Frage
Antwort
Lösung
am 13.03.2022 16:51
Hallo liebe Community,
seit einem Jahr habe ich einen Zweitwohnsitz mit einem 2-Jahres-Kabel-Internet-Vertrag. Die Zweitwohnung habe ich zum 31. MAi 2022 gekündigt und möchte nun von meinem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen, da an meinem Haupwohnsitz kein Kabel-Internet verfügbar ist.
Geht das überhaupt, obwohl an meinem Hauptwohnsitz einfaches DSL-Internet (kein Kabel) verfügbar ist?
Wann kann ich kündigen?
Welche Unterlagen benötige ich, wie z.B. Kündigungsschreiben vom Vermieter u.s.w.?
Gruß und vielen Dank im Vorraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 13.03.2022 18:07
Du meldest einen Umzug - dann wird geprüft, was an der neuen Adresse machbar ist.
Sollte dort der bestehende Vertrag nicht erfüllt werden können, gitl das einmonatige Kündigungsrecht nach TKG.
Das Kündigungsschreiben vom Vermieter reicht übrigens als Nachweis nicht aus - hier müsstest du schon die Abmeldebescheinigung des Zweitwohnsitzes vorlegen.
am 13.03.2022 18:07
Du meldest einen Umzug - dann wird geprüft, was an der neuen Adresse machbar ist.
Sollte dort der bestehende Vertrag nicht erfüllt werden können, gitl das einmonatige Kündigungsrecht nach TKG.
Das Kündigungsschreiben vom Vermieter reicht übrigens als Nachweis nicht aus - hier müsstest du schon die Abmeldebescheinigung des Zweitwohnsitzes vorlegen.
am 20.03.2022 19:28
Da hier die Lösung markiert wurde, schließe ich jetzt ab. Wenn wieder mal Fragen oder Anliegen auftauchen, eröffne einfach einen neuen Thread im richtigen Board.