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am 16.12.2018 14:08
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am 17.12.2018 21:32
@dasdensch Du hast vollkommen recht mit der Aussage "welcher Schaden entstanden ist"
Und da wird das Gericht vom Zeitwert oder evtl. Wiederbeschaffungswert ausgehen. Und dieser Wiederbeschaffungswert ist nicht der Neupreis, sondern der Preis für ein 10 Jahre altes Gerät.
Schadenersatzrecht besteht auf dem Grundsatz der Naturalrestitution. D.h. der Zustand ist herzustellen, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte.
Wenn dir bei einem Unfall dein 10 Jahre altes Auto zu Schrott zerlegt wird, bekommst du ja auch nicht den Neupreis.
am 17.12.2018 21:46
Deine Ausführen sind schön (und mögen auch rechtlich stimmen) - nur haben sie einen klitzekleinen Haken: Man muss sie als Kunde erst einmal gegenüber dem Vertragspartner durchsetzen. Und das heißt auch, dass man den Rechtsweg beschreiten muss, denn ein einfaches Schreiben eines juristischen Laien werden sie da kaum für Voll nehmen. Und damit ein Anwalt die Sache juristisch unterfüttert darlegt, muss man zumindest mal die Anwaltsgebühren vorschießen - und diese sieht man in der Regel nicht wieder (sofern man sich außergerichtlich einigt). Und selbst vor Gericht ist nicht sichergestellt, dass das Gericht die eigenen Kosten wirklich der Gegenseite auferlegt...
Das Ziel einer Pauschale ist ja, dass eben nicht für jeden Einzelfall erneut der Schadenersatz rechtlich neu bestimmt werden muss - denn dies wäre ohne Pauschale der Fall. Es müsste dann wirklich in jedem Einzelfall erneut der jeweilige Schaden bestimmt werden, der VF durch Nicht- oder verspätete Rücksendung entstünde.
am 17.12.2018 22:20
@reneromann schrieb:Man muss sie als Kunde erst einmal gegenüber dem Vertragspartner durchsetzen
Da hast du vollkommen recht. Deshalb schrieb ich ja vorher schon:
"Wer wird deshalb schon den Rechtsweg beschreiten".
Im übrigen konnte man ja auch gestaffelte Pauschalen, abhängig vom Alter des Geräts, festlegen.
am 18.12.2018 10:15
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@dasdensch Du hast vollkommen recht mit der Aussage "welcher Schaden entstanden ist"
Und da wird das Gericht vom Zeitwert oder evtl. Wiederbeschaffungswert ausgehen. Und dieser Wiederbeschaffungswert ist nicht der Neupreis, sondern der Preis für ein 10 Jahre altes Gerät.
Schadenersatzrecht besteht auf dem Grundsatz der Naturalrestitution. D.h. der Zustand ist herzustellen, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefunden hätte.
Wenn dir bei einem Unfall dein 10 Jahre altes Auto zu Schrott zerlegt wird, bekommst du ja auch nicht den Neupreis.
Du hast es mit dem Auto-beispiel perfekt getroffen. Natürlich nur den zeitwert. Dazu kommt dann aber auch das ganze drumherum wie Ersatzwagen, Nutzungsausfallpauschale und das ganze Gedöns.
Und das fährt dann Vodafone mit Sicherheit auch auf, wenn man es drauf anlegt. Und da ist eben nicht nur der Neubeschaffungswert, der anfällt, da entstehen wesentlich mehr weitere "Schäden".
Wäre mal interessant zu sehen, wenn das mal jemand tun würde, was da alles so anfällt an Kosten und Aufwand.
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am 18.12.2018 10:34
@dasdenschWir sind zwar meilenweit weg vom Thema und ich will eigentlich die Sache auch nicht weiterdiskutieren. Und ich wäre auch sehr gespannt, welche weiteren Schadensersatzansprüche bei einem 10 Jahre alten Gerät nachweislich geltend gemacht werden können. Im Grunde steht dem TE eigentlich etwas zu, nämlich die eingesparten Entsorgungskosten. Aber jetzt lass ich es gut sein, vielleicht nimmt sich der Verbraucherschutz irgendwann auch dieses Thema mal näher vor.
am 18.12.2018 15:57
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am 18.12.2018 16:56
@dasdensch schrieb:
Glaub mal, wenn man es drauf anlegt, fällt denen genug ein.
Glauben war das in den Häusern mit den Glocken, Türmen und den Minaretten....
Wer sagte das gleich wieder? ![]()
Und damit möchte ich es gerne bewenden lassen. Es bringt ja nichts, wenn wir hier noch ewig weiter schreiben.
am 19.12.2018 20:54
Hey,
ich kann mal schauen, ob man da irgendwas tun kann, versprechen kann ich nichts 🙂 Schickst Du mir mal Deine Kundendaten (Kundennummer, Name, Adresse und Geburtsdatum vom Vertragsinhaber) via privater Nachricht?
Sag mir dann bitte im Beitrag Bescheid, wenn Du mir die Daten geschickt hast.
LG
Tobias
am 20.12.2018 14:56
am 27.12.2018 09:24
Hallo Mintus1060,
danke für Deine PN und Deine Daten. Die Kündigungsbestätigung wurde Dir per Mail zugesandt und zudem werden die Schreiben auch im Kundenportal hinterlegt. Ich habe jetzt aber die Gutschrift für die zurückgesandten Gerät eingestellt. Diese erfolgt dann mit dem nächsten Rechnungslauf.
Viele Grüße
Anett