1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Widerruf erst angenommen, dann abgelehnt
_Mark_
Daten-Fan
Daten-Fan

Am 09.11. wurde mir im Rahmen einer telefonischen Störungsmeldung ein neuer Tarif angeboten,  da mein Internet & Telefon 10 nicht mehr zeitgemäß sei und preislich nach der einseitigen Preiserhöhung durch Vodafone kein großer Unterschied mehr war. Klang gut, ich bekam eine Mail mit dem Angebot und nach etwas überlegen habe ich den in der Mail bereitgestellten Link genutzt, um den Auftrag zum Tarifwechsel zu geben. Am 14.11. hatte ich es mir aufgrund neuer Ereignisse bzgl. der Preiserhöhungen anders überlegt und den Auftrag widerrufen. Schriftlich per Mail. Da bis 17.11. nicht passiert war, wiederholte ich den Widerruf und diesmal auch telefonisch. Kurz danach wurde der Widerruf schriftlich bestätigt. Am 18.11. kam der Techniker zu mir, um die Störung zu beheben. Er meinte noch, ich hätte mit meinem Tarif ja noch Glück, da mit der derzeitigen Leistung des Netzes mein Volumen noch gut machbar sei. Andere hätten da eine größere Diskrepanz. Am 23.11. kam die Rechnung für den gesamten Monat November. Der neue Tarif wurde ab 09.11. bis 30.11. abgerechnet. Ich rief bei dem Service an, beschwert mich, wies auf den Widerruf hin und schrieb außerdem noch eine Mail an die auf der Rechnung angegebene Mailadresse, in der ich auf den Widerruf verwies und darauf, dass ich GigaZuhause100 nicht will. Man versprach mir, dass im nächsten Monat automatisch eine Gutschrift erfolge.  Am 06.12. schaue ich in mein Online-Portal und plötzlich steht wieder Giga Zuhause 100 als Vertrag drin (ohne jede schriftliche Mitteilung nach Bestätigung des Widerrufs, in dem übrigens mitgeteilt wurde, dass ich meinen alten Tarif behalten werde), obwohl dies nach dem Widerruf zunächst auf Internet & Telefon 10 zurückgestellt wurde. Also wieder angerufen und nun sagt man mir, der Widerruf wäre nicht gültig gewesen, da ich "vor Ort" den Vertrag abgeschlossen hätte. Auf die Frage bei wem, hieß es "beim Techniker". Als Datum wurde der 09.11. angegeben. Am 09.11. war kein Techniker bei mir sondern am 18.11. und bei dem habe ich auch keinen Vertrag abgeschlossen. Und selbst wenn ich einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen hätte, wäre mit meiner Reklamation am 29.11. die Widerrufsfrist von 14 Tagen wieder gewahrt gewesen.

Bislang keine Reaktion auf meine Nachricht und Beschwerde.

Sieht jemand eine andere Option, als die Kündigung zum Monatsende bei gleichzeitigem Widerruf der Einzugsermächtigung und der Entgegennahme von Inkassoschreiben mit einem müden Lächeln, in der Gewissheit, dass Vodafone niemals einen gerichtlichen Bescheid erwirken wird, da Vodafone genau weiß, dass sie gegen das Gesetz verstoßen? Hatte das Theater auch vor Jahren mal mit 1&1 und die haben mich dauerhaft als Kunden verloren.

 

14 Antworten 14
reneromann
SuperUser
SuperUser

Hast du einen Eingangsnachweis deines Widerrufs per Mail?

Wenn nicht, dann hast du Pech gehabt...

Lt. Gesetz genügt der Versandnachweis vom  Kunde


@HausHelene  schrieb:

Lt. Gesetz genügt der Versandnachweis vom  Kunde


Schön - und den hat der Kunde wo?
Eine Mail im Postausgang / Gesendet-Ordner dürfte kaum als gerichtsfester Nachweis dienen, da der Kunde diese ohne größere Probleme selbst reinschieben kann, ohne das die Mail jemals gesendet wurde. An die Serverlogs hingegen, die den Nachweis einer Mail von A nach B inklusive Zustellung auf den Server von B beinhalten, kommt der Kunde hingegen nicht dran.

Gerichtsfest ist nur der Eingangsnachweis, sprich Auto-Responder o.ä. - für die Fristwahrung reicht allerdings der rechtzeitige Versand der Nachricht (anders als bei fast allen anderen Fristen, wo es um den rechtzeitigen Eingang geht).

