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Lösung
12.08.2021 12:35 - bearbeitet 12.08.2021 12:37
Hallo, wenn ich aufgrund von längerem Ausfall von Intenet und Telefon eine Gutschrift sowie Entschädigung einfordern möchte, an welche Stelle von vodafone wende ich mich am Besten? (Betrifft Ex-Unitymedia-Gebiet BW)
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12.08.2021 17:55 - bearbeitet 12.08.2021 17:56
Wende dich an den Kunderservice oder die 022146619100.
am 12.08.2021 12:44
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 12.08.2021 12:44
Gibt es den überhaupt eine Stoerungsmeldung von dir mit Stoerungsticket ?
am 12.08.2021 15:02
Einfordern kannst du nichts. Du kannst bei Vodafone prüfen lassen, ob eine anteilige Gutschrift erteilt werden kann. 'Entschädigungen' gibt es in der Regel, grade bei Privatkunden, garnicht.
Einfach Vodafone über App, Kontaktformular, Brief, Fax etc anschreiben und Deinen Anliegen mitteilen.
am 12.08.2021 17:27
Selbstverständlich gibt es das Störungsticket. In der Straße war ein Verteiler kaput. War ganz großes Kino. Straße abgesperrt, aufgebaggert und repariert. Ging wochenlang.
am 12.08.2021 17:30
Nun, es war deutlich länger als eine Woche. Großes Kino mit Straße aufreißen (sogar zweimal) und unterirdisch irgendwelche Kabel und Verteiler reparieren. Wochenlang kein Internet.
Further reading:
BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. III ZR 98/12 (AG Montabaur, LG Koblenz)
P.S. die Frage war "Wohin wenden?". Aber wenn Du die Frage gleich beantwortet hättest, wären wir ja gar nicht so ins Gespräch gekommen.
12.08.2021 17:55 - bearbeitet 12.08.2021 17:56
Wende dich an den Kunderservice oder die 022146619100.
am 12.08.2021 19:17
Dein Gerichtslink führt einen anderen Fall an, mit Grund Fehler bei Tarifumstellung seitens der Anbieters.
Die Kontaktdatenhinweise hast Du ja nun.
am 13.08.2021 06:38
@Bastel225:
Hatte ich einen Link angebeben? Ich denke nicht.
Kann ich aber : https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=63259&po...
Dort steht bereits auf der ersten Seite: "Es kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind."
am 13.08.2021 07:17
Vermoegensschaeden sind vertraglich ausgeschlossen. Es liegt in deinem Einflussbereich, über eine alternative Anschlusstechnik einen weiteren Anschluss zu unterhalten.