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12.08.2021 12:35 - bearbeitet 12.08.2021 12:37
Hallo, wenn ich aufgrund von längerem Ausfall von Intenet und Telefon eine Gutschrift sowie Entschädigung einfordern möchte, an welche Stelle von vodafone wende ich mich am Besten? (Betrifft Ex-Unitymedia-Gebiet BW)
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am 26.08.2021 18:47
@CE38: Hierzu eine Korrektur. Vermögensschäden sind gemäß den mir ausgehändigten Vertragsbedingungen nicht ausgeschlossen, sondern (Zitat aus Abstatz 10.5) "auf einen Betrag von 12.500 € je Kunde begrenzt".
am 26.08.2021 19:03
Schau auch auf 10.6 - angemessene Massnahmen zur Schadensminderung durch den Kunden. Dazu gehört auch ein Zweitanschluss mit alternativer Anschlusstechnologie bei beruflicher oder betrieblicher Nutzung.
am 26.08.2021 19:57
@CE38: Völlig korrekt. 10.6 soll bewirken, dass mögliche Kosten für Schäden möglichst gering ausfallen. Dennoch mögen dem Kunden durch Erfüllung der in 10.6 auferlegten Pflichten Kosten entstanden sein. 10.6 impliziert keine Nullkosten.
Eine angemessene Maßnahmen könnte zum Beispiel so aussehen, ein 25 Meter Cat 5e-Kabel zu kaufen, welches das Internet des Nachbarn zu mir holt. Es mag Nachbarschaften geben, wo auch 10 Meter aureichen und andere, wo der nächste Nachbar 50 Meter weg ist. Jedenfalsl entstehen Schadenabwehrkosten in Höhe des Kaufpreises das Kabels zuzüglich z. B. Fahrtkosten zum Händler.
Angemessen wäre das sicherlich nicht, wenn das Internet nur ein paar Stunden nicht funktioniert. Dann kann man streiten, ob 5 Tage schon rechtfertigen, 15 Euro für ein wetterfestes Kabel auszugeben.
Meine Störung dauerte knapp einen ganzen Monat, wobei schon relativ früh klar war, dass die Straße aufgerissen werden muss. Die Kosten für das Kabel zum Nachbarn sind in so einem Fall eher der kleinere Kostenblock für Vodafone.
am 26.08.2021 20:12
Eine 100% ige Verfügbarkeit ist bekanntlich vertraglich nicht geschuldet. Insofern gibt es äusserst hohe rechtliche Hürden. Da wir hier aber kein Jura-Forum sind, kannst du das mit den verschiedenen rechtlichen Einschätzungen (incl. Mindermeinung) mit Volljuristen diskutieren.
Bei Ausfall über einen längeren Zeitraum kannst du nach Stoerungsbehebung immer einen Antrag stellen, dass der Basispreis anteilig erstattet wird.
am 22.01.2022 09:27
Ich wollte schlussendlich noch eine Rückmeldung geben.
Nachdem die Straße wieder zu war und alles funktionierte habe ich Gutschrift und Kostenerstattung beantragt. Für die ausgefallene Zeit wurde die Grundgebühr zurückerstattet. Zusätzlich (nach weiteren Diskussionen) auch anteilig die entstandenen Mehrkosten durch Handytelefonate sowie für das lange LAN-Kabel zum Nachbarn (Ersatzbeschaffung).
am 22.01.2022 20:51
Danke für deine Rückmeldung. Dann schließ ich hier jetzt ab. Wenn wieder mal Fragen oder Anliegen auftauchen, eröffne einfach einen neuen Beitrag im passenden Board.