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Lösung
am 14.09.2022 08:54
Hallo zusammen,
ich habe TV Start (CI Modul und Smartcard) und einen Kabelanschluss über die Nebenkosten.
Der Kabelanschluss wurde von meinem Vermieter zum Ende des Monats gekündigt.
Frage: Was passiert mit meiner TV Start-Option? Diese hat noch eine Laufzeit bis Mitte 2023.
Viele Grüße
am 14.09.2022 14:42
@Torsten schrieb:Außerdem stand mWn im "Kleingedruckten" dabei, dass die Voraussetzung für TV Start ein gebuchter Kabelanschlussvertrag ist, der entweder über die Nebenkosten oder als Selbstzahler abgerechnet wird.
Darauf kann Vodafone in dem Fall abstellen und dir dann zumindest die Kosten bis zum regulären Vertragsende als Schadenersatz in Rechnung stellen. Das solltest du im Hinterkopf behalten.
genau das ist mir ja bewusst. Die Frage zielt ja genau daraufhin:
Wird einfach TV-Start vorzeitig beendet oder wird mit der Kabelanschluss "aufgebrummt". Es hätte ja sein, können, dass schon jemand Erfahrung hat.
Die Hotline kann mir, wer hätte es erwartet, nicht helfen
am 14.09.2022 15:26
Vor wenigen Tagen war da mal ein Thread, bei dem ein Kunde (wohl versehentlich) nur den TV-Connect Vertrag gekündigt hat und nun die von @Torsten angesprochene Ausgleichszahlung bezahlen soll.
Wie das im Detail weitergegangen ist, kann ich mangels Ahnung und Interesse nicht sagen.
am 14.09.2022 17:03
@hush schrieb:
Wird einfach TV-Start vorzeitig beendet oder wird mit der Kabelanschluss "aufgebrummt". Es hätte ja sein, können, dass schon jemand Erfahrung hat.Die Hotline kann mir, wer hätte es erwartet, nicht helfen
Ohne deine schriftliche Kündigung wird nichts beendet. Du solltest aber sicher sein, dass der Kabelanschluss wirklich gekündigt ist und dann deine außerordentliche Kündigung einreichen.
am 14.09.2022 18:53
@Torsten schrieb: Ohne deine schriftliche Kündigung wird nichts beendet. .
Ich bin weiterhin anderer Meinung. Der Anbieter kann seiner Leistungspflicht doch nicht mehr nachkommen. Was wäre wenn, wenn der TE die Leistung weiterhin nutzen möchte?
Oder ist dieses "TV-Start" irgendsoeine Eigenart von UM
14.09.2022 19:00 - bearbeitet 14.09.2022 19:02
Vodafone kann ja weiterhin liefern - nur steht in der TV-Zusatzoption drin, dass man kostenpflichtig den Basisanschluss entweder über die Nebenkosten oder als Einzeltarif bezahlen muss.
Ähnlich wie Sky auch schreibt, dass die Kosten für den Kabelanschluss oder die Sat-Anlage alleine Sache des Kunden sind. Wenn der Kabelanschluss oder die Satanlage wegfällt, gibt das daher auch kein Sonderkündigungsrecht bei Sky.
Oder wie bei Netflix, DAZN, Spotify, Amazon Prime, GigaTV Net o.ä. - wenn man keinen Internetanschluss hat oder diesen kündigt, kann man die Drittanbieterabos nicht deshalb per sofort beenden.
Und das, was beim UM TV-Start heißt/hieß, ist ähnlich wie das, was bei VF mal die Privaten in SD waren (oder halt wie jetzt die Privaten in HD sind) - es sind Zusatzoptionen, die voraussetzen, dass man den Grundanschluss in irgendeiner Form bereits bezahlt.
am 14.09.2022 19:24
@reneromann Okay, danke für die Aufklärung über TV-Start.
am 14.09.2022 21:51
TV Start war bei UM ein TV-Paket, das die Privaten in HD und das CI+-Modul enthielt. Es hatte auch eine feste Laufzeit und wie bereits geschrieben den bezahlten Kabelanschluss als Grundvoraussetzung.
am 15.09.2022 08:40
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Und dann? Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt. Sei vorsichtig! Und mal ganz abgesehen davon, dass ich deine Meinung teile, könnte ich jetzt schreiben, ob es für deine Aussage Belege gibt.
Ich bin einfach am Ausgang der Sache interessiert. Ich hab das ja schon verschiedentlich geschrieben, ich habe das Gefühl, dass das ehemals Unitymedia-Unternehmen wirklich deutlich schelchter aufgestellt war als der professionelle Laden Vodafone Mobilfunk, Vodafone DSL oder Vodafone Kabeldeutschland.
Rechtsberatung? Wir alle philosophieren doch hier über das eine oder andere rechtliche Thema. Und warum soll ich das vorsichtig sein? außerdem fallen mir spontan drei(!) fälle aus den medien an, wo anwälte pro bono - ohne honorar - gearbeitet haben. Belege kann ich dir auch hier liefern! 😉
andere sache, der geforderte beleg zum sonderkündigungsrecht wegen gestiegener preise:
Kündigung bei Preiserhöhung für den Festnetz/DSL-Anschluss
Lässt Ihnen Ihr Festnetz/DSL-Provider eine Preiserhöhung für den Telefon/Internetanschluss zukommen, so können Sie den Vertrag über eine Sonderkündigung beenden. Fordern Sie zuvor Ihren Anbieter auf, die Preiserhöhung zurückzunehmen und den Festnetz/DSL-Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiterzuführen. Beharrt Ihr Festnetzanbieter auf dem neuen Preis, so kündigen Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung.
Das ist rechtlich zweifelsfrei zulässig. Stellen Sie sich umgekehrt vor, Sie würden von sich aus den Preis senken. Was meinen Sie, wie Ihr Provider reagieren würde? Er würde Sie sehr schnell als Kunden verlieren wollen. Umgekehrt haben Sie das selbe Recht, so dass Sie bei einer Preiserhöhung die Vertragsbeziehung beenden dürfen.
aus: Die Kündigung des Festnetz/DSL-Vertrags - Kanzlei Hollweck (kanzlei-hollweck.de)
am 15.09.2022 10:34
Ich habe ja hier eine ganz schöne Welle losgetreten.
Ich konnte tatsächlich gestern nochmal eine Aussage von der Hotline erhalten. Laut Hotline entfällt meine TV-Start Option einfach zum Ende des Kabelvertrages. Ich müsste nichts kündigen.
Ich bin sehr gespannt, ob das wirklich so abläuft. Ich werde hier informieren
am 15.09.2022 10:45
Sag mal liest und vor allem verstehst du überhaupt, was du hier postest?
Der von dir genannte Sachverhalt ist doch überhaupt nicht vergleichbar, da es sich nicht um eine Preiserhöhung der TV Start-Option handelt (die zu einem Sonderkündigungsrecht führen könnte), sondern hier der -im Vertrag als zwingende Voraussetzung genannte- Kabelgrundanschluss entfällt. Dies berechtigt NICHT zu einer Sonderkündigung, sondern der Vertrag "on top" läuft bis zum Ende weiter...
Oder meinst du wirklich, dass du bei einer Preisanpassung des Internetanschlusses ein Sonderkündigungsrecht bei Netflix, Amazon Prime oder DAZN erhältst, nur weil ja die Summe aus Internetanschluss und Streaminganbieter steigt? Oder das du Sky per Sonderkündigung los wirst, weil der Kabelgrundanschluss teurer wird?