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Lösung
am 29.05.2020 07:58
Ständig Ärger mit Vodafone und Rechnungen.
Bin seit gut 4 Jahren Kunde.
Eine Zeitlang war es o.k. die Rechnung am 12. eines Monats zu erhalten und am Monatsende zu zahlen.
Das geht wohl jetzt nicht mehr - warum auch immer.
Ich hatte dann den örtlichen Vertreter von VF in der Wohnung, weil ich auf Abbuchung (also Einzugsermächtigung) Ende des Monats umstellen wollte. Das war im März. Das haben wir dann hier gemacht. Eine Bestätigungsmail von VF, daß ab sofort abgebucht wird, kam NICHT, dementsprechend bin ich Anfang März davon ausgegangen, daß ich selber überweise, es wurde auch nichts abgebucht, so ging das Anfang März (für die Februar-Rechnung) und Anfang April (für die März-Rechnung).
Plötzlich wollte man von mir 9 Euro für zwei fehl geschlagene Abbuchungen in beiden Monaten haben. Von denen ich nichts wußte und für die ich keine Bestätigung bekommen habe, zumindest per mail. Diese 9 Euro habe ich zähneknirschend letzten Monat bezahlt.
Das geht aber noch weiter, das dicke Ende kommt jetzt:
Vorigen Monat erst (!) bekam ich dann erst einen Brief (Briefpost), daß man ab sofort am Monatsanfang abbuche. Prima, dachte ich, was lange wärt wird gut. Drei Tage später kam der zweite Brief, daß man sofort am 15. eines Monats abbuche. ***, dachte ich, schon wieder Mist, und hänge mich sofort ans Telefon.
Eine Frau im Kundenservice hat mit dann am 14.5. definitiv ZUGESAGT, daß am 1. Juni abgebucht wird, und vorher nicht!
Ja schön wäre es gewesen. Natürlich hat Vodafone versucht, am 15.5. abzubuchen: Ergebnis: Storno: 4,50 Euro Gebühren PLUS 2,80 Mahngebühen weil dann noch eine Mahnung verschickt wurde.
Ich habe dann nicht mehr versucht, im Kundenservice, den ich (ich weiß nicht, wie oft vergeblich angerufen habe, was zu erreichen.
Mein Eindruck ist: jeder bei VF macht, was er will, und der Kunde erfährt es zu letzt.
Ich habe versucht, das per Mail zu kläre, was nicht möglich war, die erste Mailantwort war nichtsssagend, bis auf die Aufforderung, die nun auf 42 Euro angestiegene Rechnung in den nächsten Tagen zu bezahlen.
Fazit: Es sind durch Schuld von Vodafone mal wieder Kosten entstanden (dies ist nicht das erste Mal), die ich bezahlen soll, aber nicht bezahlen werde.
Ich bezahle heute meine Rechnung von 32,99 Euro und mehr nicht. Falls hier nicht endlich Abhilfe geschaffen wird, weil ich es satt habe, mich ewig mit diesem Thema zu beschäftigen, suche ich mir einen anderen Anbieter. Auch wenn die Konkurrenz etwas teurer ist, habe ich dann wenigstens meine Ruhe. Ich hatte mit 1 und 1 jahrzehntelang NIE solche Probleme.
Mit freundlichen Grüßen Schuffenecker
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 31.05.2020 22:21
Ich verbiete mir eine solche Wortwahl! Sollten hier weiterhin solche Ausdrücke fallen, sehe ich mich gezwungen, bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Beleidigung zu stellen!
Mäßigen Sie sich daher in Ihrer Wortwahl - das Ihre Aussagen schon mehrfach gegen die Netiquette des Forums verstoßen haben, wurde Ihnen auch schon mehrfach nahegebracht!
Und davon abgesehen:
Die von mir zitierten Passagen stammen aus den derzeit gültigen AGB für Kabel-Internet-&-Telefondienste der Vodafone KabelDeutschland GmbH und sind Teil eines jeden derzeit abgeschlossenen Vertrages.
Übrigens galten im November 2016 folgende AGB:
4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet,
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen:
a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauschale – vorbehaltlich des Nachweises entstan-dener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenaus-lösende Ereignis nicht zu ver treten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
b) Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die fälligen Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Vodafone berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Entgelt gemäß PL für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben
Tja - und nun? Genau DAS stand also auch schon 2016 in den AGB...
Also warst du selbst nach den AGB aus 2016 verpflichtet, ein Lastschriftmandat zu erteilen und für ausreichende Deckung zu sorgen, sowie deine Rechnungen fristgerecht zu bezahlen.
Wobei die AGB aus 2016 aufgrund der aktiven Vertragsänderung im Februar dann eh durch die AGB aus 2020 ersetzt wurden, die den Punkt 4.1.2 b) aus den AGB von 2016 - also eine Zahlung ohne erteiltes Lastschriftmandat - nicht mehr enthalten.
Mal davon abgesehen:
@Schuffenecker schrieb:
Bin alt genug meine Rechnungen am Monatsende selbst zu überweisen.
Und genau DA liegt das Problem. Du nimmst dir hier das Recht heraus, einfach eigenhändig die Zahlungsfrist einseitig zu deinen Gunsten zu verändern. Dies entspricht aber NICHT dem geschlossenen Vertrag - und du kannst nur froh sein, dass dies bisher anscheinend geduldet wurde. Du kannst aber aus der bisherigen Duldung keinerlei RECHT ableiten, was abweichend von den gegenseitig im Vertrag geschlossenen Regelungen gilt.
Weiterhin:
Du versteifst dich hier auf die Tatsache, dass der Rechnungseinzug angeblich vom 15.05. auf den 01.06. nach Hinten verlegt werden soll.
Ich würde eher sagen, dass der Einzug vom 15.06. auf den 01.06. VORverlegt wird, weil die Rechnung für den Juni (01.06-30.06) nunmal IM JUNI (01.06./15.06.) und NICHT erst IM JULI/am 01.07. fällig wird.
am 01.06.2020 08:54
Zweitens wurde mir vom vodafone Kundendienst am 12.5. zugesagt, daß erst am 1.6. abgebucht wird und nicht am 15.5. Ich weiß sogar den Namen der Frau, die mir das telefonisch zugesagt hat. Den habe ich mir nämlich extra geben lassen.
Und darauf verläßt man sich als Kunde!
Nur: Bei vf kann man sich auf nichts verlassen. Jeder erzählt dir was anderes vom Kundendienst.
Und wenn vodafone dann trotzdem am 15.5. abbucht und es einen Storno gibt, zahle ich dafür nicht die Stornogebühren!
***
ENDE IM GELÄNDE!
Und zum Thema Dummheit: Ihr hättet ja mal direkt mein Eingangsposting richtig lesen können dann wären wir hier schon durch.
Von euch kann das sowieso keiner lösen, sondern das kann nur ein Mitarbeiter von vf. Wobei man dann noch hinterfragen muß, welche Kompetenz hat der. Denn schließlich wurde ich von vodafone-Mitarbeitern ja bis dato immer nur belogen, siehe "nein wir ziehen dann nicht ein"- und dann hat es vf doch gemacht.
Es gibt einfach in dem "Laden" vodafone keinen, der das mal richtig erklärt und vor allen Dingen, warum was so ist, wie es ist. Jeder vom Kundendienst erzählt was anderes. Das ist sehr traurig und eines Dienstleisters nicht würdig. Ich verstehe auch nicht, warum die Kunden das mit machen. Ich lasse mich jedenfalls als bis dato treuer Kunde so nicht behandeln. Nach vier Jahren ist damit Schluß.
Bei einem neuen Anbieter würde ich diese Dinge alle vorher klären. Bei vodafone kann man das offensichtlich nicht klären, da einem keiner eine klare Ansage macht. Die vor allen Dingen auch vertraglich begründet ist.
am 01.06.2020 11:49
Nur mal so am Rande: Am 12.05. kann eine Lastschrift für den 15.05. nicht mehr verhindert werden - die ist dort systemseitig bereits soweit fortgeschritten, dass die Banken diese auch ausführen.
Wenn überhaupt konnte der Mitarbeiter am 12.05. lediglich die Abbuchungen vom 15.06. auf den 01.06. vorverlegen.
Weiterhin: Für jegliche Storno, die von dir verursacht wurde, hast du erst einmal die Gebühren zu bezahlen. So steht's in den AGB zum geschlossenen Vertrag - schon seit über 4 Jahren! Und zwar auch dann, wenn du meinst, dass die Gebühren durch eine unrechtmäßige Lastschrift verursacht wurden - wobei die Lastschrift gar nicht unrechtmäßig war, weil die Zahlung der Rechnung entsprechend fällig war - und zwar nicht erst am 01.06., sondern unverzüglich zur Rechnungsstellung am 12.05.
am 03.06.2020 10:14
Hallo Schuffenecker,
wenn ich das so richtig sehe, erfolgte die erste Rücklastschrift bereits im April. Da ist aktuell auch noch ein Restbetrag offen und der wird auch entsprechend angemahnt. Daraus wird dann auch das ganze Chaos bzgl. der Rücklastschriften und Mahnungen resultieren. Ich kann Dir anbieten, aus Kulanz einmalig die 4,90 Euro auszubuchen. Mehr ist da leider nicht möglich
Grüße
Thomas
am 03.06.2020 15:51
"wenn ich das so richtig sehe, erfolgte die erste Rücklastschrift bereits im April. Da ist aktuell auch noch ein Restbetrag offen und der wird auch entsprechend angemahnt. Daraus wird dann auch das ganze Chaos bzgl. der Rücklastschriften und Mahnungen resultieren. Ich kann Dir anbieten, aus Kulanz einmalig die 4,90 Euro auszubuchen. Mehr ist da leider nicht möglich"
ja, das ist o.k. vielen Dank dafür.
Laut Info sind einmal 4,50 und einmal 2,80 Euro offen.
Was bleibt dann noch übrig?
Ehrlich gesagt blicke ich da jetzt nicht mehr durch, da ich über mail eine andere Info habe.
mit freundl. Grüßen Schuffenecker
am 05.06.2020 07:33
Hallo Schuffenecker,
aktuell sind insgesamt noch 7,30 Euro offen. Die sind auch erst mal so zu zahlen. Am 04.06. sind bereit Gutschriften für Mahnpauschale und Rücklast erstellt wurden. Die greifen aber erst mit dem nächsten Rechnungslauf.
Grüße
Thomas
am 05.06.2020 08:13
Danke für die Info, das ist längst erledigt.
Ich konnte das Problem mit einem Telefongespräch lösen.
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