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Anbieterwechsel-Chaos und Routerproblem
Captain_Clark
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hi,

ich versuche, mich so gut wie möglich kurz zu fassen. Also:
Ich war/bin seit 2013 Kunde. Damals noch Kabel Deutschland, jetzt Vodafone. Soweit, so gut. Ich hatte auch nie Probleme, außer vor ein paar Monaten, weil ein Netzknotenpunkt wegen technischer Störung für ca. 24 h+ ausfiel. Dies spielt hier aber keine Rolle. Ende September war die Telekom hier zwecks Kundenakquise für Glasfaser. Leider funktioniert das noch nicht so schnell, weil mein Vermieter (von privat) erst noch die restlichen Anschlüsse im Haus selbst verlegen lassen muß. Ich bin daher wieder zurück zu Vodafone (seit Mitte Oktober, nachdem ich dem Telekom-Techniker absagen mußte).
Der neue Vertrag für Kabel (Internet&Festnetz) steht wohl anscheinend. Nur mußte ich beim Tarifwechsel auch angeben, ob ich einen Router benötige. Und hier liegt das Problem! Ich hab noch meine alte Technik, die tadellos funktioniert. Aber beim Tarifwechsel (gleiche Daten wie vorher auch, weil mir 100 Mbit/s völlig reichen) hab ich angegeben, ich habe einen eigenen Router (der diese Leistung bringt, warum also was Neues?). Es gibt leider keine Option a la: "ich hab noch den alten von Vodafone, brauche nix Neues". Jetzt möchte Vodafone aber, daß ich den Router bis zum 13.11. zurücksende, obwohl ich den noch brauche. Eigentlich ist der neue Vertrag für mich nur eine Erneuerung nach dem Telekom-Chaos vorher. Ich hab zwar jetzt 'ne neue Festnetz-Nummer, aber das ist das kleinere Problem, da ohnehin nur 2 Leute diese Info wirklich brauchen. Daher meine echte Frage;
Was mache ich jetzt bezüglich des Routers? Mir läuft mehr oder weniger die Zeit weg. Mobilfunk habe ich nicht, und ohne Festnetz&Internet bin ich etwas aufgeschmissen...
Vielen Dank im Voraus.

27 Antworten 27

@Captain_Clark  schrieb:

Wo ist der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer???


Ziemlich einfach - Eigentümer ist derjenige, dem etwas (rechtlich betrachtet) gehört.

Also z.B. der Eigentümer einer Wohnung, eines Grundstücks oder eines Autos.

 

Davon abgegrenzt gibt es rechtlich gesehen noch Besitz - etwas, über das man die Verfügungshoheit hat.

Also Besitzer einer Wohnung, eines Grundstücks oder eines Autos.

 

Dabei müssen Eigentümer und Besitzer nicht identisch sein - gerade im Fall der Miete, Leihe oder Pacht ist es sogar völlig normal, dass der Mieter/Leiher/Pächter vom Vermieter/Verleiher/Verpächter den Besitz übertragen bekommt (z.B. durch Übergabe der Schlüssel), aber trotzdem eben NICHT der Eigentümer ist, also die Sache zwar besitzt, sie aber nicht verkaufen kann.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Selbst wenn ich die Pauschale bezahle (Wie hoch wäre diese???), sehe ich da von meinem, wenn auch laienhaften, Wissen keinen Unterschied.


Doch, da gibt es halt einen gewaltigen Unterschied...

Wie gesagt - Besitzer ist nicht zwingend Eigentümer.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Für mich sind Eigentum und Besitz austauschbar.


Rechtlich gesehen sind sie es aber vorne und hinten nicht.

 

Als Mieter einer Wohnung bist du Besitzer - du hast die volle Gewalt darüber, wer die Wohnung betritt und was in der Wohnung passiert -- aber du bist nicht Eigentümer (und kannst die Wohnung daher auch nicht verkaufen). Gleiches bei einem Miet- oder Leasingauto - du hast als Mieter/Leasingnehmer zwar die volle Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, kannst also frei damit rumfahren, wie du möchtest, aber da zu nicht Eigentümer bist, kannst du das Fahrzeug nicht weiterverkaufen (dir fehlt dann u.a. der auf dich ausgestellte Fahrzeugbrief).

