Rufnummermitnahme
Jan63
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

ich habe einen neuen Vertrag bei Freenet abgeschlossen und habe auch die Rufnummermitnahme beantragt, welche mir auch bestätigt worden ist. Das Problem ist jetzt das die Rufnummermitnahme erst zum 10.02 geschieht und mein Vertrag nur noch bis zum 06.02. läuft. Heißt ich bin 3 Tage nicht erreichbar. Kann man da was machen?
Mein neuer Vertrag läuft bereits.

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @Jan63 !

 

Wenn du die Mitnahme zum Vertragsende beauftragt hast und diese nach dem eigentlichen Vertragsende stattfindet, wirst du im Normalfall entsprechend des Telekommunikationsgesetzes automatisch auch vom bisherigen Anbieter bis zum Portierungstag weiterversorgt, sprich, du bist weiterhin mit der alten Sim des bisherigen Anbieters erreichbar.

 

Siehe auch hier auf den Infoseiten der Bundesnetzagentur:

 

Mehr anzeigen

"Weiterversorgung nach einem Anbieterwechsel

Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.

Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Ihr neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit Ihnen vereinbaren. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt. 


Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten haben. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen. Ihr neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist."

 

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1 Antwort 1
ttwa2011
SuperUser
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Hallo @Jan63 !

 

Wenn du die Mitnahme zum Vertragsende beauftragt hast und diese nach dem eigentlichen Vertragsende stattfindet, wirst du im Normalfall entsprechend des Telekommunikationsgesetzes automatisch auch vom bisherigen Anbieter bis zum Portierungstag weiterversorgt, sprich, du bist weiterhin mit der alten Sim des bisherigen Anbieters erreichbar.

 

Siehe auch hier auf den Infoseiten der Bundesnetzagentur:

 

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"Weiterversorgung nach einem Anbieterwechsel

Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.

Am Tag der Umschaltung Ihres Anschlusses darf Ihre Versorgung unterbrochen sein. Ihr neuer Anbieter kann auch eine längere Unterbrechung der Versorgung mit Ihnen vereinbaren. Im Fall einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Tag wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren neuen Anbieter. In diesem Fall können Sie eine Weiterversorgung verlangen, die der neue Anbieter mit dem bisherigen Anbieter abstimmt. 


Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten haben. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen. Ihr neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist."