abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Vertrag am Telefon mündlich abgeschlossen und schriftlich anderen Vertrag erhalten
stephanbl
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Liebe Moderatoren, 

 

da ich beim Stöbern im Forum sehr nette und respektvolle Antworten von Moderatoren gefunden habe, versuche ich es nun mal hier anstatt nochmal in der Hotline.

Hier in Stichpunkten mein Problem:

 

- Vertrag am Telefon abgeschlossen, nachdem Gutschein per Post erhalten,

- Schriftliche Bestätigung / Vertrag enthielt völlig andere Bedingungen,

- Bandaufnahme des Vertragsabschlusses angefordert und abgelehnt

- Ziel: Ich bestehe auf den Vertrag, den ich mndlich am Telefon mit ihnen vereinbart habe!

 

Viele Grüße und besten Dank

 

Stephan Blödorn

21 Antworten 21

...zur dritten Möglichkeit: Aus meiner Sicht besteht nämich ein gültiger Vertrag, dem beide Seiten zugestimmt haben. Außerdem ist vodafone nicht berechtig, Geld von meinem Konto abzubuchen. 

 

Ich bin gespannt - ich finde die Angelegenheit sehr interessant und bin dankbar für eure Kommentare!


@stephanbl  schrieb:

...Daraufhin würde ich sämtliche Lastschriften zurückbuchen lassen...


Keine gute Idee, das verursacht zusätzlichen Ärger. Und Rechtmäßig ist es auch nicht.

Was ich tun würde, habe ich schon geschrieben: Rechnung widersprechen, Nachweis über Rechtmäßigkeit anfordern.

mal ne grundsätzliche Frage: geht es hier um einen Neuvertrag oder eine Vertragsverlängerung über die Kundenrückgewinnung? Denn bei ersteren Fall ist ein Zugriff auf die Bandaufnahme (weiss gar nicht ob es da überhaupt eine gibt) nicht möglich.

Und 220 Euro Startguthaben finde ich schon sehr ungewöhnlich!

Es ist ein Neuvertrag. Am Ende des Gesprächs fragte mich der Mitarbeiter, ob ich bereit bin, das auf einer Aufnahme festzuhalten. Dann sind wir alle Bedingungen noch mal durchgegangen, ich war einverstanden und habe zugestimmt. Unter anderem waren da die 220€ Startguthaben mit drauf. 

hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo,

Sie wechseln laufend Ihre Argumentation.

1. Es gab einen telefonischen Vertragsabschluss. Dies zu bestreiten ist m. E. nicht sinnvoll, zumal Sie die Simkarte nutzen.

2. Einfach Geld zurück zu buchen ist in diesem Falle mehr als nur dumm. Nach dem Mahnverfahren folgt die Vertragskündigung durch Vodafone und die teure Schadenersatzforderung durch ein Inkassobüro. Hierbei geht es dann nicht um fehlende Rabatte usw. Der Vertrag wurde nachweislich geschlossen. Damit sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit am Ende der Zahlende!

Nicht verständlich ist mir, dass Sie eine Auftragsbestätigung erhalten haben, die dort enthaltenen Abweichungen allerdings nicht zeitnah reklamiert haben. Dann wären Sie in der Widerrufsfrist und könnten im Zweifel den Vertrag sogar (worst case) widerrufen.

Aktuell sehe ich nur noch, die Rechnung zu reklamieren, um Prüfung der Bandaufnahme zu bitten (ggf. mit der ergänzenden Bitte, die Aufnahme bzw. Mitschrift dieser zu erhalten) und eine Kopie des Gutscheins an Vodafone zu senden. Dies kann auch per Kontaktformular mit Anhang an die Vertragsabteilung erfolgen.

Man wird dies prüfen und Sie in der Regel telefonisch kontaktieren. Mein Tipp! Machen Sie sich einen Merkzettel, damit beim Telefonat nichts vergessen wird.

Gibt es keine Einigung, so muss Vodafone im Zweifel die Höhe der Forderungen in einem Rechtsstreit beweisen (Inkassobüro!). Ob dazu die Bandaufnahme herangezogen werden kann hängt u. a. davon ab, ob diese noch existiert und ob Vodafone die Aufnahme zur Verfügung stellt. Besser wäre es, bei einer mangelnden Einigung den Vertrag zu stornieren. Dies kann nur Vodafone mit Ihrer Zustimmung. Ein Rechtsstreit bedeutet nur Aufwand und Ärger, bringt Ihnen letztlich nichts! Selbst wenn Sie gewinnen haben Sie keinen Vorteil.

Viel Erfolg!

Gruß

Hafe



stephanbl
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ich habe nicht vor, einen telefonischen Vertragsabschluss zu bestreiten. Ich möchte weiterhin diesen Vertrag nutzen, den ich telefonisch abgeschlossen habe. 