 

Und genau da kommen wir jetzt auch zum Punkt mit dem Leihgerät von Vodafone:

Das, was Vodafone da als "Strafzahlung" verlangt, ist keine Kaufgebühr, sondern lediglich Schadenersatz für die Nichtrückgabe (analog zum Selbstbehalt bei Nichtrückgabe des Mietwagens) -- du bist danach trotzdem nur Besitzer und nicht Eigentümer des Gerätes, Vodafone bleibt Eigentümer und kann daher auch bestimmen, was in Zukunft mit dem Gerät passiert (und ob VF dies dann als "freies" Endgerät akzeptiert).

 

Und was das Hitron anbetrifft:

Das erfüllt nicht mal ansatzweise die Anforderungen an ein freies Endgerät -- ein freies Endgerät muss laut Spezifikation von Vodafone mindestens ein 16x4 EuroDOCSIS 3.0-Modem sein; das Hitron ist aber nur ein 8x4-Gerät...

Nett, aber wer zum Henker liest denn schon AGBs??? Das ist ein generelles Problem, weil mit Behörden-/Ämter-/Firmenrecht kein Normalo zurechtkommt. Zu umständlich, zu langwierig, zu langweilig... Als Konter könnte ich sagen: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?!?! Da muß dringend etwas getan werden!
Betr.: Kabel 😧 Warum habe ich dann in meinem Vertrag bis zur Übernahme durch VF nie was von Leihgebühren in der Rechnung gelesen??? So mal rein aus Neugier....
Schätze, dann werde ich mich wohl mit dem Kundendienst auseinandersetzen müssen. Mit Freundlichkeit kann man viel erreichen. Jedenfalls war das meine bisherige Erfahrung mit Behörden & Co...
Wer auch immer Admin hier im Thema ist: Bitte vorerst offen lassen. Ich melde mich, wenn dies geklärt ist. Auch ein Kundendienst könnte ja evtl. mitspielen... Ich laß es euch wissen.

Weil in den alten Verträgen die Leihgebühr im Gesamtpreis enthalten war und es ausschließlich Verträge mit Leihrouter gab. Heute ist kein Router mehr im Grundpreis enthalten, man muss diesen extra mieten wenn man ihn haben will, entsprechend ist der Preis dafür auch separat aufgeschlüsselt.

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

"Da muß dringend etwas getan werden!"

Von welcher Seite? 😉

Und was definierst du als "Normalo"? 😉

Gehen die Probleme schon los gell ^^

 

Hier mal die Gemini Antwort warum es eigentlich AGBs gibt

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein fester Bestandteil vieler Geschäftsbeziehungen, insbesondere im Onlinehandel. Aber warum gibt es sie eigentlich und was genau regeln sie?

Der Zweck von AGB:

  • Rechtliche Sicherheit: AGB dienen dazu, die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner klar und umfassend zu definieren. Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und minimiert das Risiko von späteren Streitfällen.
  • Effizienz: Durch die Verwendung von AGB müssen nicht für jeden einzelnen Vertrag neue Bedingungen ausgehandelt werden. Das spart Zeit und Ressourcen.
  • Gleichbehandlung: Alle Kunden werden unter denselben Bedingungen behandelt, was für ein Unternehmen wichtig ist, um Diskriminierung zu vermeiden.

Was regeln AGB typischerweise?

  • Vertragsgegenstand: Was wird gekauft oder geleistet?
  • Preise und Zahlungsbedingungen: Wie hoch ist der Preis und wie wird bezahlt?
  • Lieferbedingungen: Wann und wie wird die Ware geliefert?
  • Widerrufsrecht: Unter welchen Bedingungen kann ein Vertrag widerrufen werden?
  • Gewährleistung und Haftung: Was passiert, wenn ein Produkt defekt ist oder nicht den Erwartungen entspricht?
  • Datenschutz: Wie werden Kundendaten verarbeitet?
  • Schlichtungsverfahren: Wie werden Streitigkeiten beigelegt?

Warum sind AGB so wichtig?

