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am 31.03.2022 19:19
Guten Tag,
Ich würde gern wissen mein Außerordentlich Kündigung Status und ob ich die Geräte schon zurückschicken soll oder warten auf die Kündigung Bestätigung. Vodafone hat 2 Wochen um diese zu schicken. Eine ist schon vorbei.
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 07.04.2022 11:09
am 31.03.2022 21:23
Eine Kündigung - egal ob "regulär" oder "außerordentlich" - ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang beim Vertragspartner ihre Wirkung entfaltet.
Wenn du der Meinung ist, dass deine Kündigung berechtigt ist, dann braucht Vodafone dir nichts bestätigen, sondern du schickst einfach nur die Geräte unverzüglich zurück und stellst die Zahlungen ein.
Wenn die Kündigung nicht berechtigt ist, kann das natürlich recht schnell recht unangenehm und teuer werden - daher sollte man durchaus wissen, was man da macht (oder sich entsprechend rechtlich beraten oder vertreten lassen).
am 03.04.2022 11:16
Hallo. Ich habe im Dezember einen Brief an Vodafone geschickt mit der Bitte, mein Problem mit der Internetgeschwindigkeit zu lösen. Zusammen mit diesem Schreiben war die Messkampagne der Bundesnetzagentur, in der es heißt, dass eine wesentliche, fortlaufende oder regelmäßige Abweichung der
Datenübertragungsrate im Download wurde festgestellt.
Ich habe Vodafone einen Monat Zeit, um das Problem zu lösen. Bis zum 16. März war das Problem nicht gelöst, also habe ich eine weitere Messkampagne durchgeführt, bei der sich auch gezeigt hat, dass ich Internetgeschwindigkeit habe.
Dann habe ich den zweiten Brief geschickt, den ich von der Verbraucherzentrale genommen habe:
mit Schreiben vom 01.12.2021 habe ich Sie bzgl. des o.g. Vertrag zur Leistung der
vertragsgemäßen Datenübertragungsrate erforderlich. Ich erhalte nach wie vor die
ursprünglich vereinbarte Breitbandgeschwindigkeit nicht. Sie wird weiterhin
erheblich, kontinuierlich und regelmäßig wiederkehrend unterschritten. Einen
aussagekräftigen Nachweis (Messprotokoll) der Bundesnetzagentur habe ich eingefügt.
Hiermit kündige ich den o.g. Vertrag außerhalb fristlos gem. § 57 Abs. 1 4 TKG, § 314
Abs. 2 BGB.
Ich bitte Sie, mir die Beendigung des Vertrages zu bestätigen. Dazu setze ich Ihnen eine
zweiwöchige Frist ab Zugang des Schreibens.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalte ich mir ohne weitere
Fristsetzung ausdrücklich vor.
Daher erwarte ich eine Bestätigung des Vertragsendes
am 03.04.2022 12:32
Mir ist nicht klar was du möchtest ? Bei einer ausserordentlichen Kündigung solltest du wissen was du machst. Die Nutzung des Anschluss hast du sicherlich eingestellt und die Leihgeraete zurückgesandt. Da muss nichts bestätigt werden - der Vorgang ist ggf. strittig und muss dann gerichtlich geklärt werden. Dazu solltest du dann anwaltliche Unterstützung nutzen.
Oder geht es dir um eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsbeendigung ?
am 03.04.2022 13:33
@CE38 schrieb:Die Nutzung des Anschluss hast du sicherlich eingestellt
Solange bezahlt wird, darf auch benutzt werden. Besser wäre gewesen zu schreiben "Ich kündige fristlos zum..."
Denn fristlos bedeutet ja nicht sofort, sondern ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen. Musterbrife sind nicht immer perfekt, auch nicht die der VBZ.
@favf6666 Wie lange hast du denn den Vertrag schon? Wenn die Mindestvertragslaufzeit vorbei ist, kannst du ggf. auch ordentlch kündigen. Frist ein Monat.
am 03.04.2022 14:04
Die fristlose Kündigung mit 2 woechiger Frist zur Stellungnahme ist m.E. ziemlich eindeutig. Natürlich kann eine Weiternutzung erfolgen - nur die eigene fristlose Kündigung wird konterkariert.
am 03.04.2022 21:00
Na ja - wenn man eine Kündigung aus wichtigem Grund mit einer 2-wöchigen Frist bereits im Januar verschickt, dann sollte man auch so konsequent sein, einerseits den Leistungsbezug aber andererseits auch die Zahlung ab dem Datum einzustellen.
Denn ansonsten wirkt es geradezu schizophren, wenn man einerseits eine Kündigung mit Fristsetzung verschickt, dann aber über Monate brav weiter bezahlt und andererseits auch weiterhin nutzt.
Wenn man den ersten Schritt mit dem Versand der Kündigung mit Fristsetzung geht, sollte man auch bereit sein, die weiteren Schritte -notfalls unter Zuhilfenahme einer Rechtsvertretung- zu gehen.
am 03.04.2022 21:14
@CE38 , @reneromann Ich stimme euch ja zu, denn natürlich sollte man sich im Klaren darüber sein, was man da macht. Nur kann ich die Kunden auch verstehen, die zur Sicherheit eine Kündigungsbestätigung haben möchten. Zumindest irgendeine Reaktion sollte man eigentlich erwarten dürfen.
"Mit Anwalt wär das nicht passiert"
am 03.04.2022 22:13
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Nur kann ich die Kunden auch verstehen, die zur Sicherheit eine Kündigungsbestätigung haben möchten.
Auf die es halt rechtlich keinerlei Anspruch gibt...
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Zumindest irgendeine Reaktion sollte man eigentlich erwarten dürfen.
Warum - Vodafone ist nicht verpflichtet, auf eine (ggfs. ungerechtfertigte) Kündigung zu reagieren.
@Díaz_de_Vivar schrieb:
"Mit Anwalt wär das nicht passiert"
Leider ja - der hätte das auch sauber durchgezogen. Nur wäre es dann auch deutlich "kostenintensiver" geworden.
am 04.04.2022 10:40
Seitdem ich den zweite briefe geschickt habe habe ich die Anschluss nicht mehr benutz. (Vodafone kann das gern prüfen ). Der Router ist aus seitdem. Ich gab mehr als 2 monate Zeit um das problem zu lösen. Jetzt fördere ich eine sofortige kündigung. Was mir gesagt wurde von Verbraucherzentrale Vodafone darf jetzt nicht mehr geld für dieser Vertrag abbuchen weil ich schon außerordentlich gekündigt habe. Werde heute die Geräte züruckschicken.