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Lösung
am 27.06.2018 22:08
Guten Abend zusammen!
Ich werde zum 01.10.18 zu meiner Freundin ziehen. Ich habe für meine jetzige Wohnung einen Kabel-Internet und Kabel-TV Vertrag bei Vodafone. In ihrer Wohnung hat sie einen DSL Anschluss eines anderen Anbieters und TV über Satellit. Das Sonderkündigungsrecht würde gem. § 46 TKG ja greifen, wenn in ihrer Wohnung kein Kabel-Anschluss vorhanden wäre.
Das Problem ist jetzt allerdings, dass laut dem Verfügbarkeitscheck Kabel an ihrer Adresse generell verfügbar ist, allerdings in der Wohnung kein Anschluss liegt (dessen bin ich mir 100%ig sicher).
Hat/Hatte jemand bereits ein ähnliches Problem und kann mir diesbzgl. weiterhelfen?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 28.06.2018 13:00
Vielen Dank euch 🙂
am 28.06.2018 13:34
irgendwas pass hier net ganz zusammen, wenn die anderen Wohnungen nen Anschluß haben, und die eine nicht, warum soll es der Vermieter dann nicht wollen? Evtl hat der Vermieter sogar einen Wartungsvertrag mit VF! Ich denke man will hier einfach einen Vertrag sparen und sagt der Vermieter will es nicht, aber das ist meine Meinung!
am 28.06.2018 13:44
So könnte man es interpretieren, aber es nicht der Fall. In den anderen Wohnungen (EG und 1. OG) liegt meines Wissens nach auch kein Kabel-Anschluss, da die Nachbarn auch DSL beziehen. Lediglich ein Haus-Anschluss ist vorhanden laut dem Verfügbarkeitscheck, allerdings habe ich soeben im Keller auch keine dementsprechende "Box" gefunden.
LG
am 29.06.2018 12:37
Hi Uliver,
wenn Deine Adresse generell versorgbar ist und nur Eure DG-Wohnung nicht, wäre es hier wirklich am einfachsten, Deiner Kündigung ein Schreiben vom Vermieter beizulegen.
Ansonsten einfach den Umzug beauftragen. Wenn dann ein Techniker von uns kommt und die Nichtversorgbarkeit feststellt, wird der Vertrag dann von uns beendet.
Gruß
Stephan