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Lösung
am 24.09.2024 09:42
Ich betreue einen Kunden mit einer Fritzbox 6591 Cable.
Die Box ist Eigentum des Kunden.
Dennoch spielt Vodafone rechtswidrig ihre eigene, "kastrierte" Firmware auf.
Manuelles Update nicht mehr möglich.
Ich habe bereits vor 4 Wochen Vodafone per Mail gebeten, hier Abhilfe zu schaffen.
Die Mail wurde nicht beantwortet.
Der Kunde fragt zu Recht, wer die Kosten übernimmt, um die Box zu entbranden.
Vielleicht liest hier der Kundenservice mit und kann mir weiterhelfen.
am 24.09.2024 18:57
m Unity gebiet sind die Bundesländer getrennt
am 24.09.2024 19:05
der Kunde wird sicherlich die Box nicht an VF zurückschicken, er hat nach § 932 BGB durch Kaufvertrag Eigentum an der Box erlangt.
VF wurde von mir über die Angelegenheit mit Kunden- und Vertragsnummer informiert und kann gerne die Box zurüchfordern
am 24.09.2024 19:36
Dummerweise spielt es für dein Problem keine Rolle, ob der erwähnte Paragraph hier zutrifft oder nicht.
Für die Freischaltung muss die Box aus dem freien Handel stammen und den entsprechenden Spezifikationen entsprechen. Deine Box stammt nicht aus dem freien Handel und damit hat es sich erledigt.
am 24.09.2024 20:11
Hallo mason,
im Grunde hast Du Recht. Hinzu kommt, dass die Einschränkungen der VF Firmware für den Kunden nicht so gravierend sind.
Ich habe allerdings nicht ohne Grund dem Kunden geraten, eine eigene Box zu kaufen. Ich möchte entscheiden ob und wann eine Firmware aufgespielt wird. Zur Zeit überwache ich die Ereignisse, da täglich versucht wird, von außen auf die Box zuzugreifen. Gestern musste ich dann feststellen, dass wegen eines Firmwareupdates durch VF alle Ereignisse gelöscht waren. Sehr ärgerlich..
Hinzu kommt, dass in Gegensatz zu anderen von mir betreuten, freien Boxen, der Stealth Mode zwar anwählbar ist, allerdings offenbar nicht funktioniert. Das ist ebenfalls ärgerlich.
Wie gehe ich jetzt weiter vor:
Der Kunde wird gegenüber VF sein Eigentumsrecht geltend machen und mitteilen, dass die Box entbrandet wird
24.09.2024 20:23 - bearbeitet 24.09.2024 20:25
Der Kunde kann viel mitteilen. Aber er wird aus genannten Gründen auf Granit beißen.
Und selbst wenn sie die Box entbranden sollten, können sie eine weitere Nutzung unterbinden. Die Box bleibt nun mal ein unterschlagenes Leihgerät. Daran ändert auch dein Paragraph nichts.
Dein Kunde dürfte die Box noch nicht als freies Gerät veräußern wegen des bekannten Sachverhalts und der damit verbundenen Einschränkungen.
Aber halte uns gerne auf dem laufenden.
am 24.09.2024 20:54
Hallo mason,
ich danke Dir für Deine Muhe.
Das rechtliche Problem, ob dei Leihbox mittlerweile in das Eigentum meines Kunden übergegengen ist oder micht, will ich hier nicht weiter diskutieren. Da ist die Rechtslage und Rechtsprechung eindeutig. Mögliche Ansprüche hat der ursprüngliche Eigentümer der Box, VF, auch nur gegen den Verkäufer, Media Markt, die eine nicht in ihrem Eigentum befindliche Box verkauft haben.
Möglichen Sanktionen seitens VF gegenüber meinem Kunden, sehe ich deshalb gelassen entgegen
am 24.09.2024 21:00
ein debranden aus der Ferne halte ich für unmöglich
das geht nur über den Bootloader und ist alles andere als trivial
am 24.09.2024 21:16
da hast Du Recht. Der Kunde hat aber noch einen DSL Anschluss über eine andere Box. Ginge also.. ob ich allerding den Aufwand betreibe, ist fraglich
am 24.09.2024 21:41
würde ich an deiner Stelle sein lassen
ist doch nicht dein Problem 😉
am 24.09.2024 21:58
ja, Du hast Recht. werde es wahrscheinlich auch lassen. Mir ging es im Westentlichen um die Eigentumsfrage. VF könnte ansonsten die Box zurückfordern, oder entgangene Miete einfordern