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Lösung
am 29.05.2020 07:58
Ständig Ärger mit Vodafone und Rechnungen.
Bin seit gut 4 Jahren Kunde.
Eine Zeitlang war es o.k. die Rechnung am 12. eines Monats zu erhalten und am Monatsende zu zahlen.
Das geht wohl jetzt nicht mehr - warum auch immer.
Ich hatte dann den örtlichen Vertreter von VF in der Wohnung, weil ich auf Abbuchung (also Einzugsermächtigung) Ende des Monats umstellen wollte. Das war im März. Das haben wir dann hier gemacht. Eine Bestätigungsmail von VF, daß ab sofort abgebucht wird, kam NICHT, dementsprechend bin ich Anfang März davon ausgegangen, daß ich selber überweise, es wurde auch nichts abgebucht, so ging das Anfang März (für die Februar-Rechnung) und Anfang April (für die März-Rechnung).
Plötzlich wollte man von mir 9 Euro für zwei fehl geschlagene Abbuchungen in beiden Monaten haben. Von denen ich nichts wußte und für die ich keine Bestätigung bekommen habe, zumindest per mail. Diese 9 Euro habe ich zähneknirschend letzten Monat bezahlt.
Das geht aber noch weiter, das dicke Ende kommt jetzt:
Vorigen Monat erst (!) bekam ich dann erst einen Brief (Briefpost), daß man ab sofort am Monatsanfang abbuche. Prima, dachte ich, was lange wärt wird gut. Drei Tage später kam der zweite Brief, daß man sofort am 15. eines Monats abbuche. ***, dachte ich, schon wieder Mist, und hänge mich sofort ans Telefon.
Eine Frau im Kundenservice hat mit dann am 14.5. definitiv ZUGESAGT, daß am 1. Juni abgebucht wird, und vorher nicht!
Ja schön wäre es gewesen. Natürlich hat Vodafone versucht, am 15.5. abzubuchen: Ergebnis: Storno: 4,50 Euro Gebühren PLUS 2,80 Mahngebühen weil dann noch eine Mahnung verschickt wurde.
Ich habe dann nicht mehr versucht, im Kundenservice, den ich (ich weiß nicht, wie oft vergeblich angerufen habe, was zu erreichen.
Mein Eindruck ist: jeder bei VF macht, was er will, und der Kunde erfährt es zu letzt.
Ich habe versucht, das per Mail zu kläre, was nicht möglich war, die erste Mailantwort war nichtsssagend, bis auf die Aufforderung, die nun auf 42 Euro angestiegene Rechnung in den nächsten Tagen zu bezahlen.
Fazit: Es sind durch Schuld von Vodafone mal wieder Kosten entstanden (dies ist nicht das erste Mal), die ich bezahlen soll, aber nicht bezahlen werde.
Ich bezahle heute meine Rechnung von 32,99 Euro und mehr nicht. Falls hier nicht endlich Abhilfe geschaffen wird, weil ich es satt habe, mich ewig mit diesem Thema zu beschäftigen, suche ich mir einen anderen Anbieter. Auch wenn die Konkurrenz etwas teurer ist, habe ich dann wenigstens meine Ruhe. Ich hatte mit 1 und 1 jahrzehntelang NIE solche Probleme.
Mit freundlichen Grüßen Schuffenecker
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 30.05.2020 07:09
"Wenn die Änderung des Termins vonstatten ging:
Wurde denn am 01.05. UND am 15.05. abgebucht? Oder hat man die Abbuchung am 01.05. gar nicht ausgeführt und wollte stattdessen die Gebühren am 15.05. einziehen, so dass die Gebühren für den Mai damit eventuell sgoar noch offen sind?"
das habe ich in meinem Eingangsbeitrag ausführlich erklärt.
Nochmal: Ich habe jahrelang ohne Einzugsermächtigung bezahlt, am Monatsende. Das ging auch immer so!
Nur, plötzlich scheint dase nicht mehr zu gehen!
Deshalb habe ich umstellen wollen auf Einzugsermächtigung. Ab da gingen die Probleme los.
Es wurde bereits im März und im April versucht, einzuziehen, da hatte ich die jeweilige Rechnung aber bereits überwiesen! Weil von vodafone KEINE Bestätigung kam, daß man ab sofort vom Konto einziehe!
