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Lösung
am 03.11.2024 01:10
Hi,
ich versuche, mich so gut wie möglich kurz zu fassen. Also:
Ich war/bin seit 2013 Kunde. Damals noch Kabel Deutschland, jetzt Vodafone. Soweit, so gut. Ich hatte auch nie Probleme, außer vor ein paar Monaten, weil ein Netzknotenpunkt wegen technischer Störung für ca. 24 h+ ausfiel. Dies spielt hier aber keine Rolle. Ende September war die Telekom hier zwecks Kundenakquise für Glasfaser. Leider funktioniert das noch nicht so schnell, weil mein Vermieter (von privat) erst noch die restlichen Anschlüsse im Haus selbst verlegen lassen muß. Ich bin daher wieder zurück zu Vodafone (seit Mitte Oktober, nachdem ich dem Telekom-Techniker absagen mußte).
Der neue Vertrag für Kabel (Internet&Festnetz) steht wohl anscheinend. Nur mußte ich beim Tarifwechsel auch angeben, ob ich einen Router benötige. Und hier liegt das Problem! Ich hab noch meine alte Technik, die tadellos funktioniert. Aber beim Tarifwechsel (gleiche Daten wie vorher auch, weil mir 100 Mbit/s völlig reichen) hab ich angegeben, ich habe einen eigenen Router (der diese Leistung bringt, warum also was Neues?). Es gibt leider keine Option a la: "ich hab noch den alten von Vodafone, brauche nix Neues". Jetzt möchte Vodafone aber, daß ich den Router bis zum 13.11. zurücksende, obwohl ich den noch brauche. Eigentlich ist der neue Vertrag für mich nur eine Erneuerung nach dem Telekom-Chaos vorher. Ich hab zwar jetzt 'ne neue Festnetz-Nummer, aber das ist das kleinere Problem, da ohnehin nur 2 Leute diese Info wirklich brauchen. Daher meine echte Frage;
Was mache ich jetzt bezüglich des Routers? Mir läuft mehr oder weniger die Zeit weg. Mobilfunk habe ich nicht, und ohne Festnetz&Internet bin ich etwas aufgeschmissen...
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 05.11.2024 02:59
Ähm, man kann auch bei Wohnungen, abhängig vom Anbieter, per Mietkauf im Lauf der Jahre über die Mietzahlung die Wohnung als Eigentum erwerben! Hab ich zumindest mal so gehört.
In Analogie: Altes Gerät per Miete abbezahlt - Eigentum! Auch wenn vielleicht veraltet - kann eine Wohnung ja auch sein - Stichwort: Heizung/Strom unter Öko-Wahn! So, wie eben viele Vermieter vor der Wärmepumpen-"Diktatur" vorher lieber die neuste Gas-/Ölheizung eingebaut haben. Anders gesagt; Altgerät mit dem neuen Vertrag verknüpfen (das sind simple Datenbank-Operationen in den Kundenstammdaten!!!) und fertig! Wo zum Henker ist das Problem? Für mich ist die Lösung einfach: Mitnahme/Geräteüberschreibung (evtl. per Verrechnung mit den Mietgebühren der alten Vertragslaufzeit!
Wie gesagt: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?!?! Und kompliziert scheint mir hier das Motto! Es ist wie Insekten gegen Windspargel! Bin gegenwärtig echt enttäuscht! 😠
am 05.11.2024 10:52
Du hast bei dem Leihrouter aber keinen Mietkauf.
Nach deiner Aussage wurde der ja nicht einmal separat berechnet.
Und nur weil für dich eine Lösung einfach erscheint, muss sie es noch lange nicht sein.
Eine Überlassung zur freien Verwendung ist nicht vorgesehen und wird nicht passieren. Da kannst du so viel mimimi machen, wie du willst.
Das einfachste wäre, wenn du dich an deinen Vertrag hälst. Und der sieht die Rücksendung des Leihgerätes nach Vertragsende vor.
Siehe AGB.