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

"gesendete Mails" im Programm des Kunden.

Das ist übrigens im TKG  zu 100% so festgehalten.

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

@HausHelene  schrieb:

"gesendete Mails" im Programm des Kunden.

Das ist übrigens im TKG  zu 100% so festgehalten.


Wo im TKG? Oder erfindest du das hier gerade nur?

 

Fakt ist, dass im TKG nämlich gar nichts zum Wiederrufsrecht steht, weil das Wiederufsrecht komplett im BGB geregelt ist. Und im BGB steht zum Thema der Fristen lediglich, dass die Frist gewahrt ist, wenn der Wiederruf rechtzeitig versendet wird (Datum der Absendung) und nicht -wie sonst meist üblich- der Zeitpunkt des Empfangs eine Rolle spielt.

Zum Nachweis gilt aber weiterhin die reguläre Aussage, dass der Kunde in der Nachweispflicht ist, den Wiederruf rechtzeitig und korrekt abgeschickt zu haben - wozu aber gerade der "Gesendet"-Ordner im Mailprogramm NICHT reicht, weil dort der Kunde selbst Mails platzieren kann und somit ein rechtssicherer Nachweis damit nicht möglich ist.

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

@reneromann  Ich habe das mit dem TKG einfach verwechselt.  Korrekt ist das BGB, allerdings schreibe ich "Widerruf" ohne "ie".

 

In der Vodafonehilfe zum Widerruf lese ich folgendes:

HausHelene_0-1702150681719.png

In verschiedenen Rechtsanwalts-Seiten lese ich u.A. dass man den Widerruf schriftlich abschicken sollte.

Was passiert aber, wenn Vodafone behauptet, der Kunde hätte eine Waschmaschine bestellt?

 

Ich gehe schon mal davon aus, dass die Uhr bei Vodafone korrekt läuft und diese auch zum Protokoll verwendet wird.

 


@HausHelene  schrieb:

@reneromann  Ich habe das mit dem TKG einfach verwechselt.  Korrekt ist das BGB, allerdings schreibe ich "Widerruf" ohne "ie".


Und auch im BGB steht nichts davon, dass die Mail im "Gesendet"-Ordner ausreicht, wie du hier behauptet hast.

 


@HausHelene  schrieb:

In verschiedenen Rechtsanwalts-Seiten lese ich u.A. dass man den Widerruf schriftlich abschicken sollte.


Im Zweifelsfall sicherlich die bestehe Methode - wenn man dafür entsprechende Nachweise (z.B. Einlieferbeleg des Einschreibens als Anscheinsbeweis) hat...

 


@HausHelene  schrieb:

Was passiert aber, wenn Vodafone behauptet, der Kunde hätte eine Waschmaschine bestellt?


Spielt für den Widerruf und dessen Abwicklung keine Rolle.

 


@HausHelene  schrieb:

Ich gehe schon mal davon aus, dass die Uhr bei Vodafone korrekt läuft und diese auch zum Protokoll verwendet wird.


Nur das dein "Gesendet"-Ordner kein Protokoll und/oder Nachweis über die Zustellung am Server bei Vodafone enthält...

Der "Gesendet"-Ordner ist eine Funktion des E-Mail-Clients und KEIN Teil des SMTP-Protokolls - er dient also maximal (und selbst da nicht rechtlich zuverlässig) als Anscheinsbeweis, dass die Mail beim eigenen Provider eingeliefert wurde. Ob dieser die Mail dann aber weiterversendet hat oder ob die Mail bei diesem verloren ging - genau so ob wirklich eine Mail verschickt wurde, kann mit dem "Gesendet"-Ordner nicht nachvollzogen werden.

 

Einzig mit den Logs des Providers, aus denen der Versand der Nachricht an den Server von Vodafone hervorgeht, wäre dir als Anscheinsbeweis weitergeholfen -- nur kommst du an diese Logs nicht dran, geschweige denn haben diese irgendeinen Einfluss auf das, was dein Mailprogramm mit "Gesendet" macht.

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Ich rede vom Protokoll bei Vodafone

Wenn du den PrtScrn gelesen hättest, steht da nichts mehr von Mail oder anderen Programmen drinn.

Lese einfach mal den Hilfetext.