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am 26.10.2018 18:58
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 26.10.2018 21:24
Hallo @Maria84,
danke für die Info. Das mit dem Sonderkündigungsrecht ist ja nicht auszuschließen. Ich würde den Umzug melden und abwarten, was passiert. Wenn der Anschluß nicht realisiert werden kann, endet der Vertrag wesentlich früher.
am 26.10.2018 20:01
Hallo @Maria84,
hastdu denn eine Kündigungsbestätigung erhalten? War es denn eine Kündigung zum Laufzeitende?
Falls nicht, ist es nicht so einfach wie du dir das evtl. vorstellst. "Verträge sind einzuhalten" lautet ein alter und bewährter Rechtsgrundsatz. Nur weil du ihn "nicht mehr brauchst", hast du nicht das Recht, den Vertrag einfach "abzumelden". Grundsätzlich gilt: Ist die bisherige Leistung am neuen Wohnort auch zu erbringen, zieht der Vertrag mit um. Die Tatsache, dass schon ein Vertrag an der neuen Anschrift existiert, ist nicht unbedingt ein Hinderungsgrund. Nur wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, hast du ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Umzugstag bzw. Eingang der Kündigung bei VF (je nachdem welcher Termin der spätere ist). Also solltest du dich schleunigst mit VF in Verbindung setzen und den Umzug und die neue Situation darstellen.
am 26.10.2018 21:08
am 26.10.2018 21:24
Hallo @Maria84,
danke für die Info. Das mit dem Sonderkündigungsrecht ist ja nicht auszuschließen. Ich würde den Umzug melden und abwarten, was passiert. Wenn der Anschluß nicht realisiert werden kann, endet der Vertrag wesentlich früher.
am 26.10.2018 21:30
am 26.10.2018 21:38
am 26.10.2018 21:49
Wenn du dich von deiner alten Wohnung abgemeldet hast und der ISP(Vodafone) an deiner neuen Adresse keinen Anschluss bereitstellen kann, weil evtl. schon jemand anderes den Kabelanschluss belegt, oder kein Kabel möglich ist, dann ist der Vertrag mit sorfortiger Wirkung zu beenden. Solche Fälle gab es schon zu Haufen, brauchst dir da keine Sorgen machen und du musst auch nicht weiterzahlen.
am 26.10.2018 21:52
am 27.10.2018 09:49
am 27.10.2018 13:26
@Maria84 Das mit der Gebührkann ich nachvollziehen. Jetzt könnte man natürlich spekulieren: 40€ Umzugsgebühr (damit Kündigung erhalten bleibt) plus drei Monate zahlen, weil Anschluß nicht realisierbar (ist in der neuen Wohnung zufällig ein VF-Vertrag?) macht 100.€. Andernfalls sind es 10 Monate zu je 20€ also 200€.
Ganz abgesehen davon, ist halt die Umzugsmeldung der korrekte Weg, auch was die Sache mit dem Nachmieter angeht. Aber ich will hier keinesfalls "Moralapostel" spielen, sondern nur Fakten schreiben.
@Sobchak Was du beschreibst, ist ja ein ganz anderer Sachverhalt und trifft die Situation von Maria doch nicht (bestenfalls die von ihrem Nachmieter). Außerdem ist der Vertrag, wenn er nicht realisierbar ist, nicht mit sofortiger Wirkung zu beenden, sondern hat eine dreimonatige Kündigsfrist (§ 46 Abs. 8 TKG: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt")