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10.02.2025 21:53 - bearbeitet 10.02.2025 21:59
Hallo zusammen,
ich hatte heute ein richtig unangenehmes Erlebnis mit Vodafone. Ich habe die Störungsstelle angerufen, weil ich Probleme mit meinem Internet hatte. Der Mitarbeiter sagte mir, er würde mir einen neuen Router schicken und ich müsste einen Bestätigungsbutton in einer E-Mail klicken, um den Versand des Routers zu veranlassen.
Soweit so gut, doch nach dem Klick habe ich festgestellt, dass dieser Button anscheinend nicht nur den Router verschickt, sondern auch einen Vertrag für das teuerste Tarifangebot, GigaZuhause CableMax 1000, abschließt – ohne, dass ich darüber informiert wurde! Ich wollte keinesfalls dieses teure Angebot und habe nie zugestimmt, einen neuen Vertrag abzuschließen.
Ich bin richtig sauer, wie Vodafone hier vorgeht. Wer kennt sich damit aus? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich werde auf jeden Fall so schnell wie möglich den Widerruf einlegen, um den Vertrag zu stornieren.
am 10.02.2025 22:47
Und das an der Mail PDF-Dateien mit vorvertraglichen Informationen dran hingen und es explizit drinsteht, dass man das Angebot vom Anhang bestätigt, blendest du mal gezielt aus...
Einfach widerrufen, wenn dir das nicht gefällt - mehr nicht.
Und einen kostenlosen Routerwechsel auf ein anderes Modell gibt es nicht -- Router werden nur dann kostenlos getauscht, wenn es sich um Leihgeräte handelt und diese defekt sind.
am
31.03.2025
17:05
- zuletzt bearbeitet am
31.03.2025
19:38
von
MasterScorpion
Was heißt ausblenden? Bei mir fühlte es sich auch wie * (sorry muss das so schreiben sonst erscheint folgendes: *piep*) an! Mir hat ein Kundenservice Mitarbeiter, wohlgemerkt als ich mich bei ihm beschwert habe wegen etwas anderem, angeboten mir ein unverbindliches Angebot für etwas ganz anderes zuzuschicken. Dies könne ich mir anschauen und mich dann zurückmelden. Nun, die Mail kam, ich habe runtergescrolled, bin dabei ausversehen auf den Bestätigen Button in der Mail gekommen und habe dieses Angebot damit unfreiwillig bestätigt (man gelangt nichtmal auf eine Seite auf der man das nochmal explizit bestätigen muss! Es passiert einfach durch den Klick auf den link ohne nochmal nachzufragen!). Ich habe mich geärgert und 1 Minute danach beim Kundenservice angerufen. Dieser versprach mir das abzubrechen sobald der Vertrag in meinem Account erscheint! Was hab ich dann heute erhalten? Die Sendungsbestätigung für das neue Gerät! Am Telefon wurde mir heute morgen Mitgeteilt, dass man mir ohne eine neue Kundennummer nicht helfen könne (ich habe nur eine Bestellbestätigung, keine Kundennummer). Also schicken sie diese "unverbindlichen Angebote" raus, spekulieren drauf, dass man auf diesen Knopf drückt, und schaffen es dann nicht das sofort wieder zu stornieren (ich habe 1 Minute später angerufen!) und hoffen der Kunde hat kein Bock sich zu kümmern und behält alles und zahlt schön brav. Unterirdischer Service! Zumal Rückrufe und "Ich kümmere mich, versprochen" überhaupt keinen Wert hat beim Vodafone Kundenservice. Ich habe nicht einmal einen Rückruf erhalten und "Ich kümmer mich" ist bisher auch nicht passiert ohne dass ich 10 mal anrufen musste! Jetzt rufe ich gleich erneut dort an.
31.03.2025 17:25 - bearbeitet 31.03.2025 17:29
Außerdem, nach kurzer Recherche, scheint ein Button mit "Ich bestätige" und ohne extra Hinweis, dass es etwas Kostenpflichtiges ist, gar nicht legal zu sein. Hier wird das "neue" Gesetz für eine Täuschung verwendet. Nur in der PDF im Anhang wird die Kostenpflicht erwähnt, in der E-mail allerdings nicht.
"
Der Gesetzgeber fordert die Pflichtinformationen nämlich "unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt", "klar und verständlich" und "in hervorgehobener Weise", § 312g Abs. 2 BGB. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Hinweise bereits vorher, etwa auf der Produktseite, angezeigt wurden.
Die Pflichtinformationen müssen bei üblicher Bildschirmauflösung ohne Scrollen sichtbar sein und dürfen von der Schaltfläche zum Absenden der verbindlichen Bestellung nicht durch Gestaltungselemente getrennt werden. Zudem müssen sich die Pflichtinformationen vom übrigen Text und den sonstigen Gestaltungselementen abheben und dürfen nicht im Layout oder einer Vielzahl weiterer Hinweise untergehen."
Und nochwas. "Einfach widerrufen", so einfach ist das nicht. Ohne die neue Kundennummer geht das gar nicht. Diese scheint man aber wohl erst zu erhalten wenn das Gerät längst angekommen ist. Vorher ist ein Widerruf angeblich nicht möglich. Bestellnummer reicht nicht aus.
am 31.03.2025 17:39
Du verwechselst jetzt eine Online-Bestellung mit der vorvertraglichen Information!
Die von dir genannten Regelungen gelten NUR für Online-Bestellungen auf Websites, NICHT für die Bestätigung von telefonisch geschlossenen Verträgen!
