am 31.01.2021 09:53
Guten Morgen,
Am 27.12.2020 hatte ich einen Kabel-Internetanschluss bei Vodafone gebucht. Die Hardware habe ich am 29.12.2020 erhalten. Den Vertrag musste ich widerrufen, da ich festgestellt hatte dass ich fälschlicherweise keinen DSL- sondern einen Kabelanschluss bestellt hatte. Dies ist in meiner Wohnung nicht möglich, da kein Kabelanschluss in meiner Wohnung anliegt und mein Vermieter ein Neu-Verlegen desselben strikt abgelehnt hat, da es zu aufwändig wäre. Es liegt wohl irgenwdo in der Wand zwischen Keller und Wohnzimmer ein defektes Kabel, allerdings ist im Zuge der Modernisierung eine SAT-Anlage auf den Balkon gekommen, so dass das Kabel nicht mehr benötigt wird.
Lange Rede kurzer Sinn, am 11.01. habe ich widerrufen, 13 Tage nach Erhalt der Hardware. Leider bekam ich ein Schreiben, der Widerruf sei nicht möglich, da die Frist abgelaufen sei. In der Tat, Fehler Nummer 2, startet die Frist nicht bei Erhalt der HW, sondern am Tag des Vertragsabschlusses.
Ich rief in der Hotline an und schilderte das alles, die Dame riet mir erneut, diesmal mit der Begründung, zu widerrufen. Was ich bekam war eine Kündigungsbestätigung zum 15.1.2023...
Muss ich mir jetzt wirklich einen Techniker ins Haus holen, damit sich dieser davon überzeugt, dass in der Wohnung kein Kabelanschluss ist?
am 31.01.2021 23:29
@Gelöschter User schrieb:
Es ist aber nur dann Sache des Eigentümers, wenn er das dummerweise im Mietvertrag vereinbart hat.
Nein, der Eigentümer/Vermieter ist generell für die Funktionsfähigkeit aller Infrastruktur im Haus verantwortlich. Es braucht also keiner separaten Vereinbarung im Mietvertrag dazu - diese muss nur aufgenommen werden, wenn darüber hinaus noch die Grundgebühren für den Kabelvertrag umgelegt werden sollen.
Gleiches gilt auch für das Strom- oder Wasserleitungsnetz - auch hier ist der Eigentümer/Vermieter für die Instandhaltung der Anlagen verantwortlich, selbst wenn man die Versorungsverträge mit dem Anbieter direkt abgeschlossen hat.
@Gelöschter User schrieb:
Mit der Internetgenehmigung durch den Eigentümer sind keine weiteren möglichen Kosten für ihn verbunden (Mal vom Strom abgesehen).
Ebenfalls nicht unbedingt korrekt - es hängt hier wirklich von der jeweiligen Multimediagenehmigung ab, was vereinbart wurde und was nicht.
@Gelöschter User schrieb:
Wie kommt ihr immer wieder darauf, dass der Eigentümer für irgendwas verpflichtet ist?
Der Eigentümer/Vermieter ist gemäß BGB verpflichtet, die Mietsache während der Mietdauer in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten - dazu gehört auch, dass der Vermieter die entsprechenden Anlagen unterhält und betriebsbereit behält. Die Unterhaltung der Anlagen ist dabei über die Kaltmiete abgedeckt - eine Umlage z.B. der Kosten für den Elektriker zur Beseitigung von Defekten ist nicht möglich.
am 02.02.2021 14:27
Hallo DrJohnLogan,
Du hast ja schon einige Antworten zum Thema bekommen. Wie sieht es mit einem Techniker, hast Du Dich da schon drum gekümmert? Sollen wir uns den Sachverhalt zusätzlich auch mal anschauen?
Grüße
Thomas
am 02.02.2021 14:38
Hab mich gekümmert, ja. Es hat sogar heute jemand angerufen, ob mit meinem Anschluss alles in Ordnung sei. Auf meine Antwort "Nein, ich habe gar keinen Kabelanschluss in der Wohnung" war er nicht gefasst, wird es aber weiterleiten. Es wird schon seiner Wege gehen...
Danke der Nachfrage, Ihr könnt euch selbstverständlich gerne den Sachverhalt anschauen, unser aller Zeit und euer Geld für den Techniker sparen indem Ihr den Vertrag einfach aus Kulanz storniert
Ansonsten wird das auch so schon mit Technikertermin...
am 02.02.2021 15:15
@Gelöschter User
[quote]
Nein, der Eigentümer/Vermieter ist generell für die Funktionsfähigkeit aller Infrastruktur im Haus verantwortlich. Es braucht also keiner separaten Vereinbarung im Mietvertrag dazu - diese muss nur aufgenommen werden, wenn darüber hinaus noch die Grundgebühren für den Kabelvertrag umgelegt werden sollen.
