Umzug Kein Kabelanschluss vorhanden
opabuhn
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo!

Habe gearde erst meinen Kabelvertrag verlängert und noch 2 Handyverträge dazu am laufen.

Nun ziehen wir doch um und dort gibt es in der Immobilie keinen Kabelanschluss. TV gibt es laut Vermieter nur mit Sat. Dann solls von der Stadtwerke Glasfaser geben und einen normalen Telfonanschluss.

Verfügbarkeit läßt sich nicht prüfen,  da diese zur Zeit ewig läuft und kein Ergebnis anzeigt.

Was kann ich da nun tun?

 

Gruß
Dominik

45 Antworten 45

@opabuhn  schrieb:

Und den Grandiosen Techniker der da dann hinfährt und guckt muss ich dann zahlen? oder wie läuft das?


Nein, der Techniker kostet dich nichts.

 

Wenn er den Anschluss installieren kann, sind die Kosten für den Techniker über die Umzugspauschale abgegolten (die bei "erfolgreichem" Umzug anfällt). Wenn er den Anschluss nicht installieren kann, dann ist der Einsatz komplett kostenlos, weil es sich dann (höchstwahrscheinlich) um einen Fehler in der VF-Datenbank handelt.

 

Noch was: Wie kommst du darauf, das vor Ort Sat-TV möglich ist?

Oder hast du die Multimedia-Dosen mit Sat-Dosen verwechselt? Z.T. gibt es bei den Schalterserien nur Abdeckungen mit der Beschriftung "R+TV+Sat", obwohl dahinter dann ein Kabelanschluss steckt -- hier kommt der Kabelrouter an den (fälschlich als Sat gekennzeichneten) Daten-Ausgang.


@opabuhn  schrieb:

Warum muss sowas nur immer so kompliziert laufen?!?!?

Als ich damals Umgezogen bin konnte VF meinen DSL-Anschluss auch in einen Kabelanschluss wechseln da es in der Wohnung keinen Telefonanschluss gab. Da war auch kein Techniker notwendig?

Und nun in die andere Richtung ist es viel komplizierter?!?!?! Das verstehe wer will....


Wenn von Vornherein feststeht, dass es nicht funktionieren wird, geht das auch einfacher.

Aber anscheinend ist das Haus ja als mit Kabel versorgt in der Datenbank gekennzeichnet - d.h. es gibt dort (zumindest) einen Übergabepunkt für das Kabel-Signal. Und daher ist ein Wechsel eben nicht so einfach möglich, sondern es muss erst geprüft werden, ob nicht doch das Kabel-Signal genutzt werden kann...

 

Wäre übrigens im Fall des DSL-Umzugs auch so, wenn am neuen Ort wieder DSL möglich wäre - wobei sich Vodafone da etwas "einfacher" zeigt, weil VF bei DSL die Leitungen (teuer) anmieten muss, während man bei Kabel auf das eigene Netz zurückgreifen kann.


@reneromann  schrieb:

Noch was: Wie kommst du darauf, das vor Ort Sat-TV möglich ist? Oder hast du die Multimedia-Dosen mit Sat-Dosen verwechselt? Z.T. gibt es bei den Schalterserien nur Abdeckungen mit der Beschriftung "R+TV+Sat", obwohl dahinter dann ein Kabelanschluss steckt -- hier kommt der Kabelrouter an den (fälschlich als Sat gekennzeichneten) Daten-Ausgang.

Naja, da der Vermieter mir mitgeteilt hat das es in dme Haus keinen Kabelanschluss gibt.


@opabuhn  schrieb:

@reneromann  schrieb:
Noch was: Wie kommst du darauf, das vor Ort Sat-TV möglich ist? Oder hast du die Multimedia-Dosen mit Sat-Dosen verwechselt? Z.T. gibt es bei den Schalterserien nur Abdeckungen mit der Beschriftung "R+TV+Sat", obwohl dahinter dann ein Kabelanschluss steckt -- hier kommt der Kabelrouter an den (fälschlich als Sat gekennzeichneten) Daten-Ausgang.

Naja, da der Vermieter mir mitgeteilt hat das es in dme Haus keinen Kabelanschluss gibt.


Der Vermieter erzählt teilweise viel, wenn der Tag lang ist...

Da wird dann aus einem Kabelanschluss schnell mal ein Glasfaseranschluss.


@reneromann  schrieb:Ansonsten sieht das TKG ganz klar vor, dass der bestehende Vertrag mit umzieht - und zwar ohne Wenn und Aber..

Das TKG sieht aber auch ganz klar vor, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der bisherige Vertrag an der neuen Adresse nicht erbracht werden kann. Diese Sonderkündigung kann auch vor dem Umzug erfolgen, und wenn dies rechtzeitig ist, also mindestens ein Monat, dann endet der Vertrag bereits zum Umzugstag.

