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am 31.01.2021 09:53
Guten Morgen,
Am 27.12.2020 hatte ich einen Kabel-Internetanschluss bei Vodafone gebucht. Die Hardware habe ich am 29.12.2020 erhalten. Den Vertrag musste ich widerrufen, da ich festgestellt hatte dass ich fälschlicherweise keinen DSL- sondern einen Kabelanschluss bestellt hatte. Dies ist in meiner Wohnung nicht möglich, da kein Kabelanschluss in meiner Wohnung anliegt und mein Vermieter ein Neu-Verlegen desselben strikt abgelehnt hat, da es zu aufwändig wäre. Es liegt wohl irgenwdo in der Wand zwischen Keller und Wohnzimmer ein defektes Kabel, allerdings ist im Zuge der Modernisierung eine SAT-Anlage auf den Balkon gekommen, so dass das Kabel nicht mehr benötigt wird.
Lange Rede kurzer Sinn, am 11.01. habe ich widerrufen, 13 Tage nach Erhalt der Hardware. Leider bekam ich ein Schreiben, der Widerruf sei nicht möglich, da die Frist abgelaufen sei. In der Tat, Fehler Nummer 2, startet die Frist nicht bei Erhalt der HW, sondern am Tag des Vertragsabschlusses.
Ich rief in der Hotline an und schilderte das alles, die Dame riet mir erneut, diesmal mit der Begründung, zu widerrufen. Was ich bekam war eine Kündigungsbestätigung zum 15.1.2023...
Muss ich mir jetzt wirklich einen Techniker ins Haus holen, damit sich dieser davon überzeugt, dass in der Wohnung kein Kabelanschluss ist?
am 31.01.2021 10:49
@DrJohnLogan Lass den Techniker kommen. Möglicherweise ist es auch möglich, den Defekt durch VF zu beseitigen. Immerhin existiert für das Objekt eine Multimediagestattung, und im Rahmen dieser muss der Vermieter bestimmte Maßnahmen auch dulden.
am 31.01.2021 12:57
@DrJohnLogan schrieb:
Lange Rede kurzer Sinn, am 11.01. habe ich widerrufen, 13 Tage nach Erhalt der Hardware. Leider bekam ich ein Schreiben, der Widerruf sei nicht möglich, da die Frist abgelaufen sei. In der Tat, Fehler Nummer 2, startet die Frist nicht bei Erhalt der HW, sondern am Tag des Vertragsabschlusses.
Die Aussage stimmt so nicht ganz - die Frist beginnt mit der Zustellung der Widerrufsbelehrung in dauerhafter Form. Dazu reicht aber auch eine Mail mit PDF-Anhang - dauerhaft heißt in dem Fall nur, dass der Anbieter nachträglich nicht mehr Änderungen vornehmen kann.
Solltest du also bei der Bestellung am 27.12. bereits eine Mail mit der Widerrufsbelehrung bekommen haben, so würden die 14 Tage ab diesem Tag zählen, wobei dir hier zu Gute kommen würde, dass das BGB für Fristen noch die Verlängerung auf den nächsten Werktag kennt. Dementsprechend wäre der 11.01. (als Absendetag) noch ausreichend, weil der 10.01. (27.12. +14 Tage) ein Sonntag ist und es beim Widerruf um die Absendung und nicht um den Empfang geht.
Dies würde dir aber nur helfen, wenn du den Widerruf an die richtige Adresse geschickt hättest - bei Versand an die falsche Stelle hilft dir die Argumentation nicht weiter.
Also hilft jetzt nur noch: Techniker kommen lassen, der soll sich die Sache anschauen.
Wobei ich nicht verstehe, warum die Hausverwaltung den Schaden nicht beheben lässt - insbesondere wenn du für den Kabelanschluss in den Nebenkosten bezahlen sollst, wäre dies ein Grund für eine Mietminderung. Und was zur Behebung des Schadens passieren muss und welche Kosten das verursacht, ist nicht dein Problem - das ist Problem der Hausverwaltung/des Eigentümers.
am 31.01.2021 18:21
Was soll die Hausverwaltung machen... Keiner bezahlt in den Nebenkosten für nen Kabelanschluss, da kümmert sich jeder selbst drum.
Im übrigen bin ich auf der Seite meines Vermieters, ich wollte den Anschluss von Anfang an nicht haben. Ich hatte mich vertan - dachte ich hätte nen DSL-Anschluss gebucht.
Ich finde es einfach unter aller ***, dass man auf einem Tag Versäumnis der Widerrufsfrist herumreitet. Ein wenig Kulanz wäre hier - gerade in Coronazeiten - m.E. angebracht, Maske hin oder her. Traurig dass VF so seine "Kunden" binden muss - das geht auch anders.
Egal, so ist es jetzt, auf meinen Deckel geht der Techniker zum Glück nicht.
am 31.01.2021 18:49
Bestimmte Regeln muss es doch fuer Verträge geben. Mit deinem Auftrag hast du verschiedene Prozesse ausgelöst, die beim Anbieter erhebliche Kosten verursachen. Einen schriftlichen Widerruf an die Adresse in der Widerrufsbelehrung hast du nicht veranlasst. Deshalb bist du zur aktiven Mitwirkung verpflichtet, dass der Anbieter den Auftrag erfüllen kann. Insofern macht es keinen Sinn, die Auftragsdurchfuehrung zu Behindern.
In vielen Fällen hat sich gezeigt, dass Vermietereinwaende - bei dir wird es nach deiner Aussage anders sein - nur vorgeschoben werden. Vermieter haben meistens ein Interesse an eine funktionierende Infrastruktur. Dies erhöht den potentiellen Mietwert einer Wohnung.
am 31.01.2021 19:12
Klar muss es regeln geben und das ist auch gut so, aber es ist ja nicht so dass ich den Anschluss 4 Wochen genutzt hätte und es mir anders überlegt hab. Ich hab mich bei der Bestellung vertan und das ist definitiv mein Fehler, keine Frage. Aber genau dafür gibt es das Widerrufsrecht und ja, auch hier hab ich mich vertan - ich dachte die Frist startet wenn die Hardware ankommt... Trotz allem war ich schon am 09.01. bei der Post - dort war allerdings die Hölle los, so dass ich beschlossen hab das Paket am Montag erst loszuschicken.
Zu guter letzt - und das war wohl mein größter Fehler - habe ich mit einer gewissen Kulanz gerechnet... Wie andere Firmen oder auch Behörden es eben machen, gerade während der Pandemie. TÜV abgelaufen? Egal, während Corona OK... Rückgaberecht bei Mediamarkt? Wegen Corona verlängert... Naja die Liste ist lang. Gut zu wissen dass VF nicht dazu gehört. Nach der Erfahrung weiss ich jedenfalls dass ich den DSL-Anschluss definitiv bei der Telekom oder O2 holen werde...
am 31.01.2021 19:55
Für den Widerruf ist das verlassen des Hauses nicht notwendig.
Eine Email hätte schon gereicht.
Wie es andere handhaben ist irrelevant.
Warte auf einen Mod - der soll sich mal einen Überblick verschaffen.
am 31.01.2021 20:06
Schon klar, aber wenn man der Überzeugung ist, auch 2 Tage später noch immer in der Widerrufsfrist zu sein und ohnehin die Hardware mit wegschicken muss, erscheint einem nicht die Notwendigkeit, vorab per Mail zu Widerrufen. Blöd gelaufen, anders kann man es nicht ausdrücken. Mir ist das jetzt egal.
Die Kosten die ich VF bisher verursacht habe tun mir leid, dass sie jetzt noch mehr Geld ausgeben möchten um sich vom Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu überzeugen ist in der Tat auch ihr gutes Recht. Mir soll es recht sein, Hauptsache ich hab das dann hinter mir.
am 31.01.2021 21:38
Der eigentlich problematische Teil ist, dass die Verkabelung innerhalb des Hauses nicht Sache von Vodafone ist.
Vodafone könnte sich sogar auf den Standpunkt stellen, dass sie bis zum Hausübergabepunkt im Keller die Leistung erbringen können und das defekte Kabel im Haus nicht deren Sache ist, sondern du dich zur Behebung des Schadens an deinen Vermieter/Hauseigentümer wenden musst.
Ich finde es auch äußerst bedenklich, dass hier Infrastruktur einfach "verloddern" gelassen wird, statt sie vernünftig instand zu halten - was übrigens Teil der Kaltmiete(!) ist. Ähnlich wie auch die Instandhaltung des Strom-, Wasser- und Heizungsleitungsnetzes im Haus über die Kaltmiete abgedeckt sind...
Zumal es auch Wege gibt, die Kabel ohne Stemmen der Wände zu verlegen - z.B. in stillgelegten Kaminzügen.
am 31.01.2021 23:09
Es ist aber nur dann Sache des Eigentümers, wenn er das dummerweise im Mietvertrag vereinbart hat.
Mit der Internetgenehmigung durch den Eigentümer sind keine weiteren möglichen Kosten für ihn verbunden (Mal vom Strom abgesehen).
Wie kommt ihr immer wieder darauf, dass der Eigentümer für irgendwas verpflichtet ist?
am 31.01.2021 23:22
@Gelöschter User
Seh ich genauso. Zumal dank SAT und vorhandenem Telefonanschluss sowohl Fernsehen als auch Internet gut machbar sind. Würde eines davon fehlen würde es schon anders aussehen.
Ich wurde außerdem von der Vermieterin vor Unterschrift des Mietvertrags über das Fehlen eines Kabelanschlusses informiert, warum sollte sie verpflichtet sein irgendwas zu reparieren