Ach ja, ich vergaß, dass du keine AGB liest. Dann selber schuld und vielleicht solltest du keine Verträge mehr abschliessen, wenn du nicht weist, was das bedeutet und welche Folgen sich daraus ergeben.
Fakt ist, dass VF den Router weder in dein Eigentum übertragen noch für den neuen Vertrag freischalten wird.
Da muss hier auch gar nicht mehr mit irgendwelchen Scheinargumenten diskutiert werden.
Du kannst aber gerne weiterhin dein Glück über den Kundensupport versuchen. Hier im Forum wird sich aber kein Mitarbeiter von Vodafone mit dem Thema beschäftigen bzw. dir bestenfalls das gleiche erzählen, was nun schon mehrfach gesagt wurde.
am 05.11.2024 11:17
@Captain_Clark schrieb:
Ähm, man kann auch bei Wohnungen, abhängig vom Anbieter, per Mietkauf im Lauf der Jahre über die Mietzahlung die Wohnung als Eigentum erwerben! Hab ich zumindest mal so gehört.
Das wird dann aber von Anfang an so formuliert, dass es sich um einen Ratenkauf handelt - das ist dann auch kein 08/15-Standard-Mietvertrag.
@Captain_Clark schrieb:
In Analogie: Altes Gerät per Miete abbezahlt - Eigentum!
Per Miete bezahlst du nichts ab! Eine Miete führt nie zum Eigentumsübergang, weil dies bei Miete oder Leihe schlichtweg vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist!
@Captain_Clark schrieb:
Anders gesagt; Altgerät mit dem neuen Vertrag verknüpfen (das sind simple Datenbank-Operationen in den Kundenstammdaten!!!) und fertig! Wo zum Henker ist das Problem?
Das Gerät ist nicht dein Eigentum, sondern befindet sich im Eigentum von Vodafone, ergo bestimmt Vodafone, was mit dem Gerät passiert. Und auch wenn es simple Datenbank-Optionen sind, das Gerät wieder freizuschalten, so macht Vodafone das nicht - und du kannst Vodafone nicht dazu zwingen, das Vodafone etwas mit deren Eigentum machen muss, was Vodafone nicht will.
@Captain_Clark schrieb:
Für mich ist die Lösung einfach: Mitnahme/Geräteüberschreibung (evtl. per Verrechnung mit den Mietgebühren der alten Vertragslaufzeit!
Du hast aber keinen Ratenkaufvertrag abgeschlossen, sondern einen Leihvertrag! Da muss das Gerät zum Ende des Vertrages nunmal zurück, egal ob dir das gefällt oder nicht.
Du kannst auch nicht einfach den Mietwagen am Ende der Mietdauer behalten und sagen: Ach, verrechnet mir doch die Miete mit dem Kaufpreis, ich behalte das Auto -- wenn der Vermieter das Auto zurück will, hast du es zurückzugeben. Und die Miete muss dannauch nicht auf einen etwaigen Kauf (sofern das Fahrzeug später zum Verkauf angeboten wird) angerechnet werden.
@Captain_Clark schrieb:
Wie gesagt: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?!?! Und kompliziert scheint mir hier das Motto! Es ist wie Insekten gegen Windspargel! Bin gegenwärtig echt enttäuscht! 😠
Du bist enttäuscht, weil du nicht begreifen willst, dass das Gerät nie dir gehören wird und das Vodafone nunmal bestimmt, was mit dem Leihgerät passiert. Plus das du zu blöd warst, die korrekte Auswahl bei der Frage nach Geräteleihe vs. Eigengerät zu treffen.
Nochmal:
Du hast jetzt genau ZWEI Optionen:
a) du kaufst dir einen freien Kabel-Router
-oder-
b) du mietest einen Kabel-Router bei Vodafone
Das Altgerät ist NICHT mehr nutzbar!
