Frage
Antwort
Lösung
am 11.03.2022 17:56
Hallo Community,
folgende Situation:
Nun werde ich demnächst in eine neue Wohnung ziehen, welche mein neuer Hauptwohnsitz sein wird. In diesem Zuge werde ich auch meine Zweitwohnung aufgeben, sodass ich nur noch einen einzigen Wohnsitz habe. Da ich nur einen Internetzugang benötige, möchte ich gerne den DSL Vertrag kündigen und nur meinen Kabelvertrag an den neuen Wohnsitz mitnehmen (Ich weiß, dass dieser dort angeboten wird und ich habe den Umzug bereits beantragt).
Meine Frage lautet nun, ob ich mich bezüglich der Kündigung des DSL-Vertrags auf ein Sonderkündigungsrecht berufen kann?
Falls ja,
Vielen Dank für die Hilfe!
am 11.03.2022 21:20
Du musst auch für den DSL-Vertrag vom Zweitwohnsitz einen Umzug melden - kannst dort dann aber die Kundennummer vom Kabelvertrag angeben und der Zweitvertrag wird dann aus Kulanz beendet.
Einen rechtlichen Anspruch aus dem TKG hingegen gibt es für diese Vorgehensweise nicht...