  • Für Unternehmen: AGB schützen Unternehmen vor unberechtigten Ansprüchen und ermöglichen eine effiziente Abwicklung von Geschäftsprozessen.
  • Für Verbraucher: AGB informieren Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten und geben ihnen die Möglichkeit, sich vorab über die Bedingungen eines Vertrags zu informieren.

Wichtige Punkte für Verbraucher:

  • Lesenswert: AGB sollten sorgfältig gelesen werden, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.
  • Verständlichkeit: AGB sollten in klarer und verständlicher Sprache formuliert sein.
  • Unwirksame Klauseln: Einzelne Klauseln können unwirksam sein, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder den Verbraucher unangemessen benachteiligen.

Fazit: AGB sind ein wichtiges Instrument, um rechtliche Sicherheit in Geschäftsbeziehungen zu schaffen. Für Verbraucher ist es wichtig, die AGB aufmerksam zu lesen und sich im Zweifel beraten zu lassen.

Wenn du dir jetzt nur den Punkt rechtliche Sicherheit anschaust - ja, du kannst den Text nicht einfach nur umgangssprachlich verfassen, der muss für beide Seiten rechtssicher verfasst sein.

 

Und jeder sollte die AGBs mindestens einmal lesen - so wie seinen Arbeitsvertrag und nicht nur auf die Nummer schauen.

 

Zitat: 


@reneromann  schrieb:

@Captain_Clark  schrieb:

Wo ist der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer???


Ziemlich einfach - Eigentümer ist derjenige, dem etwas (rechtlich betrachtet) gehört.

Also z.B. der Eigentümer einer Wohnung, eines Grundstücks oder eines Autos.

 

Davon abgegrenzt gibt es rechtlich gesehen noch Besitz - etwas, über das man die Verfügungshoheit hat.

Also Besitzer einer Wohnung, eines Grundstücks oder eines Autos.

 

Dabei müssen Eigentümer und Besitzer nicht identisch sein - gerade im Fall der Miete, Leihe oder Pacht ist es sogar völlig normal, dass der Mieter/Leiher/Pächter vom Vermieter/Verleiher/Verpächter den Besitz übertragen bekommt (z.B. durch Übergabe der Schlüssel), aber trotzdem eben NICHT der Eigentümer ist, also die Sache zwar besitzt, sie aber nicht verkaufen kann.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Selbst wenn ich die Pauschale bezahle (Wie hoch wäre diese???), sehe ich da von meinem, wenn auch laienhaften, Wissen keinen Unterschied.


Doch, da gibt es halt einen gewaltigen Unterschied...

Wie gesagt - Besitzer ist nicht zwingend Eigentümer.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Für mich sind Eigentum und Besitz austauschbar.


Rechtlich gesehen sind sie es aber vorne und hinten nicht.

 

Als Mieter einer Wohnung bist du Besitzer - du hast die volle Gewalt darüber, wer die Wohnung betritt und was in der Wohnung passiert -- aber du bist nicht Eigentümer (und kannst die Wohnung daher auch nicht verkaufen). Gleiches bei einem Miet- oder Leasingauto - du hast als Mieter/Leasingnehmer zwar die volle Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, kannst also frei damit rumfahren, wie du möchtest, aber da zu nicht Eigentümer bist, kannst du das Fahrzeug nicht weiterverkaufen (dir fehlt dann u.a. der auf dich ausgestellte Fahrzeugbrief).

 

Und genau da kommen wir jetzt auch zum Punkt mit dem Leihgerät von Vodafone:

Das, was Vodafone da als "Strafzahlung" verlangt, ist keine Kaufgebühr, sondern lediglich Schadenersatz für die Nichtrückgabe (analog zum Selbstbehalt bei Nichtrückgabe des Mietwagens) -- du bist danach trotzdem nur Besitzer und nicht Eigentümer des Gerätes, Vodafone bleibt Eigentümer und kann daher auch bestimmen, was in Zukunft mit dem Gerät passiert (und ob VF dies dann als "freies" Endgerät akzeptiert).

 

Und was das Hitron anbetrifft:

Das erfüllt nicht mal ansatzweise die Anforderungen an ein freies Endgerät -- ein freies Endgerät muss laut Spezifikation von Vodafone mindestens ein 16x4 EuroDOCSIS 3.0-Modem sein; das Hitron ist aber nur ein 8x4-Gerät...