Und noch was: Die Geräte werden von Vodafone auch deshalb aus dem Verkehr gezogen, weil Vodafone für die Geräte verantwortlich ist und daher auch deren Sicherheit gewährleisten muss. Da die Hersteller aber die Geräte abgekündigt haben, wird Vodafone die Geräte jetzt nach und nach gegen neuere Geräte austauschen (müssen), weil es sich schlichtweg wirtschaftlich nicht mehr lohnt, für diese alten Geräte noch weiterhin Firmwareupdates beim Gerätehersteller einkaufen zu müssen. Ab einem bestimmten Punkt ist es schlichtweg für Vodafone günstiger, die alten Geräte gegen neuere Geräte auszutauschen, statt den verbleibenden Rest am Leben zu halten. Da hast du auch keinerlei Mitspracherecht als Kunde - du hättest in dem Fall dann eh ein Ersatzgerät bekommen.
05.11.2024 16:20 - bearbeitet 05.11.2024 16:20
Harmonisierung des Gerätebestandes so nennt sich der Punkt im Fachjargon - aber das nur am Rande.
Als diese Vereinfachung im Gespräch war war die erste Frage in meinem Kopf: Ok - die nächste Runde "Wobei versucht man mich wieder abzuzocken?" 😉
Bei Politik ist es immer interessant was the Flavor of the year ist wenn Wahlen kommen.
Nur aus neugier - die AGBs schon mal gelesen?
War etwas schwer daran zu verstehen? - Ausser das der Text halt trocken ist das selbst Knäckebrot wie Softcake wirkt aber das ist halt mehr abhängig von der Persönlichkeit der Person^^
KI nutzen und KI vertrauen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Ein Blanko Scheck für Vertrauen gibt es bei mir nicht.
Aber für Basics wie Key Word Research - SEO Optimization etc. - nice tools.
Oder simple Verständnisfragen.
Und im Zweifel gibts noch den Klassiker - Bücher - aber die Old School Analog version 😉
Old Habits Die Hard
Randbemerkung: Mit GPT4All, was ich per zufall gefunden habe, ist es möglich dein Sprachmodell selbst zu "trainieren" weshalb mir mittlerweile das Verständnis für Stiefbruder Tobi komplett fehlt.
enough waffling
Hattest du schon Kontakt mit dem Support bzgl. deines Anliegens?
Der Tenor bei Mietgeräten wird immer der gleiche sein:
VF bestimmt was mit dem Gerät passiert, ein "überlassen" ist nicht vorgesehen.
Und weil es mich nervt das Birnen mit Äpfel und Medizinprodukten verglichen wird
(Wusstet ihr das es Leihinstrumente gibt im Medizinbereich? ... jetzt wissters 😉 )
ein aktives Beispiel:
Links Mietgerät (Leihgerät)- Rechts Einmalkauf
Nach MVLZ von 24 Monaten ist das Mietgerät FB 5530 "abbezahlt" - theoretisch.
Vertrag läuft weiter +3 Monate nach MVLZ.
Kunde möchte wechseln (anderer Anbieter) und fragt an: Kann ich das Gerät behalten?
Was wird passieren bzw. die Antwort sein?
(Und ja ich bin mir bewusst das es dieses mal grafisch dargestellt wird aber das spielt bei Regelungen keine Rolle)
am 05.11.2024 17:08
Mal davon abgesehen, dass eine Miete halt kein Kauf ist.
Bei einer Miete hat man ja auch über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus den Anspruch darauf, dass das Gerät einwandfrei funktioniert - und zwar solange, wie der Mietzeitraum ist. Im Zweifel muss der Vermieter das Gerät austauschen - ggfs. sogar kostenlos, wenn der Mieter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich das Gerät beschädigt hat.
Bei einem Kaufgerät hingegen hat man -nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist- keinerlei Ansprüche auf Reparatur oder Austausch bei Defekt, egal woher der Defekt rührt. Selbst innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist muss der Kunde im Zweifel nach Ablauf der Beweislastumkehr (6 Monate!) erst einmal per Gutachten beweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe im Keim bestand...
