinn.
Die neuesten Telefonate habe ich mit Wissen und Einverständnis des Vodafone Mitarbeiters aufgezeichnet. Es wird langsam surreal was ich erleben muß wo doch ein Gerät von Vodafone kaputt ging. Denkt mal jemand an meine Umstände durch die Ausfälle? Statt dessen noch Extra Stress um die Rechnung im Nachgang.
Edit: @Kabelkunde90522 In einem öffentlichen Forum keine Namensnennung - Name gelöscht - Gruss CE38
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am 01.03.2022 11:40
Für alle Internet&Phone Kunden und ggf. neue Vodafone Mitarbeiter in der Rechnungsabteilung die eine ähnliche Frage zu klären haben, hier mal Referenzen auf die Vertragsdokumente. Hier im Beispiel nach den neuesten Regelungen vom Februar 2022:
Quelle: https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/KA_21677_0622.pdf
Ein paar Ausschnitte die ich für besonders relevant finde:
"2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner
vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich
und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst
zu vertreten. (....)"
"1.8 Netzabschluss am Netz von Vodafone ist die Multimediadose in
den Räumlichkeiten des Kunden. (....) "
Mein Fazit: Die Servicepauschale - bei z.b. einem defekten Verstärker im Keller - direkt per Lastschrift sich selbst holen ist nicht korrekt seitens Vodafone. Das muß Vodafone unentgeltlich regeln. Sofern ich als Kunde nicht Schuld am Defekt habe - eh klar. Ältere Verträge ggf. prüfen ob andere Regelungen einschlägig sind.
Danke für die Hinweise anderer Kunden. Vodafone war dazu nicht in der Lage.
Fun Fact am Ende: Die Rückerstattung der Pauschale fiel um 2 cent geringer aus als die Abbuchung im Vormonat. Behaltet die 2 cent und werdet glücklich. Korrekt ist aber auch das nicht.
am 17.02.2022 12:59
Handelt es sich um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus ? Das Hauskabelnetz incl. Verstärker gehört dem Eigentuemer. Das Cable Hausnetz beginnt ab dem Cable HÜP (Hausuebergabepunkt).
Welche Cable Leistungen werden im Haus genutzt ? Internet & Phone sowieTV ?
In welchen Bundesland befindet sich das Objekt ?
am 17.02.2022 13:05
Bayern, Einfamilienhaus, nur Internet und Telefonnutzung (kein TV).
Nach einigen Jahren wurde mir von Vodafone dieser Hausverstärker in den Keller geschraubt. Ohne meinen Wunsch! Davor ging es auch ohne. Ich muß ihn auf eigene Kosten auch mit Strom versorgen! Er ist technisch nicht mal nötig. Ich darf die Stromversorgung nicht kappen, ich darf nichts damit machen. Ein großer roter Aufkleber stellt klar: Vodafone Eigentum! Aber wenn er meinen Anschluss stört soll ich zahlen?? Da ist jetzt Ende mit Verständnis.
17.02.2022 13:10 - bearbeitet 17.02.2022 13:13
Der Hausverstaerker geht in dein Eigentum über und ist Bestandteil deines Cable Hausnetz. Er wird zum ordnungsgemäßen Betrieb von Internet & Phone Cable in deinem Haus benötigt. Ob die notwendigen Signalpegel auch ohne Verstärker unter DOCSIS 3.1 möglich sind, kann nur ein Techniker beantworten. Das es früher auch "ohne" geklappt hat, ist kein Massstab.
17.02.2022 13:13 - bearbeitet 17.02.2022 13:17
am 17.02.2022 13:19
Befindet sich der rote Aufkleber jetzt am neuen oder alten Verstaerker ?
Ob in deinem Fall der kostenpflichtig Einsatz berechtigt war, schaut sicherlich ein:e Mod mal nach. Aus welchen Bundesland bist du ?
Die Pauschale ist bereits vertraglich mit dem Preis- und Leistungsverzeichnis vereinbart (wie weitere Leistungen wie Auslandstelefonate etc.), sofern der Technikereindatz in deinen Verantwortungsbereich fällt.
am 17.02.2022 13:25
Weder alter noch neuer Verstärker waren von mir. Beide Vodafone bzw. Kabel Deutschland.
Und es ist Bayern. Immernoch.
Und wenn etwas kostenpflichtig würde, so ist das VORAB explizit zu nennen. Klare Regelung im BGB.
Das technische Thema hätte ich sonst anderweitig erledigt. Kann ich aber nicht, weil nicht mein Eigentum.
am 17.02.2022 13:48
Du hast aber keinen Vertrag nach BGB sondern hast den AGB's deines Vertragspartners zugestimmt. Ein rechtlicher Diskurs führt jetzt aber auch nicht weiter. Es gilt zu klaeren, ob die Berechnung der Technikerpauschale korrekt erfolgt ist.
17.02.2022 13:58 - bearbeitet 17.02.2022 13:59
Entschuldige mein Bestehen auch auf die rechtliche Auslegung. Das BGB ist auch für Vodafone gültig. Auch wenn im AGB die Preise geregelt sind, so ist konkret vor der Leistung darauf hin zu weisen dass jetzt etwas kostenpflichtig wird.
Der Techniker wurde von mir auch gar nicht zum Wechsel des Verstärkers bestellt. Es gabe viele und lange Störungen im Vorfeld. Man erklärte mir es sei eine Störung irgendwo im KABELNETZ ausserhalb meiner Wohnung. Aber man könnne ja nicht alle Straßen auf machen und auf allen Grundstücken messen. Ich bot an - wennn es Vodafone hilft die einschlägige Störung zu beheben - auch Zugang zumindest zu meinem Grundstück zu geben. Explizit für eine Störungsbeseitung die nicht in meinem Anschluss liegt. Das wurde mir mehrfach von der TEchnik im Gespräch bestätigt. Das war der Hintergrund für den Einsatz. Es ist keinesfalls klar dass ich hier Kosten zu tragen hätte. Wenn es so weit ist, muß man mich einzeln und konkret darauf hinweisen. Dafür gibt es das BGB das das auch regelt. Z.b. § 312a
Wenn das gesprochene Wort an der Hotline vermeintlich nicht mehr viel gilt, dann bleibt nur noch die juristische Aufarbeitung. Aber ich habe auch das Forum genutzt um es nicht unbedingt in diese Richtung gleiten zu lassen. Eine Chance für beide Seiten. Im Nachgang abkassieren geht in diesem Stil nicht mit Kunden. Schon der Anstand (darf man das heute noch sagen?) gebietet einen Hinweis auf Kosten VORAB zu geben. Und zwar verständlich. Wenn es berechtigt wäre.
am 17.02.2022 14:08
Nochmals - du hast mit deinem Vertrag einem Preis- und Leistungsverzeichnis bereits zugestimmt. Dort sind alle Nebenleistungen geregelt von Rechnungskopie, Mahnkosten, Telefonate ausserhalb einer Flat und auch die Technikerpauschale unter bestimmten Voraussetzungen. Dieses Preis- und Leistungsverzeichnis ist bereits vereinbart - zusätzlich ist eine weitere Vereinbarung nicht notwendig.