@reneromann  schrieb:

@Captain_Clark  schrieb:

Wo ist der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer???


Ziemlich einfach - Eigentümer ist derjenige, dem etwas (rechtlich betrachtet) gehört.

Also z.B. der Eigentümer einer Wohnung, eines Grundstücks oder eines Autos.

 

Davon abgegrenzt gibt es rechtlich gesehen noch Besitz - etwas, über das man die Verfügungshoheit hat.

Also Besitzer einer Wohnung, eines Grundstücks oder eines Autos.

 

Dabei müssen Eigentümer und Besitzer nicht identisch sein - gerade im Fall der Miete, Leihe oder Pacht ist es sogar völlig normal, dass der Mieter/Leiher/Pächter vom Vermieter/Verleiher/Verpächter den Besitz übertragen bekommt (z.B. durch Übergabe der Schlüssel), aber trotzdem eben NICHT der Eigentümer ist, also die Sache zwar besitzt, sie aber nicht verkaufen kann.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Selbst wenn ich die Pauschale bezahle (Wie hoch wäre diese???), sehe ich da von meinem, wenn auch laienhaften, Wissen keinen Unterschied.


Doch, da gibt es halt einen gewaltigen Unterschied...

Wie gesagt - Besitzer ist nicht zwingend Eigentümer.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Für mich sind Eigentum und Besitz austauschbar.


Rechtlich gesehen sind sie es aber vorne und hinten nicht.

 

Als Mieter einer Wohnung bist du Besitzer - du hast die volle Gewalt darüber, wer die Wohnung betritt und was in der Wohnung passiert -- aber du bist nicht Eigentümer (und kannst die Wohnung daher auch nicht verkaufen). Gleiches bei einem Miet- oder Leasingauto - du hast als Mieter/Leasingnehmer zwar die volle Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, kannst also frei damit rumfahren, wie du möchtest, aber da zu nicht Eigentümer bist, kannst du das Fahrzeug nicht weiterverkaufen (dir fehlt dann u.a. der auf dich ausgestellte Fahrzeugbrief).

 

Und genau da kommen wir jetzt auch zum Punkt mit dem Leihgerät von Vodafone:

Das, was Vodafone da als "Strafzahlung" verlangt, ist keine Kaufgebühr, sondern lediglich Schadenersatz für die Nichtrückgabe (analog zum Selbstbehalt bei Nichtrückgabe des Mietwagens) -- du bist danach trotzdem nur Besitzer und nicht Eigentümer des Gerätes, Vodafone bleibt Eigentümer und kann daher auch bestimmen, was in Zukunft mit dem Gerät passiert (und ob VF dies dann als "freies" Endgerät akzeptiert).

 

Und was das Hitron anbetrifft:

Das erfüllt nicht mal ansatzweise die Anforderungen an ein freies Endgerät -- ein freies Endgerät muss laut Spezifikation von Vodafone mindestens ein 16x4 EuroDOCSIS 3.0-Modem sein; das Hitron ist aber nur ein 8x4-Gerät...


Das mag so sein, aber trotzdem hat das alles bisher tadellos funktioniert! Und da der neue Vertrag exakt dem Alten entspricht (Geschwindigkeit usw.), warum brauche ich dann unbedingt was Neues? Alt heißt nicht immer "schlecht", erst recht dann nicht, wenn es die technischen Voraussetzungen erfüllt, zumindest meines Wissens nach. Denn bisher war das der Fall. Es hat sich nicht wirklich etwas geändert - außer Vertragsnummer und meiner Festnetznummer. Was seltsam ist, weil dank Rücktritt vom Telekom-Vertrag irgendwie keine Vertragsverlängerung bei VF möglich war. Beim PortOut-Notprodukt gab es eben nur die schon anderswo im Thread erwähnten Optionen.... Ich möchte mich ungern wiederholen.

