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Widerspruch gegen Rechnung wegen Servicepauschale
DieterG
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Den Widerspruch gegen diese Rechnung begründe ich wie folgt:
Die Berechnung der Servicepauschale sehe ich als unbegründet an. Mein Kabelanschluß war bis zum 12.02.2023 zu 100  % in Ordnung. Erst nach der Störung am 13.02.2023 (Totalausfall) war mir eine Nutzung nicht mehr möglich. Kabel-TV war am 14.02.2023 wieder vorhanden. Da die Störung des Internet- und Telefons auch am 14.02.2023 weiterhin bestand, habe ich die Störung an Vodafone um 17.31 Uhr gemeldet. Laut Recherche gab es wohl deutschlandweit Probleme bei Vodafone.

Am 15.02.2023 habe ich mehrere Male versucht, Vodafone zu erreichen.  Am Nachmittag erhielt ich die Info per Ansage, dass die Störung bis 20 Uhr behoben sein solle. Ich habe dann um 16.31 Uhr eine SMS erhalten, dass ich unter 080010710101 einen Techniker termin abstimmen solle.  Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten habe ich dann den nächstmöglichen Termin am 16.02.2023 zwischen 11 und 14 Uhr bei Vodafone bestätigt.

In dem Telefonat wurde mir dann ein Angebot gemacht, weiterhin für einen dauerhaften Betrag von 39,99 € monatlich für die gleichen Leistungen wie bisher Vodafone-Kunde zu bleiben.

Am 16.02.2023 erschien dann zwischen 11 und 11.20 Uhr der Techniker und stellte bei einer Messung fest, dass die Zuleitung zur Dose und die FritzBox 6660 defekt seien.

Ich habe dann auch noch die zwei gewünschten Fotos vom Einsatz angeblich für die Bundesagentur für Arbeit gemacht. Ich solle nun Vodafone anrufen ( der Techniker hatte weder ein neues Kabel noch einen Ersatzrouter dabei ) . Also rief ich Vodafone an und es wurde mir die Zusendung eines neuen Kabels wie auch einer neuen FritzBox 6660 zur Lieferung bis Samstag zugesagt. Den Link zur Sendungsverfolgung von DHL für die FritzBox
erhielt ich aber erst am 17.02.2023 am Nachmittag.

Am 18.02.2023 wurden mir dann die zwei Pakete mit jeweils dem Kabel und der FritzBox durch DHL zugestellt.

Nach Austausch des Kabels und der neuen FritzBox und der Einstellung meines FritzFons (Telefon) war eine Funktion wieder hergestellt, wobei  noch einige Zeit Störungen in der Geschwindigkeit auftraten, die sich aber dann normalisierten. Seitdem funktioniert es bis heute wieder. 

Da die FritzBox eindeutig als defekt vom Techniker eingestuft wurde und selbst mit seinem mitgebrachten Kabel die Messungen dieses ergaben, kann der Defekt nicht dem Nutzer auferlegt und in Rechnung gestellt werden.  Diese müsste im Rahmen der 5jährigen Garantie mit AVM, dem Hersteller der FritzBox geklärt werden.

Ich bitte um Gutschrift der Servicepauschale.

Ich nehme auch Bezug auf mein bereits an Sie versandtes Schreiben zur Erstattung des Ausfalls vom 13.02.2023 bis 17.02.2023 und dem Urlaubstag am 16.02.2023. 

Ich bitte Sie um Überprüfung der Rechnung und um anschließende Korrektur. Als Kunde habe ich einen Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen und richtigen Rechnung.

 

Edit: Rechnungsnummer entfernt

1 Akzeptierte Lösung

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Peter_Co
Giga-Genie
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Du bist hier falsch, das ist ein Kunden-helfen-Kunden-Forum und kein offizieller Kontaktkanal zu Vodafone:

 

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954

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4 Antworten 4
Peter_Co
Giga-Genie
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Du bist hier falsch, das ist ein Kunden-helfen-Kunden-Forum und kein offizieller Kontaktkanal zu Vodafone:

 

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954

reneromann
SuperUser
SuperUser

@DieterG  schrieb:

Da die FritzBox eindeutig als defekt vom Techniker eingestuft wurde und selbst mit seinem mitgebrachten Kabel die Messungen dieses ergaben, kann der Defekt nicht dem Nutzer auferlegt und in Rechnung gestellt werden.  Diese müsste im Rahmen der 5jährigen Garantie mit AVM, dem Hersteller der FritzBox geklärt werden.


Wenn es deine eigene FritzBox ist, gibt's keinen Support von Vodafone - und auch keine Erstattung oder sonstiges aufgrund des Defekts der Box. Wenn's ein Leihgerät ist, bekommst du kostenlos den Austausch durch Vodafone - es gibt aber keinen Anspruch auf Zahlung etwaiger Entschädigung für die Ausfallzeit während des Austauschs.

 


@DieterG  schrieb:

Ich bitte um Gutschrift der Servicepauschale.


Wenn es sich um deine eigene Box handelt, die den Geist aufgegeben hat, gibt's keine Gutschrift, da der Fehler dann alleinig in deinem Verantwortungsbereich lag.

