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Antwort
Lösung
am 06.02.2022 12:46
Ich habe am 28.1 eine Ausfallentschädigung nach TKG-2021 gelten gemacht indem ich eine EMail (mit Angabe des Störungstickets) an Vodafone geschickt habe.
Allerdings habe ich bis heute kein Rückmeldung über die Erstattung erhalten und bin erstaunt dass dies so lange dauert. Die Berechnung dauert doch nur eine Minute.
Hat hier jemand Erfarung?
Weiss jemand wie lange das üblicherweise dauert?
Gruß
am 06.02.2022 12:59
Gab es den einen vollständigen Ausfall ? Eine Entschädigung gibt es nach dem TKG (2021) ab dem 3. Tag bei vollständigen Ausfall.
am 06.02.2022 13:26
Sofern es eine Erstattung geben sollte, würde die nach Bearbeitung und Prüfung im darauffolgenden Rechnungslauf ersichtlich werden. Es kann also gut sein, dass die Gutschrift erst auf der Märzrechnung erscheint, wenn die Februarrechnung zu dem Zeitpunkt schon durch war.
06.02.2022 14:20 - bearbeitet 06.02.2022 14:23
> Gab es den einen vollständigen Ausfall
Oh ja, knapp drei Wochen incl. Tiefbau.
Ich komme bei meiner Rechnung auf 150€ Ausfallentschädigung (nur ganze Kalendertage und ab den 3. Tag berechnet)
am 06.02.2022 14:23
> Sofern es eine Erstattung geben sollte, würde die nach Bearbeitung und Prüfung im darauffolgenden
> Rechnungslauf ersichtlich werden. Es kann also gut sein, dass die Gutschrift erst auf der Märzrechnung
> erscheint, wenn die Februarrechnung zu dem Zeitpunkt schon durch war.
Ich hatte bei meiner Anfrage darum gebeten per EMail informiert zu werden, damit ich eben nicht auf den Rechnungslauf warten muss.
Eine einfach Antwort wie: Wir erstatten xxx Euro mit dem nächsten Rechnungslauf, wäre ja schon etwas.
Gruß
Frank
am 06.02.2022 14:25
Was war denn überhaupt der Grund für die NE3-Störung?
Wenn das Kabel durchbaggert wurde, könnte es sein, dass VF gar nichts zahlt - weil das höhere Gewalt ist.
Du könntest dann höchstens versuchen, Schadenersatz beim Verursacher direkt geltend zu machen.
am 06.02.2022 14:30
@reneromann Soweit ich das weiß, muss der Endkunde sich darum gar nicht kümmern. Das TKG legt da die "Daumenschrauben" dem Provider an, der muss sich kümmern und dem Endkunden Schadenersatz zahlen. Das kann er sich dann aber beim Verursacher alles wiederholen.
am 06.02.2022 14:35
Höhere Gewalt ist laut Gesetz explizit bei der Ausfallentschädigung ausgenommen - ich war mir nicht sicher, hab aber nochmal im TKG nachgelesen...
06.02.2022 14:39 - bearbeitet 06.02.2022 14:41
> Was war denn überhaupt der Grund für die NE3-Störung?
Ein defektes Teil (Abzweiger oder so) und eine undichte Abzweigmuffe im Boden
> Wenn das Kabel durchbaggert wurde, könnte es sein, dass VF gar nichts zahlt - weil das höhere Gewalt ist.
Das stimmt meiner Meinung nach nicht.
Die Bundesnetzagentur einen Hilfe zur Definition von Höherer Gewalt veröffentlicht.
Zitat: Demgemäß sind u. a. folgende Ereignisse Regelbeispiele für den Störungsanlass höhere Gewalt:
• Windereignisse ab schwerer Sturm mit Windstärke 10 Bft
• Außergewöhnliches Hochwasser (z. B. Oderflut 1997 oder mind. 50-jährige Ereignisse)
• Erdbeben
• Abschaltung aufgrund der Anordnung von Behörden bei unmittelbarer Einwirkung von Gefahren, zum
Schutz der öffentlichen Sicherheit, soweit die Ursache dieser Anordnung außerhalb des
Zuständigkeitsbereichs des Netzbetreibers lag
• Terroranschläge
• Krieg.
Die Einwirkung Dritter wird als "Sonstige Zuordnungen von Versorgungsunterbrechungen" betrachtet.
Zitat: Demgegenüber sind unter anderem die folgenden Ereignisse Regelbeispiele für die in andere Störungsanlässewie atmosphärische Einwirkungen, Einwirkungen Dritter, Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers/kein erkennbarer Anlass, Rückwirkungen oder geplante Versorgungsunterbrechungen (Sonstiges) und zählen demnach nicht zum Störungsanlass höhere Gewalt.
am 06.02.2022 14:40