Ok, das erklärt im alten Vertrag die "Basispreis-Anpassung". Wenn aber, wie schon anderswo angeführt, der "neue" Vertrag eigentlich eine Fortsetzung des alten ist, sollte die Mitnahme des "Altgeräts" doch möglich sein. Erst recht dann, wenn der neue Vertrag die exakt gleichen Anforderungen (Geschwindigkeit u.s.w.) hat wie der alte! Was mit "Alt" funktioniert sollte demnach auch mit "Neu" klappen.
Leihgebühr vs. Abbezahlung: Dies hatte ich schon anderswo im Zusammenhang mit Mobilfunk erwähnt. Der VF-Konkurrent O2 bietet dies an. Wenn man lange genug Vertragskunde ist, ist das Handy irgendwann abbezahlt und gehört dann dem Kunden. Das kann man doch rein rechnerisch und theoretisch auch auf andere Geräte (Router/TV-Receiver) übertragen - egal bei welchem Anbieter. Ok, soweit ich weiß, gibt es bei vielen Handys eine Art SIM-Card-Sperre - es funzt nur mit dem gleichen Anbieter. Trotzdem: Abbezahlt ist Abbezahlt. Egal, auf welchem Weg - per Vertrag in den Gebühren oder extra...

Alle Seiten müssen hier etwas tun! Ich hoffe, Du erinnerst dich an die Nummer mit der Steuererklärung! Die sollte mal so einfach werden, daß die auf einen Bierdeckel paßt. Aber Politik und Co haben ja Besseres zu tun....
Meine Definition für "Normalo"? Nun, jeder vernunftbegabte Mensch, der möglichst alles im seinem Umfeld verstehen will: Vom "Medizinerlatein" bis zum sonstigen "Fachchinesisch". Ich bin mir sicher, man kann all das auch rechtssicher formulieren in einer Sprache, die jeder versteht. Es muß nicht Umgangssprache sein. Aber es sollte so formuliert werden, daß Verständnisschiwierigkeiten praktisch ausgeschlossen sind. Ein Beispiel aus der Multi-Kulti-Politik: Leichte Sprache! Ich persönlich bin kein Fan davon. Aber normales Deutsch, so wie z.B. hier im Forum, sollte doch möglich sein, oder?
Ach ja, Gemini, ist das nicht diese komische KI? Die sind nicht unfehlbar! Ich hab in meinem privaten Mailarchiv noch ein Beispiel dazu rumschwirren! In dem Fall ging es um ChatGPT, medizinische Fragen und anderes! Mein Kontakt am anderen Ende ist ein Computer-Spezi aus USA. Nähre Details kann und möchte ich nicht preisgeben. Nur soviel: Nach meinen Hinweisen hat besagter Mensch meine Angaben mit ChatGPT getestet und mich am Ende bestätigt...


@Captain_Clark  schrieb:

Das mag so sein, aber trotzdem hat das alles bisher tadellos funktioniert!


Schön - nur will Vodafone halt die EuroDOCSIS3.0-Router loswerden, weil die ineffizienter arbeiten, als die DOCSIS3.1-Geräte.

Und die Tage des alten Geräts sind halt mit über 10 Jahren auch gezählt.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Und da der neue Vertrag exakt dem Alten entspricht (Geschwindigkeit usw.), warum brauche ich dann unbedingt was Neues? Alt heißt nicht immer "schlecht", erst recht dann nicht, wenn es die technischen Voraussetzungen erfüllt, zumindest meines Wissens nach. Denn bisher war das der Fall.


Wie gesagt - bei einem Neuvertrag entscheidet Vodafone, was für Leihgeräte rausgegeben werden und was nicht.

Wenn du kein Leihgerät auswählst, musst du dir selbst ein Gerät besorgen - ein kostenloses 08/15-Leihgerät gibt es nicht mehr.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Es hat sich nicht wirklich etwas geändert - außer Vertragsnummer und meiner Festnetznummer. Was seltsam ist, weil dank Rücktritt vom Telekom-Vertrag irgendwie keine Vertragsverlängerung bei VF möglich war.


Du hast einen kompleten Neuvertrag abgeschlossen - und nicht den alten Vertrag verlängert.

Damit gelten dann für dich auch die heutigen Bedingungen und nicht das, was mal vor 20 Jahren galt.

