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am 21.12.2020 20:27
Hallo,
ich bin unzufrieden mit dem Beschwerdemanagement über WhatsApp.
Vodafone wirft mir vor, dass ich das 2011 überlassene Kabel-Modem nicht zurückgesendet habe. im Mai 2019 habe ich mir eine neue Fritzbox angeschafft und wollte diese hinter dem Kabelmodem betreiben, da meine alte defekt war. Leider war der Betrieb der Telefonie mit der neuen Box hinter dem Kabelmodem nicht mehr möglich. Ich musste mir also eine FritzBox cable zulegen. Das Kabelmodem war also übrig.
Am 10.09.2020 habe ich meinen Vertrag auf CableMax 1000 umgestellt. An meinen Geräten habe ich nichts verändert. In der Auftragsbestätigung steht: "Ihre Geräte müssen Sie nicht zurückschicken oder neu installieren, es sei denn, sie haben sich für neue entschieden." Also Vertrag umgestellt alles lief nach kleinen Anfangsschwierigkeiten mit den Telefonnummern.
MIt der Dezemberrechnung kam jetzt eine zweite Position "Preis für Nichtrücksendung Kabelmodem" 58,49 EUR.
Ich bin der Meinung, dass zum ersten die Forderung verjährt ist, da ich das alte Kabelmodem schon seit Mai 2019 nicht mehr nutzen kann (technisch nicht möglich) und nach §606 BGB die Verjährung bei 6 Monaten liegt. Zweitens ist mir ja mit der Auftragsbestätigung zugesagt worden, dass ich keine Hardware zurückschicken muss. Das neu erhaltene Modem benutze ich ja gar nicht und habe es auch nicht bestellt. Drittens steht im meinem Vertrag wo das Kabelmodem dabei ist, das ich die Möglichkeit habe, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Auf keine der drei Einwände wird in dem Beschwerdeportal über WhatsApp eingegangen. Eine Auskunft über die genaue Bezeichnung des Modems wurde mir nicht gegeben, so dass ich nicht in der Lage sein kann, den geringeren Schaden (im Vergleich zu 58,49 EUR für ein 9 Jahre altes Kabelmodem!) geltend zu machen.
Eine Weiterleitung an einen Vorgesetzten wurde mir ebenfalls verwehrt.
Ich bin über diese Art von Beschwerdemanagement wirklich enttäuscht und hätte bei einem langjährigem Bestandskunden eine andere Art des Umgangs miteinander erwartet.
Freundliche Grüße
Stefan Hanne
am 04.01.2021 19:01
Du kannst ja kostenpflichtig einen Gutachter beauftragen. Ob das günstiger wird ? Ein solcher Nachweis muss ja verschiedenen Kriterien entsprechen.
am 05.01.2021 12:05
Hallo Stefan010,
da wendest du dich am besten per Kontaktformular ans Beschwerdemanagement. Bei solchen Spitzfindigkeiten sind wir dann definitiv raus.
Hier in der Community kann ich nur nochmal auf das Schreiben vom 10. September verweisen. Darin wurdest du über alles informiert.
Gruß
Stephan