Einspruch Mahngebühren
jczinkewitz
Smart-Analyzer
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Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer fristgerechten Kündigung dreier Verträge bei Umzug und dem Entzug der Einzugsermächtigung zum Vertragsende haben wir von Vodafone eine Rechnung über Mahngebühren und "Gebühren ohne Einzugsermächtigung" erhalten.

 

Daraufhin sind wir fristgerecht in Einspruch gegen besagte Rechnungen gegangen.

Statt einer Erklärung, erreichte uns nun Post des Inkassounternehmens.

 

Ich finde es bemerkenswert, dass Vodafone einen langjährigen Kunden nun ins Inkassoverfahren treibt, ohne den Einspruch geprüft zu haben.

 

Noch einmal zur Klarstellung des Sachverhaltes: 

Die erhobene Haupt- Restforderung in Höhe von 11,21 € bezieht sich auf von Vodafone ungerechtfertigt erhobene Gebühren wegen Zahlung ohne Bankeinzug.

Ich habe Vodafone im Zusammenhang mit meiner Kündigung die Einzugsermächtigung zum Vertragsende entzogen. Vodafone hat mir das Vertragsende zum 15.03.2018 bestätigt. Somit hätte Vodafone weiter abbuchen können.

 

Da ich eine gerichtliche Auseinandersetzung zum jetzigen Zeitpunkt vermeiden möchte, unterbreiteten wir daraufhin nachfolgendes Angebot:

"Ich begleiche die Haupt/- Restforderung in Höhe von 11,21 € sowie die Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 9,- € ohne Anerkennung einer Schuld unter der Voraussetzung, dass damit sämtliche Forderungen abgegolten sind."

 

Bisher haben wir dazu keine Rückmeldung erhalten, allerdings teilte uns Vodafone mit, dass sie nicht mehr mit uns kommunizieren, sondern wir uns an das Inkasso wenden sollen.

 

Auch wenn der Sachverhalt etwas kompliziert ist:

Hat jmd. Erfahrung beim Einspruch gegen Mahnkosten bzw. die Gebühren ohne Bankeinzug?

Macht das Unterbreiten eines Angebotes überhaupt Sinn oder läuft das nun automatisch auf einen Rechtsstreit heraus?

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

 

 

 

10 Antworten 10
Thomas
Moderator:in
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Hallo jczinkewitz,

 

auch bei den Mahngebühren sind wir leider raus. Dadurch, dass der Vorgang an das Inkassounternehmen übergeben wurde, können wir nicht mehr eingreifen. Die Klärung muss mit dem Unternehmen erfolgen.

 

Grüße

Thomas

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