"Früher" war das geschilderte Prozedere ja ganz gut möglich, weil man ja auch bei Nichtverfügbarkeit grundsätzlich drei Monate ab Umzug zu bezahlen hatte. Die Rechtslage hat sich nun aber geändert und ich habe noch nirgendwo gelesen, wie VF das mit der Vertragsbeendigung handhabt, wenn sich aufgrund eines Technikerbesuchs im Wege des Umzugsauftrags die Nichtverfügbarkeit herausstellt. Ist dann der Tag, an dem der Umzugsauftrag erteilt wird, Beiginn der Kündigungsfrist? 

@opabuhn Ich bezweifle, dass man zuverlässig einen VF-Techniker zu einem bestimmten Termin vor dem Umzugstermin bekommt. Das wird nichts. Der Kunde muss ja u.U. auch Zeit haben, sich um eine Alternative zu bemühen. An deiner Stelle würde ich nochmal mit dem Vermieter reden, evtl. auch mit dem Vormieter oder wenn möglich auch mit zukünftigen Nachbarn  und dann eine Entscheidung treffen.

Und wenn @reneromann schreibt, "Der Vermieter erzählt teilweise viel, wenn der Tag lang ist." dann gilt das umgekehrt auch für VF. Es gab schon häufiger Fälle, wo die Datenbank fehlerhaft war. Die Anschrift ist eindeutig, kein Hausnummernzusatz wie "a" oder ähnliches?

Ich finde, es ist dem Kunden nicht zuzumuten, hier immer darauf zu warten, bis ein Techniker das feststellt.

Immerhin hat der BGH schon 2013 festgestellt " Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer...Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirt-schaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist und bei dem sich eine Funktionsstörungals solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt" Urteil des III. Zivilsenats vom 24.1.2013 - III ZR 98/12 - (bundesgerichtshof.de)

Moin!

So, konnte mal in das Haus und habe da 2 Anschlussdosen fotografiert.

1.jpg2.jpg

 

Was sagen die Profis nun dazu?

@Díaz_de_Vivar 

Bei DSL wäre es in der Praxis auch nicht anderst. Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass es ein paar Wochen dauert, bis ein Anschluß gelegt ist, wenn noch keiner existiert. Bitte klebe nicht an jedem Buchstaben eines Gesetzes.

 

Mit gutem Willen des Vermieters könnte dieser vielleicht schon gleich eine Multimediagestattung verweigern und man wäre damit aus allem draußen.

Immer davon ausgehend, dass tatsächlich keine Hausverkabelung existiert.

Die obere Dose kann entweder eine Doppel-SAT-Dose für Sat-TV sein, kann aber auch eine Doppel-Multimedia-Dose für Kabel-TV sein (teilweise gibt es keine Abdeckungen in den Schalterserien der Hersteller mit DATA-Aufschrift, so das man dann gezwungen ist, Sat-Abdeckungen für Kabel-Dosen zu verwenden).

 

Die untere Dose ist definitiv nur für KabelTV oder eine Hausantenne geeignet, nicht für Sat-TV. Ausgehend von den Dosen könnte es also durchaus sein, dass KabelTV und damit auch Kabel-Internet funktionieren. Notfalls müssten die Dosen getauscht werden - insbesondere die Obere, die so stark (unfachmannisch) übermalt wurde.


@HausHelene  schrieb:

@Díaz_de_Vivar 

Bei DSL wäre es in der Praxis auch nicht anderst. Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass es ein paar Wochen dauert, bis ein Anschluß gelegt ist, wenn noch keiner existiert. Bitte klebe nicht an jedem Buchstaben eines Gesetzes.

 

Mit gutem Willen des Vermieters könnte dieser vielleicht schon gleich eine Multimediagestattung verweigern und man wäre damit aus allem draußen.

Immer davon ausgehend, dass tatsächlich keine Hausverkabelung existiert.


Ich weiß nicht, was du meinst. Hab doch von DSL überhaupt nichts geschrieben. Ist aber egal, TE hat ja eine Lösung markiert. Grundsätzlich ist in der Regel ein Gesetz kein Wunschkonzert, auch wenn ich nicht weiß, von welchen Buchstaben du sprichst, LG

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Díaz_de_Vivar : selbstverständlich hat der Kunde ein Recht zur Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grunde, nur solltest du dann erwähnen, dass er seinen Vertrag kündigt und nicht in DSL umwandelt. Dann hat er erst mal nichts mehr. Wenn man also auf das Gesetz buchstabengetreu besteht, dann muss man auch die unangenehmen Sachen tragen, wie beispielsweise die Kündigungsfrist. von einem Monat (und nicht mehr drei - das hat sich geändert). Und das Urteil des BGH sagt nicht aus, dass dem Kunden bzw. seinem Vermieter geglaubt werden muss, wenn er sagt es würde nicht gehen