 

Ein vor 20 Jahren erstzugelassenes Fahrzeug brauchte auch "nur" die Euro4-Norm zu erfüllen - und das fährt auch heute noch. Aber ein heutiger Neuwagen muss halt mindestens die Euro6d erfüllen - du könntest also nicht einfach einen 1:1-Nachbau eines 20 Jahre alten Fahrzeugs heute erstzulassen, es wäre nicht mal zulässig, ein vor 20 Jahren gebautes und eingelagertes Fahrzeug heute erstzuzulassen, wenn es nicht die heutigen Bedingungen erfüllt.

 

Und wie du schon selbst angemerkt hast, ist nach der Kündigung des VF-Vertrages durch die Telekom im Rahmen der Portierung KEINE Verlängerung mehr möglich. Der alte Vertrag ist tot - mit ihm auch alle Bedingungen genau eben jenes Altvertrags.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Beim PortOut-Notprodukt gab es eben nur die schon anderswo im Thread erwähnten Optionen.... Ich möchte mich ungern wiederholen.


Das Notprodukt ist aber, wie der Name schon sagt, ein Notprodukt im Fall der verzögerten Schaltung des neuen Anbieters -- das dient lediglich der Überbrückung, bis der neue Anbieter schalten kann. Und im Rahmen dieses Notprodukts wird der alte Vertrag -über die Kündigung hinaus- temporär solange weitergeführt, bis der neue Anbieter schalten kann.

 

Wenn du jetzt natürlich vom neuen Vertrag zurücktrittst, bleibt der alte Vertrag trotzdem gekündigt (genauer gesagt endet der alte Vertrag spätestens mit der Kündigung und man befindet sich darüber hinaus bis zum Umschalttermin bereits in der Übergangsphase). Nur entfällt dann halt aufgrund des Rücktritts auch das (übergangsweise notwendige) Notprodukt - und damit ist dann allerspätestens der alte Vertrag "tot".


@Captain_Clark  schrieb:

Ok, das erklärt im alten Vertrag die "Basispreis-Anpassung". Wenn aber, wie schon anderswo angeführt, der "neue" Vertrag eigentlich eine Fortsetzung des alten ist, sollte die Mitnahme des "Altgeräts" doch möglich sein. Erst recht dann, wenn der neue Vertrag die exakt gleichen Anforderungen (Geschwindigkeit u.s.w.) hat wie der alte! Was mit "Alt" funktioniert sollte demnach auch mit "Neu" klappen.


Ist es aber nicht - der alte Vertrag ist mit der Kündigung endgültig beendet.

Alles, was du danach im Rahmen einer Notversorgung bekommen hast, war gesetzlich durch das TKG geregelt - aber wenn du dann dem neuen Anbieter den Laufpass gibst, ist spätestens der alte Vertrag endgültig tot (und die Nummer wurde dann bereits zum neuen Anbieter transferiert).

 

Daher ist das eben KEINE Fortsetzung des alten Vertrages - daher scheidet auch eine Mitnahme des Altgeräts aus.

Du hast einen komplett neuen Vertrag abgeschlossen, der mit dem alten Vertrag nichts zu tun hat -- auch wenn du vielleicht die gleiche Geschwindigkeit gewählt hast.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Leihgebühr vs. Abbezahlung: Dies hatte ich schon anderswo im Zusammenhang mit Mobilfunk erwähnt. Der VF-Konkurrent O2 bietet dies an. Wenn man lange genug Vertragskunde ist, ist das Handy irgendwann abbezahlt und gehört dann dem Kunden.


Bei Vodafone und der Telekom gehört dir das Gerät nach Bezahlung sofort, selbst bei o2 gehört dir das Gerät sofort.

Der Unterschied ist jedoch, dass o2 einen klassischen Ratenkaufvertrag anbietet (sprich: Summe x über y Monate mit z % Verzinsung abzahlen), während Telekom und Vodafone dir gleich zu Beginn eine Summe X (die nicht 24x der Zuzahlung entspricht!) zuschießen und damit den Kaufpreis drücken.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Das kann man doch rein rechnerisch und theoretisch auch auf andere Geräte (Router/TV-Receiver) übertragen - egal bei welchem Anbieter.


Das könnte man - nur sind die Kabelrouter und TV-Receiver bei Vodafone halt allesamt nur Leihgeräte und keine Kaufgeräte.