Gleiches gilt auch für das Strom- oder Wasserleitungsnetz - auch hier ist der Eigentümer/Vermieter für die Instandhaltung der Anlagen verantwortlich, selbst wenn man die Versorungsverträge mit dem Anbieter direkt abgeschlossen hat.
[/quote]
Mag ja sein dass es in der Theorie so ist, aber wollen wir mal realistisch bleiben... Oder kennst Du einen Menschen, der irgendwo einen Mietvertrag mit dem Wissen unterschreibt, es gibt in der Wohnung keinen Kabelanschluss, wohl aber SAT und Telefon (bis 250Mbit/s), nur um noch vor dem Einzugstermin seiner Vermieterin ans Bein zu pinkeln und auf die Reparatur der überflüssig gewordenen Infrastruktur zu pochen?
am 02.02.2021 15:22
@DrJohnLogan Du hast natürlich recht. Und wenn du das vor der Unterschrift wusstest, ist es noch fraglicher als eh schon, was die Vermieterplicht angeht. Weil ich meine Zweifel habe, dass das defekte Kabel in der Wand überhaupt zur Mietsache gehört. Aber das wären wieder die berühmen "Rechtsdiskussionen", die nichts mit diesem forum zu tun haben und dir auch nicht weiter helfen.
02.02.2021 15:42 - bearbeitet 02.02.2021 15:48
Infrastruktur ist in einer Wohnung ist ein Parameter fuer den Mietzins. Bei Maengeln wird der Mietzins gekürzt. Da gibt es viele eindeutige Gerichtsentscheidung. Der Vermieter ist verpflichtet, die Versorgungsleitungen in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Bei der Wohnungsuebergabe (Pruefung der Anschlussdosen) oder bei Nutzung fallen die Maengel auf. Unter Fristsetzung wird eine Maengelbeseitigung verlangt. Dies wird staendig so praktiziert.
Lässt ein Vermieter die Infrastruktur verkommen, kann zusätzlich auch Schadensersatz verlangt werden. (Kalte Wohnung, kein fliessendes Wasser, marode Elekroinstallation). Dies wirkt sich ja auf die Nutzungsmoeglichkeit der Wohnung aus.
Das hat nichts mit "ans Bein pinkeln" zu tun sondern gehört zu einem ordentlichen Vertragsverhaeltnis. Mieter haben Maengel an der Mietsache umgehend anzuzeigen - der Vermieter hat dies innerhalb angemessener Fristen beseitigen zu lassen.
02.02.2021 15:48 - bearbeitet 02.02.2021 15:56
Genau. In der Theorie mag das so sein, das habe ich schon eingeräumt. Aber ich rede von der Praxis:
Ich wusste VOR Unterschrift des Mietvertrages von dem Mangel und er juckt mich nicht. Warum sollte ich nach der Unterschrift und Wohnungsübergabe eine Mängelbeseitigung verlangen und den Mietzins kürzen??
Ich hoffe Du machst Späße
"Lässt ein Vermieter die Infrastruktur verkommen, kann zusätzlich auch Schadensersatz verlangt werden. (Kalte Wohnung, kein fliessendes Wasser, marode Elekroinstallation). Dies wirkt sich ja auf die Nutzungsmoeglichkeit der Wohnung aus." OK - ist aber ein etwas anderer Schnack, ob ich ohne Heizung/Warmwasser in der Kälte hock, meine Kinder täglich Stromschläge bekommen, oder ob ich mein Internet aus der Telefon- und Fernsehsignal aus der Sat- statt der Kabeldose empfange...
02.02.2021 15:57 - bearbeitet 02.02.2021 16:06
Da du aber gegenueber Vodafone zur Vertragserfuellung eine Mitwirkungspflicht eingegangen bist, sieht die Sache wieder etwas anders aus. Du musst dich beim Vermieter fuer die Maengelbeseitigung einsetzen.
Wenn du dein Geld im HomeOffice verdienst, aufgrund fehlender Internetanbindung keine Einnahmen fuer Miete, warmes Wasser und Lebensmittel hast, geht es um eine wichtige Versorgungsleitung.
Auch die Telefonie gehoert zu den lebenswichtigen Bereichen.
Wir wollen hier aber kein Rechtsseminar veranstalten - auch wenn es manchmal Spass macht.
Ein Techniker schaut es sich an und gut ist.
am 02.02.2021 16:03
OK das ist dann wieder was anderes. Wenn es Dir Spass macht über sinnbefreite und völlig Realitätsferne "Gesetze" zu diskutieren dann ist das natürlich dein gutes Recht. Über den Sinn davon lässt sich natürlich streiten, ich jedenfalls hätte keine Zeit für sowas.
02.02.2021 16:09 - bearbeitet 02.02.2021 16:09