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am 28.04.2019 21:44
Liebe Moderatoren,
da ich beim Stöbern im Forum sehr nette und respektvolle Antworten von Moderatoren gefunden habe, versuche ich es nun mal hier anstatt nochmal in der Hotline.
Hier in Stichpunkten mein Problem:
- Vertrag am Telefon abgeschlossen, nachdem Gutschein per Post erhalten,
- Schriftliche Bestätigung / Vertrag enthielt völlig andere Bedingungen,
- Bandaufnahme des Vertragsabschlusses angefordert und abgelehnt
- Ziel: Ich bestehe auf den Vertrag, den ich mndlich am Telefon mit ihnen vereinbart habe!
Viele Grüße und besten Dank
Stephan Blödorn
am 29.04.2019 12:10
...zur dritten Möglichkeit: Aus meiner Sicht besteht nämich ein gültiger Vertrag, dem beide Seiten zugestimmt haben. Außerdem ist vodafone nicht berechtig, Geld von meinem Konto abzubuchen.
Ich bin gespannt - ich finde die Angelegenheit sehr interessant und bin dankbar für eure Kommentare!
am 29.04.2019 12:29
@stephanbl schrieb:...Daraufhin würde ich sämtliche Lastschriften zurückbuchen lassen...
Keine gute Idee, das verursacht zusätzlichen Ärger. Und Rechtmäßig ist es auch nicht.
Was ich tun würde, habe ich schon geschrieben: Rechnung widersprechen, Nachweis über Rechtmäßigkeit anfordern.
am 29.04.2019 12:36
mal ne grundsätzliche Frage: geht es hier um einen Neuvertrag oder eine Vertragsverlängerung über die Kundenrückgewinnung? Denn bei ersteren Fall ist ein Zugriff auf die Bandaufnahme (weiss gar nicht ob es da überhaupt eine gibt) nicht möglich.
Und 220 Euro Startguthaben finde ich schon sehr ungewöhnlich!
am 29.04.2019 12:40
Es ist ein Neuvertrag. Am Ende des Gesprächs fragte mich der Mitarbeiter, ob ich bereit bin, das auf einer Aufnahme festzuhalten. Dann sind wir alle Bedingungen noch mal durchgegangen, ich war einverstanden und habe zugestimmt. Unter anderem waren da die 220€ Startguthaben mit drauf.
am 29.04.2019 12:53
am 29.04.2019 13:03
Ich habe nicht vor, einen telefonischen Vertragsabschluss zu bestreiten. Ich möchte weiterhin diesen Vertrag nutzen, den ich telefonisch abgeschlossen habe.
Der Vertrag wurde nachweislich geschlossen, das ist richtig. Sollte es aber zu dem Nachweis durch vodafone kommen, würde deutlich werden, dass der Vertrag, der telefonisch abgeschlossen wurde, von der schriftlichen Bestätigung abweicht.
Die Widerrufsfrist habe ich bewusst nicht genutzt, um den Vertrag zu widerrufen. Schließlich war und bin ich zufrieden mit dem am Telefon geschlossenen Vertrag. Deshalb habe ich keinen abweichenden Vertrag mit Vodafone geschlossen sondern nur mündlich am Telefon den Vertrag, mit dem ich einverstanden war und bin.
Warum sollte Vodafone das Recht haben, einen abgeschlossenen und bestehenden Vertrag durch das zusenden einer falschen Bestätigung zu ändern, wenn ich diese falsche Bestätigung weder unterschreibe noch zurücksende.
am 29.04.2019 13:46
am 29.04.2019 14:20
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@Kadse Welche Daten sollen denn geschützt werden? Ich denke, verborgen trifft es besser, nämlich die tatsächlichen Vereinbarungen.
Hallo @Díaz_de_Vivar
Das habe ich so erlebt.
Ich habe mit Hr. xyz am Telefon einen Vertrag abgeschlossen, dann kommt die Bestätigung, wo
einzelne Posten nicht stimmen.
Natürlich könnte ich sofort widerrufen.
Ich wollte aber auch als Beweis die Aufzeichnung hören bzw. eine Kopie davon haben.
Dann kommen folgende Antworten:
1. Die Aufnahmen werden nur zu Schulungszwecke verwendet.
2. Diese Aufnahmen gibt es nicht mehr.
3. Dann möchte ich noch mal mit Hr. xyz sprechen, weil mit dem habe ich immerhin den Vertrag ausgehandelt.
Und hier kam dann das Argument, das ginge aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
Hmm, aber ausser den Namen xyz kenne ich doch eh nichts von diesem Herren.
Viele Grüße, Kadse
am 29.04.2019 14:52
Das zugesandte Dokument war keine Auftragssbestätigung, sondern ein zu unterschreibender Vertrag samt Sepa-Mandat. Das macht ja evtl noch mal einen Unterschied aus. Beides habe ich nicht unterschrieben.
Vielleicht meldet sich ja einer der Moderatoren mal dazu.
am 29.04.2019 15:04
auf https://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge
wird folgendes geschrieben. Ich weiß, es ist kein Urteil, aber insgesamt macht die Seite mit vielen Belegen einen fundierten Eindruck.
"Daher halten es seriöse Unternehmen i.d.R. auch so, dass per Post zumindest noch einmal eine Auftragsbestätigung mit Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit zugesendet wird. Rechtlich auf der sicheren Seite ist der Verkäufer allerdings nur, wenn er abwartet, bis der Kunde z.B. ein beigefügtes Bestätigungsformular unterschrieben zurückgesendet hat. Jede andere Vorgehensweise macht einen wie auch immer angeblich zustandegekommenen Vertrag anfechtbar."