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Lösung

Vertrag am Telefon mündlich abgeschlossen und schriftlich anderen Vertrag erhalten
stephanbl
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Liebe Moderatoren, 

 

da ich beim Stöbern im Forum sehr nette und respektvolle Antworten von Moderatoren gefunden habe, versuche ich es nun mal hier anstatt nochmal in der Hotline.

Hier in Stichpunkten mein Problem:

 

- Vertrag am Telefon abgeschlossen, nachdem Gutschein per Post erhalten,

- Schriftliche Bestätigung / Vertrag enthielt völlig andere Bedingungen,

- Bandaufnahme des Vertragsabschlusses angefordert und abgelehnt

- Ziel: Ich bestehe auf den Vertrag, den ich mndlich am Telefon mit ihnen vereinbart habe!

 

Viele Grüße und besten Dank

 

Stephan Blödorn

21 Antworten 21
Kadse
Giga-Genie
Giga-Genie

@stephanbl  schrieb:

 

- Schriftliche Bestätigung / Vertrag enthielt völlig andere Bedingungen,

- Bandaufnahme des Vertragsabschlusses angefordert und abgelehnt

- Ziel: Ich bestehe auf den Vertrag, den ich mndlich am Telefon mit ihnen vereinbart habe!

 

Viele Grüße und besten Dank

 

Stephan Blödorn


Hallo @stephanbl 

 

1. Es gilt, was du schriftliches bestätigt bekommst.

2. Bandaufnahmen werden wegen "Datenschutz" nicht raus gegeben.

3."bestehen" kannst du auf Vieles, aber nur wenn du es beweisen kannst.

 

Trotzdem hoffe ich für dich das ein Moderator was richten kann.

 

Viele Grüße, Kadse

Na ja, so ganz stimmt das auch wiederr nicht. Es ist richtig, dass der TE in der Beweispflicht ist, wenn er auf "Vertrags"erfüllung besteht. Aber eine Bestätigung, die etwas bestätigt, was so nicht vereinbart wurde, erlagt nicht automatisch Rechtskraft. Wenn VF eine Forderung hat, muss auch die Rechtmäßigkeit der Forderung nachgewisen werden. Da genügt es nicht unbedingt, auf eine nicht widersprochene "Auftrags"bestätigung zu verweisen.

Meine Meinung: Würde man mit mir solche Spielchen machen, sofort widerufen und nie mehr ein Geschäft mit diesem "Partner" machen. Das ist unredlich, aber leider in dieser Branche wohl üblich und VF hier kein Einzelfall. Und was die Gesprächsaufzeichnungen angeht habe ich den Verdacht, diese dienen nur dazu, den Kunden in falscher Sicherheit zu wiegen.

@Kadse Welche Daten sollen denn geschützt werden? Ich denke, verborgen trifft es besser, nämlich die tatsächlichen Vereinbarungen. 

hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo,

versuchen wir doch erst mal die Fakten zusammen zu tragen. Deshalb bitte mal angeben was genau telefonisch vereinbart wurde, welcher Gutschein zum Einsatz kommen sollte und was tatsächlich bestätigt wurde. Bitte vollständige Angaben inklusive Datum. Beachten Sie die 14 tätige Widerrufsfrist!

Gruß

Hafe
stephanbl
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ok, also ich nenne immer die Vereinbarung und dahinter in Klammern die Bestätigung. Es handelt sich um den Red M mit Gutschriften durch Gigakombi-Rabatte.

 

Startguthaben 220 (100)

Monatlicher Preis 1. Jahr 15 (20)

Monatlicher Preis 2. Jahr 30 (35)

 

 

Vielen Dank für eure Mithilfe!

 

PS:: Die Widerrufsfrist ist abgelaufen und es ist auch nicht mein Interesse, den Vertrag zu widerrufen. Ich möchte die Bedingungen, die ich zugesagt und bestätigt bekommen habe (telefonisch) und meine Bandaufnahme..

@stephanbl Tja, das dürfte sehr schwierig werden. Denn wie @Kadse schon schrieb: DU musst beweisen, was du forderst und an die Bandaufnahme, sofern sie überhaupt noch existiert, wirst du (so einfach) nicht kommen.

Ich würde vermutlich den Rechnungen widersprechen mit der Begründung, dass anderes mündlich vereinbart wurde und VF soll doch bitte die Rechtmäßigkeit der Forderung nchweisen. 

P.S. Zunächst mal ist es nicht "deine" Bandaufnahme, sondern die von VF. Und freiwillig wird die nicht herausgegeben - man wird wissen, warum.

Nochmal zur Info: Vodafone hat weder einen unterschriebenen Vertrag noch die Erlaubnis per SEPA-Lastschrift Geld von meinem Konto abzubuchen. Der bisher einzige Vertrag, der geschlossen wurde, besteht mündlich. Die Bandaufnahme ist das einzige Medium, auf dem ein Abschluss erzielt wurde. Zu den hier getroffenen Bedingungen bin ich nach wie vor bereit, einen Vertrag zu unterschreiben. 

Bzgl. des Rechts an die Bandaufnahme zu kommen, schreibt ein Anwalt:

 

"Ja, der Kunde hat einen Anspruch auf Auskunft der persönlichen Daten nach § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) BDSG. Denn auch Aufzeichnungen sind gespeicherte personenbezogene Daten, für die das Datenschutzrecht greift. Daher kann er verlangen, entweder direkt an den Mitschnitt oder an eine schriftliche Aufzeichnung des Inhalts davon zu kommen. Sollte das Unternehmen sich weigern, so kann der Verbraucher den Vertragsschluss gegenüber dem Händler bestreiten. Dieser ist dann vor Gericht dafür beweispflichtig, dass es zum Vertragsschluss gekommen ist. Der Mitschnitt kann dann als Beweismittel vor Gericht dienen (s.u.)."

 

Ich fühle mich im Recht. Ich habe nie den Bedingungen zugestimmt, die mir von Vodafone schriftlich zugesandt wurden. Ohne Unterschrift wird das rechtlich höchstwahrscheinlich für mich ausgelegt.

@stephanbl Tja, das was du zitiert hast ist bekannt, aber das ist halt die Meinung von Herrn RA Solmecke (eigentlich ist es üblich, Quellenangaben zu machen), hilfreicher wären schon Gerichtsurteile.

Ich stimme dir schon zu, dass du dich im Recht fühlst (und das vermutlich auch bist) aber der Spruch "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge" trifft schon zu. Im Original lautet der Spruch: "Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei; denn wer Recht hat, muß darthun können, daß er Recht hat"

https://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=~~Recht%20haben%20und%20Recht%20bekommen%20si...

Und genau an dem "darthun" scheitert es ja.

 

Wie würdest du denn weiter vorgehen an meiner Stelle? 

 

Angenommen es kommt dazu, dass vodafone sagt, ich müsse den höheren Beitrag bezahlen. Daraufhin würde ich sämtliche Lastschriften zurückbuchen lassen. In dem Fall ist doch dann vodafone in der Pflicht, einen Vertragsabschluss nachzuweisen. Dann gibt es folgende Möglichkeiten.

 

- Entweder sie sagen, es gibt keinen Vertragsabschluss, wir stornieren alles. 

- Dann könnte es sein, dass sie sich auf die Bandaufnahme berufen - das wäre dann ja zu meinen Gunsten auslegbar, weil dann deutlich wird, dass es sich dabei um andere Bedingungen handelt. 

- Es kann auch sein, dass Vodafone mir vorwirft,  durch die Nutzung des Vertrages stillschweigend zugestimmt zu haben. Das halte ich für unwahrscheinlich.