am 10.11.2021 11:53 - zuletzt bearbeitet am 10.11.2021 17:54 von Torsten
Hallo...
es geht um zwei Dinge... ich hatte die letzten 2-3 Monate, Probleme mit meinem Internetanschluss. Laufend Ausfälle und die Geschwindigkeit war zu langsam. Ich bin beruflich und durch das Studium aufs Internet angewiesen. Mittlerweile sind die Probleme zu 90% behoben. Kommen wir aber nun zum Anliegen:
Vor ca 4-5 Wochen rief ich den Kundensupport an, wegen den oben beschriebenen Anschlussproblemen. Der freundliche Mitarbeiter am Telefon hat mir daraufhin ein Guthaben auf meine nächste Rechnung von 40€ gewährt. Leider kam dieser Betrag niemals an. Daher zu meiner ersten Frage: Warum geben Mitarbeiter leere Versprechungen?
Nun kommen wir auch schon zum zweiten Anliegen... Ich bin heute meine vergangenen Rechnungen, der letzten 1-1,5 Jahre durchgegangen. Hierbei ist mir ein auffallend großer Betrag auf dem Kontoauszug aufgefallen, nämlich im Februar 2020 und März/April 2020. Es wurden im Februar 184.97€ abgebucht und dann nochmals 129.46€ im März bzw. am 01. April. Meine monatlichen Gebühren für Internet und TV beliefen sich zu dem Zeitpunkt auf 72.97€, wie man sehr schön aus den abgebuchten Beträgen aus dem Vormonaten sehen kann. Was ist dort schiefgelaufen? Kann es sein, dass mir eine Hardware in Rechnung gestellt wurde? Ich kann mich grob erinnern, dass ich irgendwann 2020 einmal ein Modem zurückgeschickt hatte. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Dennis
10.11.2021 12:12 - bearbeitet 10.11.2021 12:15
Die einfachste Methode: Schau auf die Rechnungen - dort steht, um was für Kosten es sich handelt.
Prinzipiell könnten dies
a) nicht zurückgeschickte Hardware
b) (unnötige) Technikereinsätze
c) Optionswechsel / Hardwarewechsel (Fritzbox <- -> Standardrouter)
d) Telefongespräche zu nicht in Flatrates enthaltenen Anschlüssen (z.B. Mobilfunk[!], Sonderrufnummern, Ausland)
sein...
Da aber jetzt noch irgendwas an Rechnungen aus März/April 2020 zu bemängeln, wird schwierig bis unmöglich - du bist grundsätzlich in der Pflicht, die Rechnungen unverzüglich zu kontrollieren und zu bemängeln. Bei mittlerweile 1,5 Jahren, die seit Rechnungsstellung vergangen sind, kann man kaum noch von "unverzüglich" sprechen - insofern solltest du dir da keine großen Hoffnungen machen...
Und zu deiner Frage bezüglich der Gutschriften bei Störungen:
Gutschriften werden dort m.W. nur für den (nachweislichen) Zeitraum der Störung gewährt - und dann auch nur anteilig für die jeweilige Grundgebühr, ggfs. sogar nur prozentual, wenn nur Teile des Anschlusses gestört sind. Wenn also eine Störung über 2 Tage geht und nur den Internetanschluss betrifft, während Telefonie möglich ist, gibt es i.d.R. nur 50% (Telefone funktioniert, Internet gestört) von 2/30 (bei 30 Tagen) des Grundpreises...
Von solchen Dingen wie "pauschal 40 €" habe ich persönlich weniger gehört...
am 10.11.2021 14:46
Bei der Rechnungspruefung schaut man sich aber zunächst auch die Rechnung an und nicht den Kontoauszug. Stimmen Rechnungsbetrag und Abbuchung auf dem Konto überein, gibt es diesbezüglich schon keine Unstimmigkeiten.
Natürlich gilt es auch die einzelnen Rechnungspositionen zeitnah auf der Rechnung zu überprüfen. Das hast du - aus deinen Beitrag folgend - bisher aber wohl nicht gemacht. Weshalb sollen wir dann mit dir zusammen spekulieren ?
am 10.11.2021 15:30
@reneromann schrieb:Da aber jetzt noch irgendwas an Rechnungen aus März/April 2020 zu bemängeln, wird schwierig bis unmöglich - du bist grundsätzlich in der Pflicht, die Rechnungen unverzüglich zu kontrollieren und zu bemängeln. Bei mittlerweile 1,5 Jahren, die seit Rechnungsstellung vergangen sind, kann man kaum noch von "unverzüglich" sprechen - insofern solltest du dir da keine großen Hoffnungen machen...
Sollten hier nicht die Regelungen zur ungerechtfertigen Bereicherung greifen? Verjährungsfrist drei Jahre. Kann diese durch die AGB beschnitten werden?
Wobei ich natürlich auch sage, dass es schon sehr leichtfertig ist, seine Abrechnungen nicht regelmäßig zu ptüfen. Das ist aber nur eine Meinung.
am 10.11.2021 16:41
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@reneromann schrieb:Da aber jetzt noch irgendwas an Rechnungen aus März/April 2020 zu bemängeln, wird schwierig bis unmöglich - du bist grundsätzlich in der Pflicht, die Rechnungen unverzüglich zu kontrollieren und zu bemängeln. Bei mittlerweile 1,5 Jahren, die seit Rechnungsstellung vergangen sind, kann man kaum noch von "unverzüglich" sprechen - insofern solltest du dir da keine großen Hoffnungen machen...
Sollten hier nicht die Regelungen zur ungerechtfertigen Bereicherung greifen? Verjährungsfrist drei Jahre. Kann diese durch die AGB beschnitten werden?
Ich bin mir nicht sicher, inwiefern das überhaupt greift - immerhin gibt es ja Rechnungen, die geprüft und denen widersprochen hätte werden können. Sprich: Ob überhaupt ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt -oder- ob hier nicht der Kunde auch seitens des Gesetzgebers in der Pflicht ist, die Rechnungen unverzüglich zu kontrollieren und etwaige Unstimmigkeiten anzumahnen.
Denn einer der Punkte bleibt ja, dass bei der ungerechtfertigten Bereicherung noch immer das "ungerechtfertigt" gegeben sein muss - solange jedoch eine Rechnung existiert und diese sich erst einmal auf einen gültigen Vertrag stützt und die Leistungen klar benannt und nach gültiger Preisliste abgerechnet werden, dürfte fraglich sein, ob diese Rechnung dem Grunde nach ungerechtfertigt ist -oder- ob es "nur" Nachfragen zu Teilbeträgen gibt.
Und am Ende muss auch bedacht werden, dass einige zur Abrechnung zwingend notwendige Daten nur für gewisse Zeit gespeichert werden dürfen - so werden die Daten für die EVN-Erstellung meines Wissens nach 90(?) Tagen gelöscht, ergo ist es später gar nicht mehr möglich, einen detaillierten EVN für eine etwaige genaue Nachprüfung zu erstellen. Warum dann hier eine etwaige unverzügliche Prüfung, die vom Kunden nicht durchgeführt wurde, jetzt nach über einem Jahr zu einer schlechteren Beweissituation für den Anbieter und/oder einer Rückerstattung führen soll, kannst du mir sicher nicht erklären.
@Díaz_de_Vivar schrieb:Wobei ich natürlich auch sage, dass es schon sehr leichtfertig ist, seine Abrechnungen nicht regelmäßig zu ptüfen. Das ist aber nur eine Meinung.
So sieht's mal aus...
am 10.11.2021 17:58
@reneromann Ich will eigentlich nicht tiefer einsteigen, denn das ist ja ziemlich OT. Nur kurz noch: Ungerechtfertigt heißt ohne rechtlichen Grund § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB Und was den EVN angeht, ist es ja so, dass der Kunde beweisen muss, dass es diesen Grund nicht gibt. Insofern passt das also nicht.
Vielleicht können wir es dabei belassen: "Möglicherweise könnte § 812 BGB in Frage kommen"
Besser wird es sein, wenn @Denli191 seine Rechnungen kontrolliert oder ein Mod ins Kundenkonto schaut. Ich bin sicher, dann wird sich die Sache aufklären.
am 15.11.2021 12:00
Hallo Denli191,
ich stimme auch zu, dass die Abbuchungen erst mal nicht relevant sind. Es ist wichtig was auf der Rechnung steht. Hast Du mal geschaut, welche Positionen dort aufgeführt sind? Warum hast Du Dich diesbezüglich nicht früher gemeldet?
Was die Gutschrift zur Störung betrifft. Was sagen die Rechnungen dazu? Wurde eventuell der Rechnungsbetrag mit einer Gutschrift verrechnet? Denn die normale Rechnung wird trotz Gutschrift erstellt.
Viele Grüße
Grit