DSL dwongrade
Pfaelzer19
Smart-Analyzer
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Ich möchte mein DSL (über Kabel) downgraden. Dazu finde ich nichts im Portal. AKtuell habe ich auf Grund der langen Laufzeit meines aktuellen Vertrags eine monatliche Kündigungsfrist.

 

1. Wie kann ich das bestellen?

2. Gelten auch die Konditionen von Neukunden?

12 Antworten 12
MariaK
Moderator:in
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Hallo Pfaelzer19,

 

wenn Deine Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, dann ist ein Downgrade möglich. Die Konditionen für Neukunden gelten für Dich leider nicht, da Du Bestandskunde bist. Am besten Du schickst uns eine Kündigung und die Kolleg:innen aus der Kündigungsrückgewinnung rufen Dich dann an und können Dir ein Angebot machen.

 

Viele Grüße,

Maria

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OK, dann werde ich wohl kündigen und meine Frau einen neuen Vertrag abschließen.

Da ich aus der Wohnung ausziehe, müssen wir es so machen.

Bin mal gespannt, wie man das zeitlich takten kann.

@Pfaelzer19 Auch deine Frau zählt nicht als Neukundin. Voruassetzung dafür ist, dass in einem Haushalt drei Monate lang kein VF-Anschluss aktiv war.

OK, gut zu wissen

Dann muss ich mal schauen, was beim Downgrade rauskommen würde bzw. was bei der Kundenrückgewinnung angeboten wird. Wenn das passt, zahle ich meiner Frau das Internet.

Ansonsten wird es ein Anbieterwechsel und meine Fraus sucht sich was.

ich finde das spannend.

Wenn ich in eine Wohnung ziehe, in der mein Vormieter einen Anschluss hatte, kann ich keinen neuen abschließen. Oder verstehe ich das falsch.

@Pfaelzer19 Da verstehst du was falsch. Mit "Haushalt" ist hier die Wohngemeinschaft gemeint. Damit soll vermieden werden, dass nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, und ein anderes Haushaltsmitglied als "Neukunde" einen demensprechend rabattierten Vertrag abschließt. Natürlich kannst du als neuer Wohnungsmieter einen Anschluss bekommen. Hattest du bereits einen, zieht der in der Regel ja mit dir um. Wenn nicht, bist du Neukunde. So steht es auf dem Papier aber sicher gibt es da einige fragwürdige Methoden, um auch in anderen Fällen einen Rabatt zu erhalten. Und dein Fall hat ja auch eine besondere Konstellation.

Also wenn ich ausziehe, weil wir uns scheiden lassen und meinen Vertrag kündige, weil in meiner neuen Wohnung keine Vodafone möglich ist, kann meine Frau, die wohnen bleibt, keinen Neukundenvertrag abschließen sondern muss meinen Vertrag übernehmen?

Wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist, kann deine Frau gerne einen kleineren Vertrag abschließen, aber halt nur zu Bestandskundenpreisen.

Es geht immer nur um das liebe Geld.

Und Bestandskundenpreis ist dann der Preis, der bei Neukunden nach 12 Monaten gilt.

Verstanden