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Ausfallentschädigung nach TKG: Wann wird gutgeschrieben?
fsck
Digitalisierer
Digitalisierer

Ich habe am 28.1 eine Ausfallentschädigung nach TKG-2021 gelten gemacht indem ich eine EMail (mit Angabe des Störungstickets) an Vodafone geschickt habe.

Allerdings habe ich bis heute kein Rückmeldung über die Erstattung erhalten und bin erstaunt dass dies so lange dauert. Die Berechnung dauert doch nur eine Minute.

 

Hat hier jemand Erfarung?
Weiss jemand wie lange das üblicherweise dauert?

 

Gruß

17 Antworten 17
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@fsck 

Gab es den einen vollständigen Ausfall ? Eine Entschädigung gibt es nach dem TKG (2021) ab dem 3. Tag bei vollständigen Ausfall.

Sofern es eine Erstattung geben sollte, würde die nach Bearbeitung und Prüfung im darauffolgenden Rechnungslauf ersichtlich werden. Es kann also gut sein, dass die Gutschrift erst auf der Märzrechnung erscheint, wenn die Februarrechnung zu dem Zeitpunkt schon durch war.

fsck
Digitalisierer
Digitalisierer

@CE38 

> Gab es den einen vollständigen Ausfall

Oh ja, knapp drei Wochen incl. Tiefbau.

Ich komme bei meiner Rechnung auf 150€ Ausfallentschädigung (nur ganze Kalendertage und ab den 3. Tag berechnet)

@reneromann 

> Sofern es eine Erstattung geben sollte, würde die nach Bearbeitung und Prüfung im darauffolgenden

> Rechnungslauf ersichtlich werden. Es kann also gut sein, dass die Gutschrift erst auf der Märzrechnung

> erscheint, wenn die Februarrechnung zu dem Zeitpunkt schon durch war.

Ich hatte bei meiner Anfrage darum gebeten per EMail informiert zu werden, damit ich eben nicht auf den Rechnungslauf warten muss.

Eine einfach Antwort wie: Wir erstatten xxx Euro mit dem nächsten Rechnungslauf, wäre ja schon etwas.

Gruß

 Frank

Was war denn überhaupt der Grund für die NE3-Störung?

 

Wenn das Kabel durchbaggert wurde, könnte es sein, dass VF gar nichts zahlt - weil das höhere Gewalt ist.

Du könntest dann höchstens versuchen, Schadenersatz beim Verursacher direkt geltend zu machen.

@reneromann Soweit ich das weiß, muss der Endkunde sich darum gar nicht kümmern. Das TKG legt da die "Daumenschrauben" dem Provider an, der muss sich kümmern und dem Endkunden Schadenersatz zahlen. Das kann er sich dann aber beim Verursacher alles wiederholen.

@Torsten 

Höhere Gewalt ist laut Gesetz explizit bei der Ausfallentschädigung ausgenommen - ich war mir nicht sicher, hab aber nochmal im TKG nachgelesen...

@reneromann 

> Was war denn überhaupt der Grund für die NE3-Störung?

Ein defektes Teil (Abzweiger oder so) und eine undichte Abzweigmuffe im Boden

 

> Wenn das Kabel durchbaggert wurde, könnte es sein, dass VF gar nichts zahlt - weil das höhere Gewalt ist.

Das stimmt meiner Meinung nach nicht.

Die Bundesnetzagentur einen Hilfe zur Definition von Höherer Gewalt veröffentlicht.

 

@Torsten 

Zitat: Demgemäß sind u. a. folgende Ereignisse Regelbeispiele für den Störungsanlass höhere Gewalt:
Windereignisse ab schwerer Sturm mit Windstärke 10 Bft

Außergewöhnliches Hochwasser (z. B. Oderflut 1997 oder mind. 50-jährige Ereignisse)

Erdbeben

Abschaltung aufgrund der Anordnung von Behörden bei unmittelbarer Einwirkung von Gefahren, zum
Schutz der öffentlichen Sicherheit, soweit die Ursache dieser Anordnung außerhalb des
Zuständigkeitsbereichs des Netzbetreibers lag

Terroranschläge

Krieg.

 

Die Einwirkung Dritter wird als "Sonstige  Zuordnungen von Versorgungsunterbrechungen" betrachtet.

Zitat: Demgegenüber sind unter anderem die folgenden Ereignisse Regelbeispiele für die in andere Störungsanlässewie atmosphärische Einwirkungen, Einwirkungen Dritter, Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers/kein erkennbarer Anlass, Rückwirkungen oder geplante Versorgungsunterbrechungen (Sonstiges) und zählen demnach nicht zum Störungsanlass höhere Gewalt.

 

Jetzt wird es interessant, ist ein Baggerschaden, der PKW im VrP Kasten, Vandalismus...

Höhere Gewalt?

Ich würde das als normale wiederkehrende Schäden im Kabelnetz (egal welches Medium) ansehen.

Höhere Gewalt sind Fluten, flächendeckende Stromausfälle, Schnee, Sturm etc.


Ist das irgendwo definiert?