Daher kann man nicht einfach eine Leihe oder Miete in einen Kauf ummünzen und meinen, man hätte mit der Miete das Gerät bereits abbezahlt -- denn dem ist nicht so. Bei der Miete bezahlt man kein Gerät ab - sondern man bezahlt dafür, dass der Vermieter ein funktionierendes Gerät bereitstellt, und zwar egal, was für Kosten dem Vermieter für die Bereitstellung, Reparatur und Austausch entstehen.
21.11.2024 00:47 - bearbeitet 21.11.2024 00:51
Ich hab' mir eine Weile diesen Kram hier nicht mehr angetan. Um Pink Floyd zu zitieren, zumindest dicht dran: "And when they've given you their all
Some stagger and fall, after all it's not easy
Banging your head against some mad bugger's wall."
Denn das ist es, was ich getan habe - "banging my head against some mad bugger's wall"!
Deshalb dies hier - die Antwort vom Kundendienst vom 15.11.:
Zitat: "...leider ist der Abkauf unserer Leihgeräte nicht möglich.
Tipp: Bitte kaufen Sie bei Portalen wie z. B: Ebay oder Kleinanzeigen keine Router mit Vodafone-Logo. Bei
diesen Geräten handelt es sich um Leihgeräte die nicht von uns als Eigentum verkauft werden. Kaufen Sie diese,
werden diese nicht von uns im System bei den Käufern eingepflegt, da es sich um Hälerware handelt. (Rechtschreibfehler im Original - korrekt wäre: Hehlerware, aber ich bin ja nicht die Rechtschreibpolizei...)
(Anmerkung: ich hatte nur mal gecheckt, wie teuer der Hitron-Router ist - laut eBay-Anzeige bei Yahoo zwischen $60 - $70 bei eBay - Dollar-Preis wohl aufgrund meines VPN...)
Sie können Ihren eigenen Router ab sofort an unserem Anschluss verwenden. Sie behalten trotzdem unser Leih-Gerät für den Fall einer Störung. Unsere Router dürfen daher nicht verkauft werden. (Fett von mir. Mit anderen Worten: Ich hab gewonnen!!!)
Nur mit unseren Geräten können wir die Störungsursache erkennen. Behalten Sie es daher bitte bis zum Vertragsende, auch wenn Sie Ihr eigenes Gerät nutzen. Mit dem Anschluss Ihres Routers sind Sie leider nicht mehr Teil unserer Homespot-Community. (Anmerkung meinerseits: Ich war nie an der Homespot-Community interessiert!)
Damit wir Ihnen im Falle einer Störung helfen können, brauchen Sie unser Gerät. Deshalb haben wir es Ihnen zurückgeschickt. (Nö, ich hab's behalten...) Denn nur mit unseren Geräten können wir die Störungsursache erkennen. Behalten Sie es daher bitte bis zum Vertragsende, auch wenn Sie Ihren eigenen Router nutzen. Vielen Dank.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
Problem gelöst - Hartnäckigkeit zahlt sich eben doch aus! Soviel dazu!
21.11.2024 01:20 - bearbeitet 21.11.2024 01:22
Der Passus mit der Störung gilt aber nur bei alten Verträgen - bei neuen Verträgen, bei denen "Access Only", also ohne Leihgerät gebucht wurde, findet die Entstörung mittlerweil mit eigenem Endgerät statt.
Ändert aber nichts daran, dass bei einer Zurückforderung des Leihgeräts das System dieses automatisch deaktiviert und in Rechnung stellt, wenn man sich nicht an die Fristen hält.
Wenn du also ein "neues" Leihgerät brauchst, dann bekommst du eins - allerdings halt mittlerweile nicht mehr kostenlos.
Und das alte Gerät wird auch automatisch deaktiviert, weil ja der alte Vertrag bereits gekündigt ist -- da gibt's kein "schaltet den neuen Vertrag auf das alte Gerät um" -- denn da wirst du genau so behandelt, wie jemand der das Gerät im Internet (unerlaubterweise) gekauft hat -> keine Freischalt des Altgeräts aus dem alten Vertrag.
am 21.11.2024 10:45
Da der Thread als gelöst markiert wurde, mache ich hier dann ein Schloss dran.
Gruß Kurt