 


@DieterG  schrieb:

Ich nehme auch Bezug auf mein bereits an Sie versandtes Schreiben zur Erstattung des Ausfalls vom 13.02.2023 bis 17.02.2023 und dem Urlaubstag am 16.02.2023. 


Für den 13.02. wirst du keine Erstattung bekommen, wenn du erst am 14.02. die Störung meldest. Ebenfalls fangen dann die Fristen aus dem TKG erst am 14.02. an zu laufen - sie sind aber gehemmt, wenn es aufgrund von Verzögerungen durch dich (verspätete Terminzusage zum 16.02. statt 15.02.) zu einer verlängerten Ausfallzeit kommt. Ebenfalls sieht das TKG erst einen Ersattungsanspruch ab dem 3. Tag nach Störungsmeldung vor...

 

Und Urlaubsansprüche werden generell nicht erstattet / vergütet - weder bei VF noch bei Handwerkerterminen noch sonstewo. Das ist dein persönliches Pech...

Für den 13.02. wirst du keine Erstattung bekommen, wenn du erst am 14.02. die Störung meldest. Ebenfalls fangen dann die Fristen aus dem TKG erst am 14.02. an zu laufen - sie sind aber gehemmt, wenn es aufgrund von Verzögerungen durch dich (verspätete Terminzusage zum 16.02. statt 15.02.) zu einer verlängerten Ausfallzeit kommt. Ebenfalls sieht das TKG erst einen Ersattungsanspruch ab dem 3. Tag nach Störungsmeldung vor...

 

Ich habe den Technikertermin am 15.02.2023 für den 16.02.2023 zeitnah nach Erhalt der Bitte um Absprache eines Termins mit Vodafone bestätigt, da mir der Termin am 16.02.2023 zwischen 11 und 14 Uhr als nächstmöglicher Termin am 15.02.2023 angeboten wurde, bestätigt.  Also, wie hätte ich den Technikertermin noch früher bestätigen können ?  Ein Mitarbeiter von Vodafone war ja auch außer einer Bandansage den ganzen Tag telefonisch nicht zu erreichen. 

 

Der Ausfall war bei Vodafone bereits seit dem 13.02.2023. Laut allestoerungen.de gab es bei Vodafone bundesweit Probleme.  Nur habe ich mich erst bei Vodafone gemeldet, nachdem bei mir nur das Kabel-TV wieder funktionierte, nicht aber auch mein Telefon- und Internetanschluß !!!

 

Ich habe somit alles richtig gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

 


@DieterG  schrieb:

Für den 13.02. wirst du keine Erstattung bekommen, wenn du erst am 14.02. die Störung meldest. Ebenfalls fangen dann die Fristen aus dem TKG erst am 14.02. an zu laufen - sie sind aber gehemmt, wenn es aufgrund von Verzögerungen durch dich (verspätete Terminzusage zum 16.02. statt 15.02.) zu einer verlängerten Ausfallzeit kommt. Ebenfalls sieht das TKG erst einen Ersattungsanspruch ab dem 3. Tag nach Störungsmeldung vor...

 

Ich habe den Technikertermin am 15.02.2023 für den 16.02.2023 zeitnah nach Erhalt der Bitte um Absprache eines Termins mit Vodafone bestätigt, da mir der Termin am 16.02.2023 zwischen 11 und 14 Uhr als nächstmöglicher Termin am 15.02.2023 angeboten wurde, bestätigt.  Also, wie hätte ich den Technikertermin noch früher bestätigen können ?  Ein Mitarbeiter von Vodafone war ja auch außer einer Bandansage den ganzen Tag telefonisch nicht zu erreichen.


Wenn du erst am 15.02. eine Störungsmeldung mit Technikertermin aufgibst, dann zählt die Frist auch erst ab dem Tag - was davor war, spielt dann keine Rolle mehr.

 


@DieterG  schrieb:

Der Ausfall war bei Vodafone bereits seit dem 13.02.2023. Laut allestoerungen.de gab es bei Vodafone bundesweit Probleme.  Nur habe ich mich erst bei Vodafone gemeldet, nachdem bei mir nur das Kabel-TV wieder funktionierte, nicht aber auch mein Telefon- und Internetanschluß !!!


Was auf allestoerungen.de steht, spielt keine Rolle - DU musst SELBST melden, das DEIN Anschluss betroffen ist! Nur wenn du selbst die Meldung abgibst, kommst du deiner vertraglichen Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung nach, die eine zwingende Voraussetzung für irgendwelche Ansprüche ist.

 

Davon abgesehen gab es am 13.02. definitiv KEINE bundesweite Störung, weil mein Anschluss nicht gestört war. Und da ein Gegenbeispiel als Nachweis dafür reicht, dass es eben keine bundesweite Störung war, hilft dir halt die Aussage auf irgendeiner Website nicht weiter.

 


@DieterG  schrieb:

Ich habe somit alles richtig gemacht.


Nein, eben nicht - du hast die Störung nicht unverzüglich zu Beginn -also deiner Aussage nach am 13.02.- gemeldet. Damit hast du selbst die Entstörung deines Anschlusses verzögert und kannst für diesen Zeitraum bis zur Störungsmeldung keinerlei Ersatzansprüche geltend machen.