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am 15.02.2025 10:37
Hallo an alle,
gerne wollte ich mich bei euch erkundigen, ob die "Geschichte" so wahr ist:
Vor 2 Jahren hab ich von Callya zum Vertrag gewechselt, inkl. Rufnummermitnahme.
Nun wollte vom Vertrag wieder zu Callya wechseln, auch wieder mit Rufnummermitnahme, also immer mit meiner gleichen Rufnummer.
Nun wurde mir gesagt, das geht nicht. Man kann nur einmal wechseln.
Ist das so richtig?
Musste jetzt meinen Vertrag verlängern, damit ich die Rufnummer behalten kann.
Kennt sich da jemand aus? 😉
Vielen Dank
Liebe Grüße
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15.02.2025 11:01 - bearbeitet 15.02.2025 11:09
Hallo @Michir-1989
Ich kann nicht beurteilen was tatsächlich besprochen wurde. Sollte die Aussage so gefallen sein ist sie defintiv nicht korrekt bzw. ein Missverständnis.
Du kannst jederzeit (auch mehrfach über die Jahre) im Rahmen einer Kündigung (bereits im Kündigungsformular vermerkbar) einen Wechsel in Callya beautragen, solltest du vorerst nicht verlängern wollen. Der Wechsel in Callya kann auch bis zu 90 Tage nach Vertragsende noch beauftragt werden.
Siehe hier.
Umgekehrt ist auch jederzeit wieder ein Wechsel aus Call in einen Laufzeitvertrag möglich. Die Rufnummer bleibt erhalten. Es erfolgt die Schaltung auf der vorhandenen Sim Karte.

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am 15.02.2025 11:05
oh vielen Dank für deine Antwort 😉
Die Verlängerung vom Vertrag habe ich am Mittwoch gemacht.
Hab ich da irgendwie noch die Chance (auch mit Widerruf), dass ich doch noch zu Callya wechseln kann inkl. alter / bisheriger Nummer?
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15.02.2025 11:14 - bearbeitet 15.02.2025 11:16
Es hat dich ja niemand zu einer VVL gezwungen bzw. vermutlich gab es bei Zweifeln auch keine Eile.. Ich nehme an, dass du einen gekündigten Vertrag mit Konditionen der Kundenrückgewinnung verlängert hast und diese im Moment der VVL für dich gepasst haben. Im Normalfall sind die Chancen auch alles andere als schlecht mindestens zu vergleichbaren Konditionen wie bei Neuabschluss oder Wechsel aus Callya zu verlängern.
Ansonsten:
Wenn die VVL telefonisch oder online abgeschlossen wurde, hast du ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf ist hier möglich.