Dafür entstanden da schon je 4,50 Euro Gebühren wegen Fehlabbuchung. Diese 9 Euro die auch nicht meine Schuld sind, habe ich noch bezahlt vorigen Monat.
Jetzt reicht es aber langsam, denn dasselbe Spiel ging im Mai wieder los. Im Mai kamen dann die postalischen Bestätigungen, einmal "wir buchen am 1. ab", und die zweite "wir buchen am 15. ab", aufgrund der 2. Bestätigung habe ich mich dann ans Telefon gehangen und das mit dem Kundenservice geklärt. Daß das nicht geht am 15.
Die Dame im Kundenservice hat mir dann ZUGESAGT daß NICHT am 15.5. abgebucht wird!
Und was tut vf? Es bucht wieder ab! Wieder Gebühr: 4,50 PLUS Mahngebühr.
So. Das zahle ich nicht.
Bzw. die Kündingung ist raus.
Sonst wird das nämlich zur never ending story. Weil niemand bei vf imstande ist, das Ganze so umzustellen, daß ich als Kunde hier anständig behandelt werde.
"Davon abgesehen: Für Rückbuchungen aufgrund von fehlender Kontodeckung ist alleine der Kunde zuständig - denn diese Gebühren stellen die Banken Vodafone in Rechnung (das ist keine Gebühr, die Vodafone sich selbst ausgedacht hat!) - und da Vodafone ja nunmal so gar nichts dafür kann, wenn das Konto keine Deckung aufweist, werden die Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt."
Nochmal: Wenn Vodafone einzieht, obwohl es nicht einziehen soll, zahlt es auch die Gebühren. Schnallst du das nicht oder was ist los mit dir?
am 30.05.2020 11:38
Und nochmal die Frage: Welche Rechnungen waren WANN fällig und WANN wurden diese bezahlt?
Wenn die Rechnungen am 15. fällig sind, du aber immer erst am Monatsletzten per Überweisung bezahlst, hast du jedes Mal die Zahlungsfrist eigenmächtig und ohne Zustimmung von Vodafone überschritten. Das klappt bei Überweisungen bedingt - sofern das System dann nicht auch mal 'ne Mahnung generiert, weil die Zahlung zu lange überfällig ist - beim Lastschrifteinzug hingegen klappt das NICHT.
Und nur weil du dies jahrelang eigenmächtig so gemacht hast und es von Vodafone geduldet wurde, entsteht daraus noch längst kein rechtlicher Anspruch. Ganz im Gegenteil - Vodafone kann explizit auf den Vertrag mit den entsprechenden Bedingungen zu den Zahlungsmodalitäten verweisen und du hast alle Kosten aus der Nichteinhaltung dieser wesentlichen Vertragspflicht zu tragen!
Davon abgesehen: In den Rechnungen stehen klar die Details, WANN abgebucht wird respektive WANN die Zahlung fällig ist und für welchen Zeitraum die Rechnung ausgestellt wurde.
Bitte prüfe daher NOCHMAL, ob die Zahlung, die zum 15.05. abgehen sollte, nicht eventuell die Grundgebühr für den MAI ist - mit der du dann am 31.05. mit der Bezahlung längst überfällig bist. Anfang Juni wäre dann nämlich die Grundgebühr für JUNI fällig und du befändest dich quasi dauerhaft in einem Monat Rückstand mit der Zahlung!
am 30.05.2020 14:17
"Und nochmal die Frage: Welche Rechnungen waren WANN fällig und WANN wurden diese bezahlt?"
Das geht dich eigentlich nichts an. Alle Rechnungen wurden von mir bezahlt. Das ist das Einzige was hier wichtig ist.
Es stimmt auch nicht, daß auf Rechnungen ein Fälligkeitsdatum steht. Das eine von dir verbreitete Unwahrheit.
Noch mal für dich eine Wiederholung - wie viele brauchst du noch? Ich habe jahrelang am M
onatsletzen überwiesen - und das war jahrelang für vodafone o.k. Nur plötzlich ist das nicht mehr o.k.
Es ist auch bei anderen Anbietern ohne großen Streß möglich, am Monatsletzten zu überweisen - oder eben einziehen zu lassen - oder am Monatsanfang - nur bei Vodafone nicht.
Und seitdem ich versucht habe das auf Einzugsermächtigung umzustellen, klappt da gar nichts mehr.
Ich kann natürlich auch wieder selber überweisen (am Monatsende!) und dann die 2,80 Mahngebühr in Kauf nehmen, dann wird mir der Tarif aber zu teuer. So oder so ist das ein unhaltbarer Zustand und damit wird er beendet.
am 30.05.2020 14:35
Zum Thema mit den Zahlungsfristen:
Die Rechnungssumme wird unverzüglich nach Zugang der Rechnung fällig - bei Bankeinzug steht explizit auf der Rechnung "Der zu zahlende Gesamtbetrag von xx,xx € wird am xx.xx.xxxx von der Bankverbindung IBAN DExx xxxx xyyy xxxx xxxx xxxy yy per Lastschrift unter Bezug auf die Mandats-ID KDxxxxxxxxxx mit der Gläubiger-ID DExxKDxxxxxxxxxx eingezogen."
Weiterhin: Nur weil es bisher geduldet wurde, dass du die Zahlungsfrist "unverzüglich" regelmäßig auf den Monatsletzten "ausgereizt" hast, heißt das noch längst nicht, dass daraus ein vertraglicher Anspruch entsteht. Die Rechnung ist nach Zugang sofort fällig, ergo hast du sie auch unverzüglich zu begleichen - bei Lastschrift erfolgt dies in der Regel binnen 5..10 Tagen nach Rechnungsstellung.
Und nochmal:
Wann dir die Rechnung zugeht und für welchen Zeitraum die Rechnung fällig wird, ist sehr wohl entscheidend. Wenn du bisher schon immer erst am Monatsende für den Vormonat bezahlt hast, wird dies so nicht weiter funktionieren. Du müsstest jetzt einmal deine "Schulden" für den Vormonat begleichen, damit du ab dem Datum für immer am 15. für den laufenden Monat bezahlst. Du kannst natürlich auch gerne am 01. des Monats für die Rechnung, die am 15. fällig wird, vorzeitig überweisen - aber was nicht geht, ist dass die Rechnung, die am 15. fällig wird, dann erst am 30. bezahlt wird.
am 30.05.2020 15:55
Hallo Schuffenecker,
ohne die Details zu kennen, möchte ich ein bisschen was aufklären.
Ob ein Einzug zum 1. oder 15. des Monats möglich ist, wird im Einzelfall geprüft. Wichtig dabei, dass dieser immer erst zum nächsten Rechnungslauf greift. Alle offenen Beträge, die zu diesen Zeitpunkt offen sind, werden noch im normalen Rechnungslauf abgebucht. Nun das nächste große Aber, mit jeder Rücklastschrift entfällt das Anrecht auf das festgelegte Abbuchungsdatum.
Ich möchte betonen, dass dies eine reine Kulanz ist. Wie hier im Beitrag schon mehrfach geschrieben, sind die Gebühren laut AGB monatlich im Vorraus fällig. Nur weil das monatelang klappt, kann man daraus keinen Anspruch ableiten.
Ich kann mir die Sache auch gerne mal im System anschauen und dann hier aufschlüsseln, welche Rechnungen zu welchen Datum fällig waren und wann der Ausgleich erfolgte. Schick mir dazu bitte Deine Kundennummer, Namen, Adresse und Geburtsdatum per Privatnachricht. Melde Dich kurz hier im Beitrag, sobald Du die PN geschickt hast.
Viele Grüße
Lars
am 30.05.2020 20:42
"ohne die Details zu kennen, möchte ich ein bisschen was aufklären.
Ob ein Einzug zum 1. oder 15. des Monats möglich ist, wird im Einzelfall geprüft. Wichtig dabei, dass dieser immer erst zum nächsten Rechnungslauf greift. Alle offenen Beträge, die zu diesen Zeitpunkt offen sind, werden noch im normalen Rechnungslauf abgebucht. Nun das nächste große Aber, mit jeder Rücklastschrift entfällt das Anrecht auf das festgelegte Abbuchungsdatum."
Für die bisherigen Rücklastschriften bin ich nicht verantwortlich. Das hätte man alles längst klären können. Ich habe mich ausreichend bemüht, das zu klären - mit dem Kundenservice am Telefon mehrfach und mit dem Vodafone-Vertreter hier vor Ort. Der ist sehr nett, der war zweimal hier vor Ort und wir haben das versucht, zu regeln mit der Einzugsermächtigung. Das hat nicht geklappt. Warum auch immer.
Der Fehler liegt also beim Kundenservice.
