Vodafone Kabel Vertrag im Ausland leben
Rocio
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

Ich ziehe in die Niederlande und habe deshalb meinen Vertrag mit Vodafone gekündigt. Mein Freund wird jedoch noch ein Jahr (mindestens) in der aktuellen Wohnung in Deutschland leben. Wir haben uns erkundigt, und der einfachste und billigste Weg für ihn, Internet zu haben, ist, meinen aktuellen Vodafone-Vertrag weiterzuführen (den, den ich gekündigt habe; er soll im Februar 2022 enden). Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, den Vodafone-Kabelvertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern, auch wenn ich nicht mehr in Deutschland lebe. Ich möchte nur wissen, ob diese Möglichkeit besteht.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.

Rocio

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Hallo @Rocio, die Neuregelungen gelten auch für alte Verträge. Die Kündigung sollte sich auch zurückziehen lassen, zumindest einen Versuch ist es wert.

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12 Antworten 12
reneromann
SuperUser
SuperUser

Prinzipiell ja - nur kannst du dann in einem Jahr nicht mehr die Umzugsoption ziehen und den Vertrag nicht mehr über das Sonderkündigungsrecht nach TKG kündigen...

Im Hinblick auf die Neuregeln könnte das eher nachrangig sein.

Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Was meinen Sie damit? Welche neuen Regeln und wie würden sie auf meinen Fall zutreffen?

Ich danke Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rocio

Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich müsste also auf normalem Wege kündigen, oder? Drei Monate vor der nächsten Jahresverlängerung, ist das richtig?

Ich danke Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rocio

@Rocio Nein, das ist eben eine der Neuregelungen ab 01.12. Wenn die Mindestvertragslaufzeit vorbei ist, gibt es keine automatische Laufzeitverlängerung von einem Jahr. Der Vertrag läuft einfach weiter und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.

Hallo,

 

Vielen Dank für Ihre Antworten.

 

Wissen Sie, ob die neuen Regeln auch für alte Kunden gelten oder nur für neue Kunden? Ich verstehe, dass, wenn Sie mir gesagt, es muss auch für alte Kunden sein, aber ich habe gesehen, wenn andere Beiträge im Forum, dass die Leute sagen, dass es nur für neue Kunden ab 01.12 gelten wird.

 

Die andere Frage wäre, ob ich meine Kündigung stornieren kann.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Hilfe.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Rocio

 

Hallo @Rocio, die Neuregelungen gelten auch für alte Verträge. Die Kündigung sollte sich auch zurückziehen lassen, zumindest einen Versuch ist es wert.

R4mona
Moderator:in
Moderator:in

Guten Morgen Rocio,

entschuldige bitte meine verspätete Rückmeldung. Smiley (traurig)

Wurde Dir denn auch die Möglichkeit der Vertragsübernahme genannt? Alle Informationen zu dem Thema findest Du hier.

Liebe Grüße
R4mona

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Rocio
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo Ramona,

 

Vielen Dank für deine Antwort.

 

Ich bin in die Niederlande gezogen und möchte keinen Vertrag mitnehmen (es ist sowieso ein Kable-Vertrag). Aber wenn möglich möchte ich meinen aktuellen Vertrag in Deutschland behalten, da mein Freund noch in der alten Wohnung wohnt, in der mein Kable-Vertrag ist. Außerdem kann ich, wie sie mir in diesem Beitrag gesagt haben, ab dem 1.12. jederzeit (mit einem Monat Vorlauf) kündigen, also möchte ich meinen aktuellen Vertrag behalten.

 

Ich habe meinen aktuellen Vertrag gekündigt, aber ich erkannte, dass es die beste Option für mein Freund ist, der noch in Deutschland lebt. Ist es möglich, die Kündigung meines aktuellen Vertrags zu stornieren?

 

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Rocio