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Lösung
am 27.08.2024 09:07
Jetzt kommt erstmal eine Geschichte:
Ich habe seit etwa 4 Wochen immer wieder Ausfälle beim Internet über den Kabelanschluss.
Anfangs gab es auch einen Großen Ausfall in meiner Region, Internet war ein Wochenende kaum Nutzbar,
Jetzt habe ich immer wieder Ausfälle über 3-5 Minuten, meist Am Wochenende pro Tag 2-3 Mal.
vor 3 Wochen war dazu ein Techniker bei mir und hat festgestellt das eine starke Dämpfung auf der Leitung ist.
Wir haben dann gemeinsam den Verteiler gesucht > nicht gefunden.
Der Techniker hat dann mit seinem Ansprechpartner rausgefunden, das der Hauptverteiler für meine Adresse in einem anderen Gebäude ist, welches sich ca. 30 Meter entfernt befindet.
Er hat dann die Komponenten in meiner Wohnung/im Haus getauscht, da alt und Marode, die Werte sind besser geworden aber weiterhin noch viel Dämpfung auf der Leitung.
Er benötigt nun Zugang zum anderen Gebäude, den wir an dem Termin natürlich nicht spontan bekommen konnten.
Das Gebäude in dem ich Wohne und einige darum gehörten mal einer einzigen Firma, diese sind nun aber verkauft worden.
Das Ergebnis ist nun das 5 Gebäude auch 5 Besitzer haben, mein Vermieter kann mir also nicht weiterhelfen.
Über den alten Besitzer konnte ich ermitteln wer der neue Besitzer ist, dieser ignoriert meine Anfragen seit 3 Wochen allerdings.
Vermutlich kann es denen ja egal sein, was ich will, den ich bin nicht ihr Kunde.
Info: Besitzer sind jeweils Hausverwaltungsfirmen, keine Privatpersonen.
Simple Frage: was mach ich jetzt? Ist es zumutbar das ich irgendwie den Kontakt herstellen muss, damit der Techniker die Störung beheben kann?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 28.08.2024 11:29 - zuletzt bearbeitet am 28.08.2024 15:34 von MasterScorpion
Nachtrag:
@Trooper_FakkOFF schrieb:
Das ist wieder mal *. Da es hier um infrastrukturelle Installationen geht, die ein Grundrecht zur Verfügung stellen, hat er die Pflicht Zugang zum Verteiler zu gewähren. Grundrecht schlägt Hausrecht. Aber Vodafone ist derjenige, der sich darum kümmern muss... Also Vodafon kontaktieren. Sorry.
Sorry, das ist leider rechtlich falsch.
Solange kein grundbuchrechtlicher Eintrag zu einer Dienstbarkeit bzw. zu einer Durchleitung existiert, muss der Hauseigentümer KEINEN Zutritt zum Haus gewähren. Dies MUSS bei der Installation durch den Eigentümer entsprechend geklärt werden, dass solche Grunddienstbarkeiten zumindest vertraglich zwischen dem Grundstückseigentümer des "empfangenden" Grundstücks und dem Grundstückseigentümer des "durchleitenden" Grundstücks geregelt sind.
Und ein "Grundrecht" auf Durchleitung existiert nicht, welches ein "Hausrecht" (welches es so auch nicht gibt) schlagen könnte.
Wenn überhaupt wäre es eine Grunddienstbarkeit auf Basis eines Vertrags zwischen den Grundstückseigentümern -ODER- auf Basis eines Eintrags im Grundbuch. Wenn es einen solchen Eintrag NICHT gibt (wovon ich bei ehemals einem einzigen Eigentümer für alle Häuser schon fast von ausgehe), dann gibt es KEIN Recht, dass der Eigentümer des durchleitenden Hauses einen Zutritt gewähren MUSS. Und Vodafone ist in dem Moment auch NICHT verpflichtet, sich da um irgendwas zu kümmern - das Netz von Vodafone endet am Hausübergabepunkt im ersten Haus - alles was dahinter an Infrastruktur zur Mitversorgung der anderen Häuser errichtet wurde, braucht und muss Vodafone nicht interessieren und muss von Vodafone auch nicht (kostenlos) gewartet werden.
am 27.08.2024 12:09
Der Besitzer hat das Hausrecht! Wenn er nicht will, will er nicht! Da kannst du selbst nichts daran ändern!
am 28.08.2024 04:10 - zuletzt bearbeitet am 28.08.2024 15:33 von MasterScorpion
Das ist wieder mal *. Da es hier um infrastrukturelle Installationen geht, die ein Grundrecht zur Verfügung stellen, hat er die Pflicht Zugang zum Verteiler zu gewähren. Grundrecht schlägt Hausrecht. Aber Vodafone ist derjenige, der sich darum kümmern muss... Also Vodafon kontaktieren. Sorry.
am 28.08.2024 11:25
Da der Thread als gelöst markiert wurde, mache ich hier dann ein Schloss dran.
Gruß Kurt
am 28.08.2024 11:29 - zuletzt bearbeitet am 28.08.2024 15:34 von MasterScorpion
Nachtrag:
@Trooper_FakkOFF schrieb:
Das ist wieder mal *. Da es hier um infrastrukturelle Installationen geht, die ein Grundrecht zur Verfügung stellen, hat er die Pflicht Zugang zum Verteiler zu gewähren. Grundrecht schlägt Hausrecht. Aber Vodafone ist derjenige, der sich darum kümmern muss... Also Vodafon kontaktieren. Sorry.
Sorry, das ist leider rechtlich falsch.
Solange kein grundbuchrechtlicher Eintrag zu einer Dienstbarkeit bzw. zu einer Durchleitung existiert, muss der Hauseigentümer KEINEN Zutritt zum Haus gewähren. Dies MUSS bei der Installation durch den Eigentümer entsprechend geklärt werden, dass solche Grunddienstbarkeiten zumindest vertraglich zwischen dem Grundstückseigentümer des "empfangenden" Grundstücks und dem Grundstückseigentümer des "durchleitenden" Grundstücks geregelt sind.
Und ein "Grundrecht" auf Durchleitung existiert nicht, welches ein "Hausrecht" (welches es so auch nicht gibt) schlagen könnte.
Wenn überhaupt wäre es eine Grunddienstbarkeit auf Basis eines Vertrags zwischen den Grundstückseigentümern -ODER- auf Basis eines Eintrags im Grundbuch. Wenn es einen solchen Eintrag NICHT gibt (wovon ich bei ehemals einem einzigen Eigentümer für alle Häuser schon fast von ausgehe), dann gibt es KEIN Recht, dass der Eigentümer des durchleitenden Hauses einen Zutritt gewähren MUSS. Und Vodafone ist in dem Moment auch NICHT verpflichtet, sich da um irgendwas zu kümmern - das Netz von Vodafone endet am Hausübergabepunkt im ersten Haus - alles was dahinter an Infrastruktur zur Mitversorgung der anderen Häuser errichtet wurde, braucht und muss Vodafone nicht interessieren und muss von Vodafone auch nicht (kostenlos) gewartet werden.