Ich habe schon zweimal Gebühren für Rücklastschriften bezahlt, insgesamt 9 Euro. Das machte ich jetzt nicht mehr.
"Ich möchte betonen, dass dies eine reine Kulanz ist. Wie hier im Beitrag schon mehrfach geschrieben, sind die Gebühren laut AGB monatlich im Vorraus fällig. Nur weil das monatelang klappt, kann man daraus keinen Anspruch ableiten."
Ich bin seit 4 Jahren bei VF und wenn das nicht klappt, bin ich weg. So einfach ist das.
"Ich kann mir die Sache auch gerne mal im System anschauen und dann hier aufschlüsseln, welche Rechnungen zu welchen Datum fällig waren und wann der Ausgleich erfolgte. Schick mir dazu bitte Deine Kundennummer, Namen, Adresse und Geburtsdatum per Privatnachricht. Melde Dich kurz hier im Beitrag, sobald Du die PN geschickt hast."
kann ich machen, ist aber kein Geheimnis: die Rechnungen sind jeweils vom 12. eines Monats und beglichen werden sie am Monatsletzten.
Vielen Dank für die Bemühungen.
am 30.05.2020 21:14
Wer ist denn sonst für die Rücklastschrift verantwortlich, wenn nicht du?
Entweder das Konto war nicht ausreichend gedeckt (deine Pflicht) oder du hast die Lastschrift selbst [aus welchem (un)berechtigten Grund auch immer] aktiv zurückgehen lassen (ebenfalls deine eigene Entscheidung). Denn andere Fälle, wann eine Lastschrift platzt, gibt es nunmal nicht.
Und wenn die Rechnung wirklich am 12. gestellt wird, dann ist der Monatsletzte für die Anweisung der Überweisung bei Weitem nicht mehr "unverzüglich". Denn unverzüglich heißt nunmal "ohne schuldhaften Verzug", was in der Regel nur wenige Tage sind - aber keinesfalls über 2 Wochen später.
Du könntest auch jetzt einfach einmal doppelt überweisen, dann hast du Ruhe und es findet keine Abbuchung mehr statt - nur wenn die Rechnung vom 12. Mai noch immer offen ist, du die Lastschrift aktiv hast platzen lassen und erst jetzt überweisen willst, sind die Rücklastschrift- und Mahngebühren nunmal aufgrund deiner eigenen Verhaltensweise absolut gerechtfertigt.
Daran ändert übrigens auch ein Providerwechsel nichts - auch die Telekom bucht dann ab, wenn die Rechnung fällig ist und lässt da auch nicht einfach eine eigenmächtige Verlegung des Zeitraums auf einen anderen Termin zu. Und wenn dann dort die Lastschrift platzt, gibt es auch dort genau den gleichen Ablauf.
am 30.05.2020 21:37
Mensch, jetzt macht doch endlich mal diesen thread zu. Was hat diese Streitigkeit in einem Forum verloren? Wenn der TE der Lastschrift widersprochen hat, ist es sein Problem. Wenn die Bank die Lastschrift nicht eingelöst hat, wird sie ihre Gründe haben. Mehr ist dazu doch nicht zu sagen.
am 31.05.2020 09:36
@dk4ry1 schrieb:Mensch, jetzt macht doch endlich mal diesen thread zu. Was hat diese Streitigkeit in einem Forum verloren? Wenn der TE der Lastschrift widersprochen hat, ist es sein Problem. Wenn die Bank die Lastschrift nicht eingelöst hat, wird sie ihre Gründe haben. Mehr ist dazu doch nicht zu sagen.
Seh ich auch so. Es gibt halt unbelehrbahre und die die es nicht verstehen wollten.
31.05.2020 09:45 - bearbeitet 31.05.2020 09:48
"Wenn der TE der Lastschrift widersprochen hat, ist es sein Problem. "
Falsch: ich habe der Lastschrift am 15. im Voraus nicht zugestimmt!
Nochmal: Ich überweise am Monatsletzten - ging ja jahrelang so. Ging auch bei 1 und 1 so. War kein Problem. Machen Millionen Rentner so. Aber dass es Rentner gibt, das habt ihr ja gar nicht auf eurem Schirm.
Und wenn abgebucht wird, obwohl ich dem ausdrücklich widersprochen habe trage ich dafür nicht die Kosten.
Ende im Gelände.