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29.10.2023 16:56 - bearbeitet 29.10.2023 16:59
Hallo zusammen,
ich hatte mir am 16.10.2023 zu meinem bestehenden Vertrag "Vodafone Young 2020 M" eine OneNumber bestellt, da ich mir ein iPad mit eSim gekauft hatte.
Da allerdings eine Anschlussgebühr (trotz bestehenden Vertrages) in Höhe von 39,99€ erhoben wurde, wollte ich die Bestellung widerrufen, dafür hat man ja 14 Tage Zeit.
Leider war ein Widerruf unter vodafone.de/retoure nicht möglich (findet die Bestellung nicht) und wenn man eine E-Mail an widerruf@vodafone.com oder kontakt@vodafone.com schreibt, erhält man nur eine automatische Antwort das man es doch über vodafone.de/retoure machen soll (was ja nicht geht).
Also habe ich mich bei meinVodafone eingeloggt, und die OneNumber per "Knopfdruck" in den Sim-Einstellungen gekündigt. Problem: Kündigung ≠ Widerruf der Bestellung.
(Falls ein Mitarbeiter mitließt) Hier die zwei IDs von den Tickets welche ich aufgemacht hatte, mit der automatischen Antwort.:
0005PaJKQC7SFBNR, 0005PaJKQC7SF3FV
Ich würde gerne die bereits gezahlten Anschlussgebühr wieder zurückerhalten, ich habe ja fristgemäß den Vertrag widerrufen, kann jemand weiterhelfen oder hat ein ähnliches Problem schonmal gehabt?
am 29.10.2023 18:55
Hallo @Gelöschter User !
Es können hier in einem "Kunden helfen Kunden Forum" keine Daten (mehr) eingesehen oder angefordert werden. Siehe zu den Änderungen hier.
Zur Abklärung deines Anliegens, wofür ein Dateneinblick nötig ist, würde ich mich z.B. über Whats App, Apple Business Chat, Facebook, X, etc. schriftlich an Vodafone wenden.
Sollte der zunächst vorgeschaltete Bot "Tobi" über Direktnachricht nicht direkt nach Nachfrage an einen Kundenbetreuer weiterleiten, bleib hartnäckig und frage ggf. mehrfach. Früher oder später klappt es und du kannst dein Anliegen zeitnah schriftlich klären.
am 29.10.2023 21:20
Die Aktivierungsgebühr muss nicht erstattet werden, weil diese mit der bereits erfolgten Aktivierung der Karte in Zusammenhang steht - die Leistung "Aktivierung" wurde ja schon erbracht (und muss daher auch bezahlt werden).
Dazu muss man sich immer vor Augen halten, dass ein Widerruf NICHT automatisch bedeutet, dass man kein Geld bezahlen muss -- ganz im Gegenteil: Es muss für alle Leistungen bezahlt werden, die während des Zeitraums genutzt und/oder erbracht wurden.