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Lösung
am 06.02.2022 12:46
Ich habe am 28.1 eine Ausfallentschädigung nach TKG-2021 gelten gemacht indem ich eine EMail (mit Angabe des Störungstickets) an Vodafone geschickt habe.
Allerdings habe ich bis heute kein Rückmeldung über die Erstattung erhalten und bin erstaunt dass dies so lange dauert. Die Berechnung dauert doch nur eine Minute.
Hat hier jemand Erfarung?
Weiss jemand wie lange das üblicherweise dauert?
Gruß
am 06.02.2022 14:42
@seelo2010
Ist das irgendwo definiert?
Ja. hier Hinweise zur Zuordnung von Versorgungsunterbrechungen zum Störungsanlass höhere Gewalt
06.02.2022 14:46 - bearbeitet 06.02.2022 14:49
Was die BNetzA für sich intern definiert oder veröffentlicht, hat aber keinen Gesetzesrang.
Im Zweifel muss also ein Richter feststellen, ob das Auto, welches den VrP umgefahren hat, höhere Gewalt darstellt - oder ob das vom Baggerfahrer durchtrennte Kabel als höhere Gewalt zählt. Da helfen dann Veröffentlichungen der BNetzA halt nicht weiter - weil sie kein Teil der Gesetze sind. Im Zweifel kann ein Richter dann anders entscheiden und dir hilft als Kunde es überhaupt nicht weiter, was die BNetzA meinte...
Eine abgesoffene Muffe gehört aber meiner Meinung nach so oder so nicht zu "höherer Gewalt".
Problematisch könnte in dem Zusammenhang jedoch wieder sein, dass für jeden Tiefbau entsprechende Genehmigungen eingeholt werden müssen - zählen Verzögerungen dort dann als höhere Gewalt oder ist das "Pech für den Anbieter", denn die entsprechende Behörde bekommt man dafür definitiv nicht ran, wenn der Antrag ewig liegen bleibt.
am 06.02.2022 14:47
am 06.02.2022 14:48
Das stimmt so nicht, die BNetzA hat Weisungsbefugnis und kann auch Regularien erlassen, die für die Provider bindend sind.
am 06.02.2022 14:50
@Torsten schrieb:
Das stimmt so nicht, die BNetzA hat Weisungsbefugnis und kann auch Regularien erlassen, die für die Provider bindend sind.
Im Zweifel wird ein Gericht darüber entscheiden müssen, wenn der Provider eine andere Ansicht als die BNetzA hat - und den Richter interessiert es nicht, was die BNetzA meint, sondern der entscheidet rein auf Gesetzeslage.
am 06.02.2022 14:58
@reneromann schrieb:
..Eine abgesoffene Muffe gehört aber meiner Meinung nach so oder so nicht zu "höherer Gewalt".
Problematisch könnte in dem Zusammenhang jedoch wieder sein, dass für jeden Tiefbau entsprechende Genehmigungen eingeholt werden müssen - zählen Verzögerungen dort dann als höhere Gewalt oder ist das "Pech für den Anbieter", denn die entsprechende Behörde bekommt man dafür definitiv nicht ran, wenn der Antrag ewig liegen bleibt.
Tja, wenn man als Störungserfahrerner Kunde der Störungsbehebung hinterhertelefoniert, erfährt man z.b. wer wann informiert wurden (Gemeinde) und wann die Tiefbaugenehmigung auf dem Gehweg (Landratsamt, nächster Tag) erteilt wurde. Und das ist auch noch dokumentiert im Ticketsystem des Störungsbeseitigers. Wegen einem Tag wird Vodafone sicherlich nicht den Rechtsweg beschreiten, ich mit meiner Rechtsschutzversicherung vielleicht eher.
06.02.2022 15:03 - bearbeitet 06.02.2022 15:12
@reneromann schrieb:
@Torsten schrieb:Das stimmt so nicht, die BNetzA hat Weisungsbefugnis und kann auch Regularien erlassen, die für die Provider bindend sind.
Im Zweifel wird ein Gericht darüber entscheiden müssen, wenn der Provider eine andere Ansicht als die BNetzA hat - und den Richter interessiert es nicht, was die BNetzA meint, sondern der entscheidet rein auf Gesetzeslage.
Die Netzbetreiber hätten dann diese "Meinung" der BNetzA schon lange zu Fall gebracht wenn sie es könnten und die BNetzA hätte dann ihre "Meinung" der Rechtssprechung angepasst. Beides ist wohl nicht geschehen.
am 06.02.2022 15:12
@fsck schrieb:
@reneromann schrieb:
@Torsten schrieb:
Das stimmt so nicht, die BNetzA hat Weisungsbefugnis und kann auch Regularien erlassen, die für die Provider bindend sind.
Im Zweifel wird ein Gericht darüber entscheiden müssen, wenn der Provider eine andere Ansicht als die BNetzA hat - und den Richter interessiert es nicht, was die BNetzA meint, sondern der entscheidet rein auf Gesetzeslage.
Die Netzbetreiber hätten dann diese "Meinung" der BNetzA schon lange zu Fall gebracht wenn sie es könnten und die BNetzA hätte dann ihre "Meinung" der Rechtssprechung angepasst. Beides ist wohl nicht geschehen.
Diese Veröffentlichung der BNetzA hat ja erst seit der TKG-Änderung vom Dezember eine Bewandnis - und es dürfte noch mindestens 1/2 Jahr dauern, bevor entsprechende Verfahren endgültig abgeschlossen werden. Egal ob nun über den "normalen" Rechtsweg mit einem abschließenden Gerichtsurteil -oder- ob über ein Schlichtungsverfahren...