Gutschift/Entschädigung - Wohin wenden?
abonky
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo, wenn ich aufgrund von längerem Ausfall von Intenet und Telefon eine Gutschrift sowie Entschädigung einfordern möchte, an welche Stelle von vodafone wende ich mich am Besten? (Betrifft Ex-Unitymedia-Gebiet BW)

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Wende dich an den Kunderservice oder die 022146619100.

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15 Antworten 15
dasdensch
SuperUser
SuperUser
Die Frage ist immer, was stellt man sich vor?

Nen 20€ Tarif sind satte 0,67€ am Tag. Wenn da ne Woche was ausfällt, reden wir von 5€....
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@abonky 

Gibt es den überhaupt eine Stoerungsmeldung von dir mit Stoerungsticket ? 

Bastel225
Host-Legende
Host-Legende

Einfordern kannst du nichts. Du kannst bei Vodafone prüfen lassen, ob eine anteilige Gutschrift erteilt werden kann. 'Entschädigungen' gibt es in der Regel, grade bei Privatkunden, garnicht. 

 

Einfach Vodafone über App, Kontaktformular, Brief, Fax etc anschreiben und Deinen Anliegen mitteilen. 

abonky
Smart-Analyzer
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Selbstverständlich gibt es das Störungsticket. In der Straße war ein Verteiler kaput. War ganz großes Kino. Straße abgesperrt, aufgebaggert und repariert.  Ging wochenlang.

Nun, es war deutlich länger als eine Woche. Großes Kino mit Straße aufreißen (sogar zweimal) und unterirdisch irgendwelche Kabel und Verteiler reparieren. Wochenlang kein Internet.

Further reading:

BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. III ZR 98/12 (AG Montabaur, LG Koblenz)

 

P.S. die Frage war "Wohin wenden?". Aber wenn Du die Frage gleich beantwortet hättest, wären wir ja gar nicht so ins Gespräch gekommen.

Wende dich an den Kunderservice oder die 022146619100.

Dein Gerichtslink führt einen anderen Fall an, mit Grund Fehler bei Tarifumstellung seitens der Anbieters.

 

Die Kontaktdatenhinweise hast Du ja nun.

@Bastel225:
Hatte ich einen Link angebeben? Ich denke nicht.

Kann ich aber : https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=63259&po...

Dort steht bereits auf der ersten Seite: "Es kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind."

@abonky 

Vermoegensschaeden sind vertraglich ausgeschlossen. Es liegt in deinem Einflussbereich, über eine alternative Anschlusstechnik einen weiteren Anschluss zu unterhalten.