Und wenn du dir die PDF nicht durchliest und trotzdem bestätigst, was dort im Anhang steht, ist dies rechtsgültig!
am 31.03.2025 17:59
Nachtrag: Die von dir genannten Pflichten aus § 312i .. §312l BGB stehen im Zusammenhang mit "elektronischem Geschäftsverkehr; Online-Marktplätze", also klassischen Websites und NICHT im Zusammenhang mit dem Fernabsatz.
Des Weiteren fordert §312g nichts dergleichen, was du hier behauptest, sondern §312g BGB regelt den Geltungsbereich sowie die Ausschlüsse vom Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.
Eine Beschriftung des Bestellbuttons mit "zahlungspflichtig bestellen" (oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung, wie u.a. "jetzt kaufen") gemäß §312j BGB gilt NICHT für die Bestätigungsmail, da die per Telefon geschlossenen Vertäge nicht unter "Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr; Online-Marktplätze" fallen!
In deinem Fall gilt lediglich §54 TKG - hier insbesondere Abs. 3 - und da steht weder eine Bewandnis, dass ein Button irgendwie beschriftet sein muss, noch gibt es dort Vorgaben, dass die Vertragszusammenfassung nicht als PDF im Anhang stehen dürfte. Ganz im Gegenteil -- in §54 Abs 2 TKG ist sogar geregelt, dass die Zurverfügungstellung auf einem "dauerhaften Datenträger" bereitgestellt werden muss, wozu auch ein PDF-Anhang gehört.
Ergo erfüllt Vodafone alle gesetzlichen Anforderungen -- wenn du einfach auf den Link klickst, ohne dir die Informationen durchzulesen, dann kann man dir nicht mehr helfen. Der Gesetzgeber hat Schranken eingebaut, die Vodafone einhält -- nur offenbar hast du diese Schranken gekonnt ignoriert. Wenn dir das nicht gefällt - dein Problem -- nur beschwere dich nicht, dass das, was Vodafone da macht, nicht der geltenden Gesetzeslage entspräche, weil du die Gesetzeslage nicht verstanden hast.
Und noch was: Die Regelung im BGB mit der Beschriftung der Buttons gibt es schon seit Jahren -- für telefonisch geschlossene Verträge ist die Variante mit der Bestätigung hingegen erst viel später über das TKG geregelt worden (die gab es vorher gar nicht, da musste gar nichts bestätigt werden - der Vertrag galt sofort!). Insofern hat sich da auch nichts verschlechtert, sondern der Gesetzgeber hat hier neue Schranken für den Verbraucherschutz eingezogen.
am 31.03.2025 18:06
Es handelt sich bei mir nicht um einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag! Es sollte ein unverbindliches Angebot per Mail sein. Also fällt genau so eine E-mail eben doch darunter. Die regelung gilt sowohl per E-Mail als auch per Online Bestellung. Mir wurde am Telefon nichtmal genau gesagt was er mir anbieten will, da kann man ja wohl kaum von einem Telefonischen Vertrag sprechen. Und diese Gesetze betreffen jegliche Form von Online "abgeschlossenen" Verträgen. Also auch per E-mail bestätigt.
Nein, wie gesagt, es muss in der E-Mail explizit drin stehen, der Button darf nicht mit "ich bestätige" beschriftet sein sondern muss mit "kaufen", "Kostenpflichtig bestellen/bestätigen" etc. beschriftet sein. es darf kein Zweifel bestehen, dass dies Geld kostet. jedoch ist darauf in der gesamten E-mail kein einziger Hinweis.
am 31.03.2025 18:42
Weißt du, ich finde deine Antworten schon extrem lustig. Du tust so als hättest du total viel Ahnung, aber formulierst nur drum herum und gehst auch gar nicht darauf ein, wenn man sagt, dass es anders ist als du es darstellst. Im Übrigen sind Fernabsatzverträge dort ebenfalls explizit genannt. Es ist kein telefonisch abgeschlossener Vertrag, egal wie oft du das behauptest. Ist halt nicht wahr. Wird auch durch widerholung nicht wahrer
Und ich habe, wie erwähnt, nicht den Button gesehen und gedacht "ach cool, ein Knopf, den Drück ich mal ohne zu lesen", sondern bin beim scrollen auf dem Touchscreen auf den Knopf gekommen und hatte etwas bestätigt ohne es zu wollen. Und kann es nicht widerrufen (da ich keine Kundennummer habe).
1. Muss für einen rechtsgültigen vertragsabschluss eine eindeutige Willenserklärung erfolgen. Und diesen kann man durch einen einfachen Button ohne weitere Bestätigung danach eben als fraglich ansehen. Ein Vertragsabschluss muss klar erkennbar sein und zweifelsfrei als dieser zu erkennen. Ein dicker roter Knopf mit "ich bestätige" (ja, was eigentlich? E-mail Newsletter? Meine E-Mailadresse?) reicht hierfür nicht aus, selbst wenn man annimmt du hättest recht. Und wenn man nun die Aufzeichnung anhören würde (der habe ich zugestimmt genau wegen sowas), dann würde man schnell erkennen hier gab es keinen telefonischen Abschluss.
2. Das Widerrufsrecht gilt auch bei Fernabsatzverträgen jeder Art (steht so auch in 312g BGB). Das fehlen einer Kundennummer darf dies nicht behindern/einschränken.
am 31.03.2025 19:01
Hi Willow94!
Es tut uns leid, dass Du diese Erfahrung gemacht hast. Bitte entschuldige das Verhalten des Kollegen. Das ist absolut nicht in Ordnung - da stimmen wir Dir zu. Bitte veranlasse den Widerruf über unseren WhatsApp-Service. Dort leitet Dich TOBi nach Abfrage der Daten und Deines Anliegens an sie weiter. Die Kollegen und Kolleginnen veranlassen dann gerne den Hardware-Tausch - dafür muss in der Regel nichts extra bestätigt werden.
am 31.03.2025 19:41
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