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18.07.2023 12:24 - bearbeitet 18.07.2023 12:29
Hallo,
Ich habe versucht, das Angebot hier https://www.vodafone.de/privat/gigakombi/restlaufzeit-uebernahme.html#/login zu aktivieren, bekomme aber immer
"Prüfen Sie bitte Ihre Daten
Leider können Sie nicht an dem Programm teilnehmen."
Wie kann ich diese Angebot aktiveren? Ich warte auf diese Aktivierung, um die Rufnummermitnehmen meiner meinem bisherigen Anbieter anzufordern.
LG,
Gustavo
am 18.07.2023 18:38
Hallo @publ10 !
Es können hier in einem "Kunden helfen Kunden Forum" keine Daten eingesehen oder angefordert werden. Siehe zu den Änderungen hier. Solltest du weiteren Klärungsbedarf zur Restlaufzeitbefreiung haben, für den ein Dateneinblick nötig ist, würde ich mich nochmals z.B. über Facebook, Twitter, WhatsApp etc. schriftlich an Vodafone wenden.
Sollte der zunächst vorgeschaltenen Bot "Tobi" über Direktnachricht nicht direkt nach Nachfrage an einen Kundenbetreuer weiterleiten, bleib hartnäckig und frage ggf. mehrfach. Früher oder später klappt es und du kannst dein Anliegen zeitnah klären.
am 19.07.2023 01:48
Erfüllst du denn überhaupt die Bedingungen zur Teilnahme an dem Programm?
Und über wen wurde dir mitgeteilt, dass du an dem Programm teilnehmen könntest?
Davon abgesehen kann es durchaus sein, dass du die Portierung erst beauftragen musst und erst danach die Restlaufzeitbefreiung beantragen kannst -- das sollte aber in den Bedingungen stehen, die du mit deinem Vertragsabschluss ausgehändigt bekommen hast.
19.07.2023 07:19 - bearbeitet 19.07.2023 07:25
@reneromann schrieb:
Davon abgesehen kann es durchaus sein, dass du die Portierung erst beauftragen musst und erst danach die Restlaufzeitbefreiung beantragen kannst -- das sollte aber in den Bedingungen stehen, die du mit deinem Vertragsabschluss ausgehändigt bekommen hast.
Daran kann es nicht scheitern. Eine Portierung ist keine Vorausssetzung für die Restlaufzeitbefreiung im Rahmen der Gigakombi. Die Beauftragung ist, wenn berechtigt (Smart oder Gigamobil (außer Gigamobil XL oder Gigamobil Young) und hinterlegt auch mit der vorläufigen Vodafone Rufnummer möglich.
Du hattest hier bereits im August 2021 deinen Festnetzvertrag mit einem anderen Mobilfunkvertrag verknüpft und von der Restlaufzeitbefreiung profitiert. Wurde der nun neu abgeschlossene Vertrag anstelle dieses Vertrags aus 2021 mit dem Festnetzvertrag verknüpft?
am 19.07.2023 10:49
@ttwa2011 schrieb:
Du hattest hier bereits im August 2021 deinen Festnetzvertrag mit einem anderen Mobilfunkvertrag verknüpft und von der Restlaufzeitbefreiung profitiert. Wurde der nun neu abgeschlossene Vertrag anstelle dieses Vertrags aus 2021 mit dem Festnetzvertrag verknüpft?
August '21? Dann wären doch die 2 Jahre MLVZ noch gar nicht rum...
am 19.07.2023 13:20
@reneromann schrieb:August '21? Dann wären doch die 2 Jahre MLVZ noch gar nicht rum...
Richtig! Deswegen die Nachfrage an @publ10 bezüglich der Gigakombi.
19.07.2023 13:25 - bearbeitet 19.07.2023 13:26
@ttwa2011 schrieb:
@reneromann schrieb:Davon abgesehen kann es durchaus sein, dass du die Portierung erst beauftragen musst und erst danach die Restlaufzeitbefreiung beantragen kannst -- das sollte aber in den Bedingungen stehen, die du mit deinem Vertragsabschluss ausgehändigt bekommen hast.
Daran kann es nicht scheitern. Eine Portierung ist keine Vorausssetzung für die Restlaufzeitbefreiung im Rahmen der Gigakombi. Die Beauftragung ist, wenn berechtigt (Smart oder Gigamobil (außer Gigamobil XL oder Gigamobil Young) und hinterlegt auch mit der vorläufigen Vodafone Rufnummer möglich.
Du hattest hier bereits im August 2021 deinen Festnetzvertrag mit einem anderen Mobilfunkvertrag verknüpft und von der Restlaufzeitbefreiung profitiert. Wurde der nun neu abgeschlossene Vertrag anstelle dieses Vertrags aus 2021 mit dem Festnetzvertrag verknüpft?
Ja, genau das habe ich getan. Ich habe den bisherigen Vertrag von Gigakombi Vorteile entfernt und nun diesen neuen hinzugefügt.
am 19.07.2023 13:34
Wenn der bisherige Vertrag noch läuft, glaube ich nicht, dass das funktionieren wird.
Denn das Angebot richtet sich explizit nur an Wechsler, nicht an Bestandskunden.
am 19.07.2023 13:39
Davon abgesehen:
Du versuchst aber nicht gerade, dich für die Restlaufzeit des alten VF-Vertrages befreien zu lassen... weil das nicht klappen wird.