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am 24.11.2021 11:09
Hallo,
Ich ziehe in die Niederlande und habe deshalb meinen Vertrag mit Vodafone gekündigt. Mein Freund wird jedoch noch ein Jahr (mindestens) in der aktuellen Wohnung in Deutschland leben. Wir haben uns erkundigt, und der einfachste und billigste Weg für ihn, Internet zu haben, ist, meinen aktuellen Vodafone-Vertrag weiterzuführen (den, den ich gekündigt habe; er soll im Februar 2022 enden). Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, den Vodafone-Kabelvertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern, auch wenn ich nicht mehr in Deutschland lebe. Ich möchte nur wissen, ob diese Möglichkeit besteht.
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.
Rocio
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am 29.11.2021 12:28
Hallo @Rocio, die Neuregelungen gelten auch für alte Verträge. Die Kündigung sollte sich auch zurückziehen lassen, zumindest einen Versuch ist es wert.
am 24.11.2021 11:28
Prinzipiell ja - nur kannst du dann in einem Jahr nicht mehr die Umzugsoption ziehen und den Vertrag nicht mehr über das Sonderkündigungsrecht nach TKG kündigen...
am 24.11.2021 13:49
Im Hinblick auf die Neuregeln könnte das eher nachrangig sein.
am 24.11.2021 17:02
Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Was meinen Sie damit? Welche neuen Regeln und wie würden sie auf meinen Fall zutreffen?
Ich danke Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rocio
am 24.11.2021 17:06
Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich müsste also auf normalem Wege kündigen, oder? Drei Monate vor der nächsten Jahresverlängerung, ist das richtig?
Ich danke Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rocio
am 24.11.2021 18:03
@Rocio Nein, das ist eben eine der Neuregelungen ab 01.12. Wenn die Mindestvertragslaufzeit vorbei ist, gibt es keine automatische Laufzeitverlängerung von einem Jahr. Der Vertrag läuft einfach weiter und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
am 29.11.2021 09:27
Hallo,
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Wissen Sie, ob die neuen Regeln auch für alte Kunden gelten oder nur für neue Kunden? Ich verstehe, dass, wenn Sie mir gesagt, es muss auch für alte Kunden sein, aber ich habe gesehen, wenn andere Beiträge im Forum, dass die Leute sagen, dass es nur für neue Kunden ab 01.12 gelten wird.
Die andere Frage wäre, ob ich meine Kündigung stornieren kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Rocio
am 29.11.2021 12:28
Hallo @Rocio, die Neuregelungen gelten auch für alte Verträge. Die Kündigung sollte sich auch zurückziehen lassen, zumindest einen Versuch ist es wert.
am 30.11.2021 08:25
Guten Morgen Rocio,
entschuldige bitte meine verspätete Rückmeldung.
Wurde Dir denn auch die Möglichkeit der Vertragsübernahme genannt? Alle Informationen zu dem Thema findest Du hier.
Liebe Grüße
R4mona
am 30.11.2021 09:10
Hallo Ramona,
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin in die Niederlande gezogen und möchte keinen Vertrag mitnehmen (es ist sowieso ein Kable-Vertrag). Aber wenn möglich möchte ich meinen aktuellen Vertrag in Deutschland behalten, da mein Freund noch in der alten Wohnung wohnt, in der mein Kable-Vertrag ist. Außerdem kann ich, wie sie mir in diesem Beitrag gesagt haben, ab dem 1.12. jederzeit (mit einem Monat Vorlauf) kündigen, also möchte ich meinen aktuellen Vertrag behalten.
Ich habe meinen aktuellen Vertrag gekündigt, aber ich erkannte, dass es die beste Option für mein Freund ist, der noch in Deutschland lebt. Ist es möglich, die Kündigung meines aktuellen Vertrags zu stornieren?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Rocio