am 30.07.2019 22:59
Hallo zusammen!
Am 08. März 2019 ist meine Fritz!Box 6490 (Leihgerät) kaputt gegangen, hatte keine Funktion mehr. Ich hab darauf hin bei Vodafone angerufen - da mir die Zusendung übers Wochenende einfach zu lang gedauert hätte, habe ich mir am darauffolgenden Tag eine Fritz!Box 6590 beim Expert gekauft - weil der Vodafone-Mitarbeiter mir sagte, dass das kein Problem ist und auch ohne Probleme funktioniert.
Dann hab' ich vor kurzen meinen Tarif umgestellt und hab einen Arris-Router zugeschickt bekommen - nutze aber immer noch meine Fritz!Box 6590. Jetzt hab ich die Aufforderung erhalten, meine alte Fritz!Box 6490 zurück zu schicken. Die hab ich natürlich nicht mehr, weil ich sie entsorgt habe.
Mit wem kann ich das klären? Es muss ja auch ersichtlich sein, dass die Box schon seit März nicht mehr online war. Ich brauch eigentlich auch den Arris-Router nicht, kann ich den auch wieder zurück schicken?
Schönen Abend!
Stefan
am 30.07.2019 23:10
Da wird es nicht viel zu klären geben. Da werden 160 Euro fällig, wenn du die Box nicht mehr hast. Und dabei spielt es keine Rolle dass diese defekt war.
Und den Leihrouter musst du behalten. Diesen musst du anschliessen, wenn es mal zu einer Störung kommt. Denn nur damit kann VF deine Signalpegel auslesen.
Und wenn du den Arris Router erhalten hast, dürftest du auf den Gigabit Tarif umgestellt haben. Nur zur Info, wenn es so sein sollte, deine 6590 ist dafür nicht geeignet.
Gruß Kurt
am 31.07.2019 01:21
Nur um die Ausführungen von @Kurtler etwas zu erweitern: Die 6490 war (wie das Arris jetzt auch) ein Leihgerät. Bei Defekt des Leihgeräts wird dieses kostenlos gegen ein neues Gerät getauscht, sofern der Defekt nicht auf unsachgemäße Verwendung durch den Kunden zurückzuführen ist.
Solltest du die Box damals nach dem Defekt nicht austauschen lassen haben, sondern direkt entsorgt haben, hast du jetzt das Problem, dass du diese Box halt nicht hättest entsorgen dürfen. Denn die Box war nie dein Eigentum, sondern immer Eigentum von VF. Und daher hat auch nur VF darüber zu entscheiden, ob die Box wirklich entsorgt werden muss -oder- ob z.B. eine Aufarbeitung/Reparatur möglich gewesen wäre und die Box dann als Refurbished-Gerät wieder in den Pool der Miet- bzw. Austauschgeräte zurückgegangen wäre. Da du die Box nicht mehr hast, wird jetzt also (leider) die erwähnte Rechnung kommen (Du würdest ja sicherlich auch nicht eigenständig entscheiden, einen Mietwagen mit Defekt sofort zu verschrotten, sondern diese Entscheidung dem Autovermieter überlassen).
am 31.07.2019 10:36
Hallo StefanNB80,
die Frage wurde ja schon beantwortet. Mehr gibt es dazu auch nicht zu schreiben. Ist damit alles klar und wir können hier schließen?
Grüße
Thomas