Genau wie man auch eine Wohnung kaufen und per Kredit in Raten abzahlen kann -oder- sie mieten kann. Da würdest du doch auch nicht auf die Idee kommen, dass die Mietwohnung nach -sagen wir mal- 10 Jahren Mietdauer dann dir gehört, weil du ja schon Tausende Euro bezahlt hast.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Ok, soweit ich weiß, gibt es bei vielen Handys eine Art SIM-Card-Sperre - es funzt nur mit dem gleichen Anbieter.


SIM-Locks gibt's schon lange nicht mehr - bei Vertragsgeräten gab's die meines Wissens -wenn überhaupt- nur mal ganz kurz. Eigentlich waren das eher Sachen von Prepaid-Handys, weil man da halt über die Grundgebühren einen Teil des subventionierten Gerätepreises versucht hat, wieder einzuspielen.

 


@Captain_Clark  schrieb:

Trotzdem: Abbezahlt ist Abbezahlt. Egal, auf welchem Weg - per Vertrag in den Gebühren oder extra...


Wie gesagt - eben nicht. Du kannst nicht Mietgebühren aufsummieren und dann sagen "Abbezahlt ist abbezahlt".

Gleiches auch bei Smartphone-Zuzahlungsstufen - es ist schlichtweg kein Ratenkauf, sondern der Anbieter gibt am Anfang beim Kaufvertrag DIREKT einen geringeren Kaufpreis an, du bekommst das Gerät also nicht als "Listenpreis abzüglich 24x X € Monatsrate = Anzahlung", sondern der Gerätepreis heißt einfach "Kaufpreis im Vertrag X mit Zuzahlungsstufe Y"!

 

Hat aber wie gesagt nichts mit Leihgeräten zu tun - und das, was du da hast/hattest, ist halt ein Leihgerät, welches zwingend an den Eigentümer zurückzugeben ist.

Schön und gut wenn ein Anbieter den "alten Kram" loswerden will. Ist sein gutes Recht. Aber es ist nicht im Sinne der Kunden, die, wie z.B. ich, gerne beim Altbewährtem bleiben! Sehr kundenfreundlich ist das nicht und schreckt ab. Diese Politik ist eher hilfreich für all die Tech-Junkies, die dauernd das Neueste vom Neuen brauchen - selbst wenn dies aus technischen und vielleicht auch wirtschaftlichen Gründen komplett sinnlos ist.
Und wenn eben ein 10 Jahre altes Teil technisch nichts mehr bringt, weil z.B. für Weiterverkauf/-vermietung nutzlos, warum dann nicht dem Kunden sein Pläsierchen lassen, wenn es für ihn (wie eben mich) ausreichend ist? VF sollte froh sein, wenn ich trotz all dem Chaos doch bleiben möchte! Was ist einem Konzern lieber? Verläßliche, treue Kunden oder der Tech-Junkie, der beim nächsten Hype zum neuen Anbieter wechselt, bloß weil der vielleicht besser, schneller... sonstwas ist???
Der neue Anbieter kann aber nicht schalten - auf absehbare Zeit nicht! Der Glasfaser-Anschluß liegt zwar, aber mein Vermieter will wohl anscheinend warten, bis alle Mietparteien zusagen. Nur dann würde er wohl den Anschluß in alle Wohnungen legen lassen. Meine Wohnung ist von Privat, nicht bei einer WoBau oder so. Es gibt nur 4 Wohnungen, plus Ladengeschäft im Erdgeschoß. Vermieter hat gesagt, die Telekom wüßte davon. Was aber wohl nur teilweise der Fall zu sein scheint. Aber das ist nicht mein Versagen, sondern das des Vermieters.
Deshalb: trotz Überbrückung hätte doch eine Vertragsverlängerung möglich sein müssen. Es gab immerhin eine Kommunikation zwischen VF und Telekom bezüglich des Ganzen.
Deswegen nochmal: Vielleicht ist der alte Vertrag "tot", aber was ist eben mit "Wiederbelebung" und Mitnahme der alten Geräte? Immerhin bestand beim TV-Vertrag mit VF ja weiter - den hätte ich selbst kündigen müssen laut Telekom. Obwohl im geplanten Wechsel auch Magenta-TV dabei war... Nur mal so am Rande...