 

Der Vertrag wurde nachweislich geschlossen, das ist richtig. Sollte es aber zu dem Nachweis durch vodafone kommen, würde deutlich werden, dass der Vertrag, der telefonisch abgeschlossen wurde, von der schriftlichen Bestätigung abweicht. 

 

Die Widerrufsfrist habe ich bewusst nicht genutzt, um den Vertrag zu widerrufen. Schließlich war und bin ich zufrieden mit dem am Telefon geschlossenen Vertrag. Deshalb habe ich keinen abweichenden Vertrag mit Vodafone geschlossen sondern nur mündlich am Telefon den Vertrag, mit dem ich einverstanden war und bin. 


Warum sollte Vodafone das Recht haben, einen abgeschlossenen und bestehenden Vertrag durch das zusenden einer falschen Bestätigung zu ändern, wenn ich diese falsche Bestätigung weder unterschreibe noch zurücksende. 

 

 

hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo,

Zitat:

"Warum sollte Vodafone das Recht haben, einen abgeschlossenen und bestehenden Vertrag durch das zusenden einer falschen Bestätigung zu ändern, wenn ich diese falsche Bestätigung weder unterschreibe noch zurücksende. "

diese Frage ist einfach zu beantworten. Es ist unstrittig, dass es einen telefonischen Vertragsabschluss gibt. Damit der Inhalt des telefonischen Vertrages dokumentiert wird (Nachweis, gerichtsfest!) bestätigt Ihnen der Vertragspartner die Konditionen per Auftragsbestätigung. Ihre Aufgabe ist es, diese zu prüfen und ggf. zu reklamieren. Dies haben Sie bisher nicht (Nachweise!) gemacht. Demzufolge stimmen Sie mit Nutzung der Karte den in der AB genannten Bedingungen zu. Die telefonischen Vereinbarungen (Aufzeichnung darf/muss nur eine begrenzte Zeit archiviert werden) sind gelöscht. Nun fragen Sie sich mal wer im Streitfalle die besseren Karten vor Gericht hat?

Eine Abweichung von dem telefonisch geschlossenen Vertrag ist immer unverzüglich zu reklamieren. Dies sollte sofort nach Kenntnisnahme der Abweichung erfolgen. Dies hat auch nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. Widerrufen konnten nur Sie, Vodafone hat dieses Recht nicht. Es gibt folglich keinen Grund damit zu warten. Sie haben sich ohne Not in eine schwierige Verhandlungsposition gebracht.

Hier lautet der übereinstimmende Rat aller Helfenden, schriftlich umgehend zu reklamieren und um eine Prüfung zu bitten. Daher ist hierzu m. E. alles gesagt.

Berichten Sie bitte noch über das Ergebnis.

Gruß

Hafe


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

 

@Kadse Welche Daten sollen denn geschützt werden? Ich denke, verborgen trifft es besser, nämlich die tatsächlichen Vereinbarungen. 


Hallo @Díaz_de_Vivar 

 

Das habe ich so erlebt.

Ich habe mit Hr. xyz am Telefon einen Vertrag abgeschlossen, dann kommt die Bestätigung, wo

einzelne Posten nicht stimmen.

Natürlich könnte ich sofort widerrufen.

 

Ich wollte aber auch als Beweis die Aufzeichnung hören bzw. eine Kopie davon haben.

 

Dann kommen folgende Antworten:

 

1. Die Aufnahmen werden nur zu Schulungszwecke verwendet.

2. Diese Aufnahmen gibt es nicht mehr.

3. Dann möchte ich noch mal mit Hr. xyz sprechen, weil mit dem habe ich immerhin den Vertrag ausgehandelt.

 

Und hier kam dann das Argument, das ginge aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Hmm, aber ausser den Namen xyz kenne ich doch eh nichts von diesem Herren.

 

Viele Grüße, Kadse

stephanbl
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Das zugesandte Dokument war keine Auftragssbestätigung, sondern ein zu unterschreibender Vertrag samt Sepa-Mandat. Das macht ja evtl noch mal einen Unterschied aus. Beides habe ich nicht unterschrieben. 

 

Vielleicht meldet sich ja einer der Moderatoren mal dazu.

 

 

auf https://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge

wird folgendes geschrieben. Ich weiß, es ist kein Urteil, aber insgesamt macht die Seite mit vielen Belegen einen fundierten Eindruck.

 

"Daher halten es seriöse Unternehmen i.d.R. auch so, dass per Post zumindest noch einmal eine Auftragsbestätigung mit Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit zugesendet wird. Rechtlich auf der sicheren Seite ist der Verkäufer allerdings nur, wenn er abwartet, bis der Kunde z.B. ein beigefügtes Bestätigungsformular unterschrieben zurückgesendet hat. Jede andere Vorgehensweise macht einen wie auch immer angeblich zustandegekommenen Vertrag anfechtbar."